Linksextremisten rufen dazu auf, den Landesparteitag der AfD Schleswig-Holstein zu blockieren – Der gegen sie gestellte Strafantrag – Bandenmäßiges Agieren gegen Andersdenkende – Appell an Regierung, Behörden und andere Parteien – Haben wir uns an Hass, Gewalt, Verrohung etwa schon gewöhnt?
Linksextreme Gewalttäter gehen nicht nur gegen die Pegida-Bewegung vor (hier), sondern auch, weil sie politisch erfolgreich ist, gegen die neue Partei AfD. Jetzt wollen militante Linksextremisten den Parteitag der AfD Schleswig-Holstein „stören und blockieren“.
Abstruse und absurde Behauptungen
Der Aufruf dazu kommt von einer Gruppe, die sich „Autonome Antifa Koordination Kiel“ nennt, und findet sich auf deren Web-Seite. Sie fordert ihre Gefolgschaft dazu auf, den Landesparteitag der AfD „nicht ungestört über die Bühne gehen zu lassen“. Sie tut das unter Überschrift „Nein, nein, nein – das ist keine Alternative: Gegen Nationalismus, Rassismus, Sexismus und Chauvinismus! Den Landesparteitag der AfD in Kiel blockieren!“ Die Behauptungen sind so absurd wie abstrus: Die Politik der Partei sei „von autoritären Denkmustern und nationalistischer Überheblichkeit gekennzeichnet“. Dafür würden wirtschaftsliberale Positionen durch Rassismus, Sexismus und Nationalismus ergänzt. Der Landesverband Schleswig-Holstein unterscheide sich hierin kaum von der Ausrichtung der Bundespartei, „deren Programm die Bevorzugung des eigenen nationalen Kollektivs gegenüber dem Rest der Menschheit verspricht“. Deshalb „wollen wir gemeinsam den Landesparteitag … stören und blockieren … beteiligt euch an der Kundgebung und Blockade“. Darüber steht: „Voran Voran: Let’s do it!“ Der ganze Aufruftext hier.
AfD appelliert an Regierung, Behörden und andere Parteien
Der AfD-Landesvorstand hat in einem Offenen Brief „die Solidarität aller Demokraten sowie das entschlossene Handeln der zuständigen Behörden, insbesondere der Ordnungsbehörde der Stadt Kiel und der Polizeidienststellen des Landes Schleswig-Holstein eingefordert“. Gerichtet ist er an den Ministerpräsidenten, den Landtagspräsidenten, den Innenminister, den Kieler Oberbürgermeister sowie die Landes- und Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Kieler Landtag. Der Landesvorstand erwartet, dass es demokratischen Parteien wie der AfD in Schleswig-Holstein möglich sein muss, ihre Versammlungen und Parteiveranstaltungen frei, ungestört und ungehindert abzuhalten und durchzuführen und dass die Verantwortlichen im Land alles in ihrer Macht stehende tun, um dies grundgesetzliche Recht einer jeden Partei zu gewährleisten“. Der Brieftext im Wortlaut hier.
Strafantrag gestellt
Ferner hat der Landesvorstand gegen die Betreiber der Website Strafanzeige erhoben – wegen Aufrufs zu strafbaren Handlungen und des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Im Strafantrag an die Staatsanwaltschaft heißt es unter anderem: „Nach Auffassung des Landesvorstandes könnten folgende Straftatbestände verwirklicht worden sein: öffentliche Aufforderung zu Straftaten i. S. d. § 111 Abs. 1 Strafgesetzbuch, Anstiftung zur Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch, Anstiftung zu einer Straftat gemäß § 21 Versammlungsgesetz und Wählernötigung i. S. d. § 108 StGB. Die Staatsanwaltschaft sollte weiter prüfen, ob die antifa als Gesamtorganisation nicht eine kriminelle Vereinigung i. S. d. § 129 Strafgesetzbuch darstellt.“
Aufrufe zur Gewalt immer wieder schon seit Jahren
Weiter schreibt der Landesvorstand: „In den vergangenen Jahren sind immer wieder und überall Aufrufe zu gewalttätigen Demonstrationen mit Angriffen auf nicht ins linksradikale Denkmuster passende Andersdenkende und die Polizei durch Verbände der antifa im Netz festzustellen. Auf der Seite ‚links unten indy org’ finden sich eine Vielzahl von entsprechenden Aufrufen. Sinn und Zweck der antifa ist daher die Bildung bzw. Aufrechterhaltung und Vergrößerung einer Vereinigung, die schnell und gezielt gegen andersdenkende Demokraten Gegendemonstrationen mit meist gewalttätigem Charakter organisiert und durchführt sowie Andersdenkende durch ‚Aktionsaufrufe’ persönlich konkret bedroht und einzuschüchtern versucht.“
Bandenmäßiges Agieren, um andere Meinungen zu unterdrücken
Ferner: „Hier entsteht der Eindruck eines bandenmäßigen Agierens dieser Organisation, deren eigentlicher Zweck in der grundrechtswidrigen Unterdrückung der Meinungen politisch andersdenkender Menschen im demokratischen Staat Bundesrepublik Deutschland liegt. Gemäß § 108 StGB macht sich strafbar, wer ‚rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel … einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben.’ In dem zitierten Aufruf der Kieler antifa wird zur Blockade des Zugangs zur freien Versammlung in einem geschlossenen Raum der Parteimitglieder der AfD aufgerufen. Eine solche Blockade lässt sich nur mit ‚Gewalt’ gegen die teilnehmenden Parteimitglieder durchsetzen, indem nämlich die antifa-Mitglieder und Sympathisanten durch körperliches „in den Weg stellen“ die Mitglieder der AfD Schleswig-Holstein am Aufsuchen des Versammlungsortes hindern wollen. Dabei handelt es sich um einen schweren Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechte der AfD-Mitglieder.“
Schwerer Eingriff in ein Grundrecht
Und weiter: „Es handelt sich bei dem anstehenden Parteitag der AfD um einen sog. Wahlparteitag, in dem Wahlen für die Besetzung des Landesvorstandes der kommenden zwei Jahre vorgesehen sind.
Wenn durch die antifa-Blockierer hier die Mitglieder der AfD am Betreten des Versammlungsortes gehindert werden, werden sie zugleich an der Ausübung ihres innerparteilichen Wahlrechtes gehindert. Damit liegt ein schwerer Eingriff in das Demokratieprinzip der Bundesrepublik Deutschland vor. Nach den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes wirken die Parteien an der demokratischen Willensbildung des Volkes mit. Wer also die demokratische Willensbildung und Wahl von Delegierten bzw. Vorstände einer demokratischen Partei behindert, verhindert oder blockiert, greift somit direkt in den grundgesetzlich geschützten Bereich der freien Wahl ein.
Die Strafvorschrift schützt nicht nur die Wahl von Parteien
„Dieses Rechtsgut ist durch die genannte Strafvorschrift geschützt. Es handelt sich hierbei also nicht nur um einen Schutz der Rechte des Bürgers bei der eigentlichen offenen demokratischen Wahl von Parteien, sondern muss hier auch so verstanden werden, dass die innerparteiliche Demokratie ermöglicht und geschützt werden soll, da ja diese in der demokratischen Gestaltung der Parteien in Deutschland die Demokratie im Staate ermöglicht und aufrecht erhält.“
Selbst das Behindern von Betriebswahlen ist unter Strafe gestellt
„Der Gesetzgeber hat Spezialnormen zu § 108 StGB als Grundvorschrift erlassen, z.B. § 119 BetrVG, der Behinderungen von Betriebsratswahlen unter Strafe stellt. Wenn also schon die Wahl von Betriebsräten unter strafrechtliche Sanktion gestellt ist, muß dies erst Recht gelten, wenn ordnungsgemäße Wahlen von Parteivorständen oder Delegierten behindert und verhindert werden. Wer das tut und dazu aufruft, macht sich demgemäß nach § 108 StGB strafbar.“
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist zu ahnden nach § 111 StGB
„Demnach könnte auch Strafbarkeit nach § 111 StGB vorliegen, da in rechtswidriger Weise in die Rechte anderer Mitbürger eingegriffen werden soll und auch Verwerflichkeit i. S. d. § 240 Abs. 2 StGB gegeben ist. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des OLG Hamm, Az. 2 Ss 451/09, in dem das OLG in seiner Revisionsentscheidung einen Freispruch des Amtsgerichtes wegen des Vorwurfes des Aufrufes zu Straftaten gemäß § 111 StGB und Straftaten nach §§ 21, 27 Versammlungsgesetz aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen hat.“
„Dem rechtswidrigen Antifa-Treiben Einhalt gebieten
„Im Interesse einer geordneten Strafrechtspflege und des Erhaltes der demokratischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland muss dem rechtswidrigen, unseligen Treiben der antifa Einhalt geboten werden. Auch ist es nicht hinzunehmen, dass durch diese Organisation immer wieder die Polizeibeamten, die die Rechte anderer Bürger schützen müssen, verletzt, beleidigt und angegriffen werden. Der wehrhafte demokratische Rechtsstaat muss diesen fanatisierten Linksextremisten ihre Grenzen aufzeigen. Es wäre daher sehr wünschenswert, wenn sich die Staatsanwaltschaft dieses „Phänomens“ eines missbrauchenden Demokratieverständnisses energisch annehmen und entsprechende Grenzen ziehen würde. Um Mitteilung über die Aufnahme der Ermittlungen und des Aktenzeichens wird gebeten. Auf Einstellungsbescheid wird nicht verzichtet.“
Auf die AfD in Kiel bereits zwei linksextreme Anschläge
Auch erinnert der AfD-Landesvorstand die Staatsanwaltschaft daran, dass das linksextreme Lager bereits durch zwei Anschläge auf die AfD-Landesgeschäftsstelle in Kiel bewiesen hat, dass es vor Straftaten nicht zurückschreckt (hier und hier). Dadurch sei erheblicher Sachschaden entstanden (Zerstörung der Fensterscheiben und des Türschlosses). Auf die Fenster und die Tür seien auch immer wieder Aufkleber mit linken Inhalten geklebt worden.
Daher: Die Antifa-Aktion nicht für den 21. März genehmigen
Folglich ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, der Strafanzeige stattzugeben und die Strafverfolgung aufzunehmen. Ebenso muss es für die Kieler Ordnungsbehörde aus rechtlichen Gründen selbstverständlich sein, die Blockade-Aktion nicht für den 21. März zu genehmigen, sondern an einem anderen Tag. Zwar soll die „Antifa“ demonstrieren dürfen, nur nicht an diesem 21. März, um einen Parteitag absichtlich zu stören und blockieren. So, wie es geboten ist, begangene Gesetzesverstöße zu verfolgen, ist es ebenso geboten, angekündigte und unzweifelhafte Gesetzesverstöße nicht zuzulassen.
Woher kommen diese Gewalt, diese Verrohung, dieser Hass?
Mit diesem politischen Extremismus, seiner Gewalt, seiner Verrohung befasst sich der politische Leitartikel der FAZ von Jasper von Altenbockum (Ausgabe vom 14. März 2015, Seite 1), der wie folgt beginnt: „Woher kommen dieser Hass, die Verachtung, die Verrohung? Es vergeht kaum eine Woche, in der sich die deutsche Gesellschaft nicht im Spiegel betrachten müsste – sie könnte sich kaum wiedererkennen. Dann haben Polizisten Warnschüsse abgegeben, weil sie sonst von Hooligans totgeschlagen worden wären (und kaum einer hat es registriert); dann wurden Menschen wieder einmal von einem gut organisierten Nazi-Mob bedroht (und bald ist es schon wieder vergessen); dann hat ein Bürgermeister resigniert, weil weder Polizei noch Verwaltung auf den Gedanken kamen, ihn vor rechtsradikalen Anfeindungen und alltäglichem Rassismus zu schützen (und alle gehen bald zur Tagesordnung über). Kaum ist die eine Woche vorbei, da beginnt die nächste auch schon – zum wievielten Mal? –- mit einer Versammlung in Dresden, auf der Politik, Parteien, Verwaltung und auch den Bürgermeistern eine Verachtung entgegenschlägt, die ihresgleichen sucht. Aber auch daran haben wir uns gewöhnt.“ Der ganze Text hier.
Haben wir uns an Hass, Gewalt, Verrohung wirklich schon gewöhnt?
Aber haben wir uns daran wirklich schon gewöhnt? Resignieren wir bereits? Ist nicht auch gegen Gewöhnung und Resignation vor zwei Jahren eine neue Partei entstanden, die AfD? Eine Partei, die auch angetreten ist, um die Bürgerrechte wieder voll durchzusetzen, um die Polizei politisch zu schützen, um sie personell zu verstärken, um die innere Sicherheit zu erhöhen? Wer sie unterstützt, zeigt, dass er nicht willens ist, sich an diese schlimme Entwicklung zu gewöhnen, dass er gerade nicht resigniert, sondern daran mitwirkt, das Land samt seinen Bürgern vor gesellschaftlichem Zerfall und möglichem Bürgerkrieg zu schützen und es gegen die Kräfte, die eben dies im Sinn haben, zu verteidigen.
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PS. Wenn ich über die AfD schreibe, müssen Sie als Leser wissen, dass ich ein Mitglied dieser Partei bin, erstmals einer politischen Partei überhaupt, und daher befangen sein kann. Aber ich bin zugleich auch journalistischer Beobachter, der in dieser Rolle sich bemüht zu registrieren, was zu registrieren eine journalistische Aufgabe ist.
Verehrter Herr Dr.Krause,
seit einigen Wochen lese ich Ihre Beiträge mit wiederholten Hinweisen auf das ungesetzliche Treiben linksradikaler Kreise auch in SH.
Eine Schande, was in einem „Rechtsstaat“ alles möglich ist.
Ich hoffe, Ihre Veranstaltung in Kiel kann ungestört verlaufen.
Mit besten Grüßen H.H.
Wetten, dass die antifa- Aktion doch am 21 März genehmigt wird? Wenn es den Behörden doch zu bunt sein sollte, werden sie den Landesparteitag der AfD mit dem Argument verbieten, dass die Polizei unter diesen Umständen die Sicherheit nicht garantieren kann. Sehr warscheinlich werden sie aber nichts tun und die antifa – Demo einfach genehmigen. Es wird andchließend zu Krawallen kommen müssen und unsere Lügenpresse wird berichten: Krawallen am Rande des AfD – Landesparteitages.
Glücklicherweise wird Antifa AfD nicht verhindern!
Als Ausländer in der AfD möchte ich manche Worte aufgreiffen, Hass, Chauvinismus, Unterdrückung anderer Meinungen und Intoleranz. AfD ist nicht frei von solchen Misständen. Falls sie sich gegen Antiamerikanismus, gegen System-Putin, pro Herrn Henkel, gegen Verschwörungstheorien, pro Fracking, pro Liberalismus, wirtschaftsorientiert etc. aussern werden sie gemobbt von obskuren Gruppen die z.B. im Alt. Forum oder Niedersachsen Forum über Gesinnung wachen.
Diese Gruppen, manche nennen sich die Bürgerlichen, dominieren solche Foren , scheinbar mit Zustimmung der Funktionäre.
Es ist nicht alles Gold was bei AfD glänzt!
Wo bleibt der Verbotsantrag gegen die Antifa.Diese Terrororganissation wird von der Linken mit Steuermitte4ln finanziert und logistisch geführt.Da werden Polizeiwachen überfallen,Polizeifahrzeuge in Brand gesetzt,Abgeordnetenbüros vernichtet und die Sicherungsanlagen der Bahn (Dresden-Leipzig)zerstört und somit der Tod von 100ten Fahrgästen billigend in Kauf genommen.Auf was warten wir da noch?Was soll dieser Mob aus arbeitsscheuen Kriminellen noch anrichten?Zu DDR Zeiten wären diese Terroristen alle in Arbeitslager wg.asozialer Lebensweise interniert worden.§149 StGB.Hier muß die AfD tätig werden,weil die anderen Parteien tatenlos zuschauen.