Özdemirs alter Hut

Was er für Lebensmittel will,  gibt es längst: das Verbot, unter  dem Einstandspreis anzubieten – Marktmächtige im Lebensmitteleinzelhandel  dürfen Wettbewerber nicht unbillig behindern – Aber ein Verstoß gegen das Verbot ist extrem schwer nachzuweisen – Vage Formulierungen, die aber notwendig sind – Alles Gaukelwerk, und nun kommt Özdemir und will da abermals ran – Wenn sich der Staat selbst missbräuchlich verhält – Die Lockvogelangebote – Warum die Großmärkte Leistungswettbewerb liefern – Aber zu bedauern: Liebenswerte Innenstadtgeschäfte verschwinden – Verlustverkäufe sind zu werten wie Werbekosten und sie zu verbieten grotesk – Sie sichern betriebsnotwendigen Gesamtumsatz – Eine Politik, die Wettbewerb beschränkt, statt ihn zu sichern – Wer ein totes Pferd reitet, soll absteigen

So geht Aktionismus: Kaum in der neuen Bundesregierung Agrarminister geworden, sorgte Cem Özdemir (Die Grünen) für Aufsehen. Er will Supermärkten den Verkauf von Lebensmitteln zu Preisen untersagen, die unterhalb der „Produktionskosten“ liegen. Angekündigt hatte er dies und dabei auch „Ramschpreise“ für Lebensmittel kritisiert, kurz bevor das alte Jahr 2021 ins neue 2022 wechselte: „Für alle in der Lebensmittelkette braucht es faire Bedingungen. Wir wollen dafür unter anderem die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und die Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken, weiter gegen unlautere Handelspraktiken vorgehen und prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann.“ (hier und hier). Was Özdemir da hervorholt, ist ein alter Hut. Was er prüfen will, ist gesetzlich längst geregelt und über die Jahre auch verschärft worden – im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dort im Paragraph 20, Absatz 3, Satz 2.  Darüber debattiert wurde seit den 1960ern bis zu dieser Regelung jahrelang.

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