Grundsatzurteil: Deren Opfer sind zu rehabilitieren
Opfer der sogenannten Bodenreform in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (Deutschland 1945 bis 1949) sind mit dieser Maßnahme Opfer massiver politischer Verfolgung gewesen. Die damit verbundenen Vertreibungen waren rechtsstaatswidrig. Daher sind diese Opfer nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) zu rehabilitieren. Das ist der entscheidende Kern des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 10. Dezember 2009, das mit seiner Begründung aber erst am 27. Januar veröffentlicht worden ist (BVerwG 3 C 25.08).