Eigentum und Freiheit (II)

 Wie der Sozialstaat zur „wohlwollenden Despotie“ mutiert

Für den britischen Moralphilosophen Adam Smith im 18. Jahrhundert bestand die „natürliche“ Freiheit darin, daß jedermann völlig frei darin ist, seine Interessen auf seine eigene Weise zu verfolgen, solange er dabei nicht die Gesetze der Gerechtigkeit verletzt. Und dem Staat kommen nach dieser Auffassung nur drei Aufgaben zu: erstens, jedes Mitglied der Gesellschaft, soweit wie möglich, davor zu schützen, dass es von einem anderen Mitglied der Gesellschaft unterdrückt wird; zweitens, die Gesellschaft davor zu schützen, daß sie unter Gewaltanwendung und Invasion in die Gewalt einer anderen Gesellschaft gerät; drittens, öffentliche Einrichtungen (wie zum Beispiel ein Straßennetz oder Leuchttürme für die Schiffahrt) bereitzustellen, die für die Allgemeinheit als notwendig gelten.

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In der Sehnsucht nach Sicherheit geht die Freiheit baden

Wieviel Unsicherheit ist der Mensch bereit hinzunehmen, um sich die Freiheiten, die er braucht, zu bewahren? Wie die Menschen hierauf antworten, beleuchtet auch ihr Staatsverständnis und ihr Verhältnis zum Staat. Denn von ihm erwarten sie Schutz – Schutz vor Gefahr, Schutz vor Unbilden und Unsicherheit. Aber mehr Schutz bedeutet mehr Staat, und mehr Staat bedeutet weniger Freiheit. Das gilt auch für den Schutz vor Gefahren wie Krankheit, Altersarmut und Arbeitslosigkeit. Vor die Wahl gestellt, mehr Sicherheit oder mehr Freiheit zu wollen, entscheiden sich die meisten  für mehr Sicherheit und suchen sie beim Staat. Sie ahnen nicht (oder mögen nicht wahrhaben), wohin sie das letztlich führt: in die Abhängigkeit von und in die Unterdrückung durch ihren Staat.

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Die Kehrseite der Europäischen Union (II)

Gern beschworen, zu häufig mißachtet – das Prinzip der Subsidiarität

Für den Begriff Subsidiarität ein allgemein akzeptiertes, einfacheres Wort zu finden, ist wohl noch nicht gelungen. Seine Bedeutung jedenfalls ist diese: Soweit die Bürger ihre Angelegenheiten besser selbst und in eigener Verantwortung regeln können, soll sie der Staat (mit seinen Untergliederungen und seinen Behörden) in Ruhe lassen und nicht hineinfunken. Eine große Rolle spielt das gegenwärtig in der familienpolitischen Diskussion. Die Familie muss die volle Entscheidungsfreiheit haben, der Staat darf in die herkömmlich-natürliche Institution Familie nicht ideologisch und lenkend hineinregieren, nur eines darf und muss er ausdrücklich: Er muss diese Institution schützen.

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