Wer Hehlergut kauft wird selbst zum Hehler
Gewiß, Steuerhinterziehung gilt nicht als Kavaliersdelikt, der Staat muß sie also ahnden. Aber darf er gestohlene Daten kaufen, die vermuteterweise Aufschluss darüber geben, welche Bürger möglicherweise Steuern hinterzogen haben … und dürfen diese Daten dann als Beweismittel in einem Gerichtsverfahren gegen diese Verdächtigten verwendet werden?