Gern beschworen, zu häufig mißachtet – das Prinzip der Subsidiarität
Für den Begriff Subsidiarität ein allgemein akzeptiertes, einfacheres Wort zu finden, ist wohl noch nicht gelungen. Seine Bedeutung jedenfalls ist diese: Soweit die Bürger ihre Angelegenheiten besser selbst und in eigener Verantwortung regeln können, soll sie der Staat (mit seinen Untergliederungen und seinen Behörden) in Ruhe lassen und nicht hineinfunken. Eine große Rolle spielt das gegenwärtig in der familienpolitischen Diskussion. Die Familie muss die volle Entscheidungsfreiheit haben, der Staat darf in die herkömmlich-natürliche Institution Familie nicht ideologisch und lenkend hineinregieren, nur eines darf und muss er ausdrücklich: Er muss diese Institution schützen.
Das gleiche Prinzip gilt im staatlichen Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten, also im Fall Deutschlands im Verhältnis der EU zu Bund, Ländern und Gemeinden. In das, was die jeweils untere staatliche Ebene sinnvollerweise selbst bewältigen kann, darf sich die jeweils obere nicht einmischen. Es geht also darum, dass Staat und Gesellschaft dezentral verfasst sind und dass sich ihre Einzelglieder möglichst selbst Regeln geben und sich selbst verwalten. Nur unabdingbar Gemeinsames gehört in zentrale Hand wie zum Beispiel die überregionale Verkehrsplanung, das Justizwesen und vor allem die innere und äußere Sicherheit (also Polizei und Militär). Man könnte und sollte daher besser von dem Dezentralisierung und Dezentralisierungsprinzip sprechen. Dieser Begriff würde dann auch von der breiten Bevölkerung verstanden.
Diesem Dezentralisierungsprinzip hat sich auch die Europäische Union zu unterwerfen. Das Prinzip wird zwar immer wunderbar beschworen, aber zu oft und immer wieder verletzt. Verletzt wird es vor allem von der Europäischen Kommission, die sich als „Motor der Integration“ versteht und so auch konzipiert ist. Ohnehin neigt eine Zentrale in föderalen Systemen stets dazu, Zuständigkeiten an sich zu ziehen.
Ein Beispiel dafür bot im Oktober 2007 EU-Kommissionspräsident Jose´ Manuel Barroso höchst persönlich und ungeniert FAZ vom 7. Oktober 2007. Er griff Deutschland an, weil es im EU-Reformvertrag das Dezentralisierungsprinzip verschärfen, also wieder stärken wolle. Er warf Deutschland vor, damit versuche es, die EU zu schwächen. Das deutsche Plädoyer, die Macht dort zu belassen, wo sie möglichst bürgernah ausgeübt werden könne, sei in Wirklichkeit gegen die europäischen Institutionen gerichtet. Hier also trat das politische Machtinteresse des EU-Apparats einmal besonders unverhüllt zutage. Aber das Dezentralisierungsprinzip durchzusetzen, ist unbedingt notwendig. Längst regiert auch die Kommission zu stark in die Mitgliedstaaten hinein und missachtet das Prinzip. Der deutsche Gesetzgeber beschließt fast nur noch das, was ihm von der EU vorgegeben und dann in Form von Richtlinien, die zu nationalstaatlichen Gesetzen gemacht werden müssen, geradezu diktiert wird.
Schlimmer noch, die jeweils im Bund Regierenden und ihre politischen Hilfskräfte spielen ihre eigenen Vorhaben der Kommission und dem Ministerrat in Brüssel bewusst auch gern in die Hände. Es sind Vorhaben, von denen sie wissen, dass sie in der deutschen Öffentlichkeit und im Bundestag auf großen Widerstand stoßen und daher dort nur schwer oder gar nicht durchzusetzen sind. Die FAZ schrieb in einem Leitkommentar, der Bundestag nutze den Brüsseler Umweg zum Durchsetzen von Vorhaben, die nach deutschem Recht zwielichtig seien. FAZ vom 14. Juli 2007. Hans Herbert von Arnim spricht von einem „Verantwortungsverschiebebahnhof EU“. Er biete den nationalen Regierungen die verführerische Möglichkeit, unpopuläre Entscheidungen Brüssel zuzuschieben und sich selbst scheinbar reinzuwaschen. Damit würden nationale Kontrollen umgangen.
Andere Mitgliedstaaten können ebenso verfahren, wenn es ihnen nützlich erscheint. In Brüssel stehen die Türen weit offen dafür.Hier ist man für alles dankbar, was die EU-Rolle als staatliches Zentralorgan ausweiten und stärken hilft. So werden beide Organe, Kommission und Ministerrat, mehr und mehr zu einem Politbüro, das an den nationalstaatlichen Parlamenten vorbeiregiert und diese Parlamente nur als demokratische Staffage benutzt.
> Wirklich bedenklich wird es aber, wenn wir international garantierte Menschenrechte („Pakt über bürgerliche und politische Rechte“) – dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anvertrauen (müssen oder wollen).
Das sieht der international renommierte deutsche Rechtsprofessor und vormalige deutsche Richter am EGMR, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Georg Ress, noch sehr viel klarer als ich – und hatte (s)ein absolut vernichtendes URTEIL unmissverständlich wie folgt über dieses sog. „Organ der europäischen Justiz“ gefällt“ :
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EGMR Richter Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. G. Ress :
(EGMR-Urteil: Jahn u.a. ./. BRD)
(…)
„Wenn der Gerichtshof außergewöhnliche Umstände zulässt, um Eingriffe der Staaten in die Rechte des Einzelnen zu rechtfertigen, handelt es sich um eine auf das Staatsinteresse eingestellte Denkweise, die weit von der Vorstellung des Schutzes der Menschenrechte entfernt ist. … Der Begriff „außergewöhnliche Umstände“ ist ein Begriff, der an sich kaum verallgemeinert werden kann. Wenn außerdem versucht wird, den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ als ratio decidendi zu verallgemeinern, verliert der Gerichtshof praktisch seine Eigenschaft als Justizorgan. … Wenn der Gerichtshof einräumt, dass der Staat Gründe dafür gehabt haben kann, die Menschenrechte zu verletzen, wenn er sie als außergewöhnlich oder anders einstuft, wer wird dann die Menschen vor Eingriffen in diese Rechte schützen?“ (Zitat Ende) — EGMR – Große Kammer, Urteil vom 30. Juni 2005 in der Rechtssache Jahn u. a. ./. Deutschland (aus: abweichende Meinung des deutschen EGMR-Richters Professor Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Georg Ress) – (vom Europarat veröffentlichte, nichtamtliche deutsche Übersetzung aus dem Französischen [Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin])
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Anmerkung:
Wenn garantierte Menschenrechte zum nackten Lobbyismus der (größten EU-) Beitragszahler verkommen – dann „gute Nacht Menschenrechte in Europa !“ – 70.000 Neusiedlererben wollten Gerechtigkeit – und erhielten ein offensichtliches Skandalurteil, das man in der „untersten Schublade einer Bananenrepublik“ vermuten würde : >>> „Quo vadis, Menschenrechte in Europa ???“
Stellungnahme (4.5.2008): Sehr geehrter Herr Pfeiffer, so sehr ich Sie mit Ihren Kommentaren zu den skandalösen Rechtswidrikeiten verstehe, aber zum jeweiligen Thema meiner Beiträge passen sie entweder gar nicht (wie hier) oder nur sehr weit hergeholt. Außerdem sind sie in der Regel zu lang und, weil mit der Materie unvertraut, nicht jedermann verständlich. Ich möchte Sie daher um entsprechende Disziplin bitten. Klaus Peter Krause
…Ihren Kommentar nehme ich mit Unverständnis zur Kenntnis, werter Herr Dr. Krause – und darf Ihre folgende „Begrüßung“ höflich erinnern: „…Liebe Mitdenker, Gleichgesinnte, Andersdenkende und kritische Verfolger politischen Geschehens…“
>>> Der EGMR ist bekanntlich ein ganz zentrales Rechtsorgan der EU – und revidiert auch bekanntlich im Zweifel die Entscheidungen aller nationalen Gerichtsbarkeiten in Europa (u.a. unseres: BVerfG).
Damit ist der EGMR genau das „EU-Super-Gericht“, welches im Zweifel auch über die EU-Beitrittskriterien/-kandidaten (z.B.: Türkei) entscheidet – darum erfolgte ja auch offenbar oder offensichtlich das Mandat der Türkei an Prof. Frowein (s. meinen vorstehenden Beitrag). – Gerade auch der von Ihnen hier zitierte deutsche Staatsrechtler v. Arnim hatte sich nach meiner Kenntnis vehement (in der JF) bzgl. der „europäischen Qualitätsjustiz“ artikuliert. – Die europäische Justiz ist damit absolut integraler und wichtiger Bestandteil der von Ihnen hier beschworenen „Kehrseite der EU“. — Ich werde aber Ihrer Aufforderung künftig selbstredend folgen – und mir das „Mitdenken“, „Andersdenken“ oder gar „kritische Verfolgen des Geschehens“ in Ihrem Blog verkneifen“. > „Nichts für ungut, Herr Dr. Krause !“
Entgegnung (7.5.2008): Sehr geehrter Herr Pfeiffer, bitte nicht verkneifen, nur ihre wiederholten Stellungnahmen zu den staatlichen Rechtswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung. Ich werde das Thema sicher später einmal anschlagen, dann können Sie loslegen, aber bitte nicht zu lang. Gewiss, die EU-Gerichtsbarkeit (EGMR, EuGH) gehört durchaus hierher, da haben Sie recht. Mit besten Grüßen Klaus Peter Krause
Sehr geehrter Herr Krause,
zum Subsidiaritätsgedanken möchte ich kurz die klassische Definition aus der Enzyklika Papst Pius‘ XI. nachliefern:
„Wie dasjenige, was der Einzelmensch als eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; Jedwede Gesellschaftstätigkeit ist ja ihrem Wesen und Begriff nach subsidiär; sie soll die Glieder des Sozialkörpers unterstützen, darf sie aber niemals zerschlagen oder aufsaugen.“
Stellungnahme (7.5.2000): Danke, sehr gut. Ihr Klaus Peter Krause
Richtig, aber die fragen ja nicht danach, was sie nicht dürften, sondern nur danach, was sie durchsetzen können, um aus der Aufgabe den Bürger zu verhätscheln ihre Einnahmen zu beziehen und den Machteinfluß – also ihre Geschäftsgrundlage – zu sichern.
Daher gibt es ja auch kein Austrittsrecht.
Stellungnahme (7.5.2008): Ja, das ist leider die Crux. Ihr Klaus Peter Krause
Richtiger Artikel.
Aber tut endlich was!
Schmeißt endlich die Musel-Nazis raus!
Gibt kein dringlicheres vor allem auch durch die EUdSSR verursachtes Problem.
s.g.H.Dr. Krause,
> in aller „gebotenen“ Kürze :
vielen Dank für Ihre freundlichen bzw. versöhnlichen Worte an mich; – dafür, dass ich „überfallartig“ Ihren Blog mit dem Thema „SBZ-/DDR-UNRECHT – 1945-49“ kurzzeitig „belagert“ habe – entschuldige ich mich an dieser Stelle. – Umso mehr freut es mich nun, dass auch (> oder gerade !) SIE dieses beschämende Kapitel vielfacher deutscher UNRECHTSSTAATLICHKEIT ggf. nicht aus den Augen verlieren wollen und werden. – Wenn Sie vielleicht den letzten Satz unter dem folgenden Link lesen möchten – könnten Sie sicherlich erahnen, warum ich dieses Kapitel nicht ohne ehrenvolles und/oder würdiges Ergebnis abschließen darf – ohne zumindest gekämpft zu haben :
http://www.gutshaeuser.de/gutshaeuser_d/dolgen.html
> In keinem Schurkenstaat der Welt gibt es sicherlich eine derart pietätslose-, ehrlose und schmutzige SCHANDE — aber im „christlich-abendländischen Rechtsstaat BRD“ wurde/wird genau dieses Ergebnis politisch gewünscht – und der Treuhand bzw. deren willfährigen Rechtsnachfolgern sogar explizit befohlen!
PS: natürlich bleibe ich Ihrem hochinteressanten Blog gewogen! … Übrigens: (zum Thema: Niedergang des Bildungswesens) es wird nun auch die historische juristische Fakultät IHRER Geburtsstadt Rostock nach nunmehr fast 600-Jahren ebenfalls „abgewickelt“; – mich ärgert das persönlich insbes. deshalb, weil mein leiblicher Ahne Leopold v. Plessen anläßlich der 400-Jahr Feier (im Jahre 1819) genau dort die jur. Ehrendoktorwürde verliehen bekam; > Greifswald besitzt heute ganz offensichtlich die bessere „Polit-Lobby“, wie ja auch der ganz aktuelle CDU-Spendenskandal in Greifswald offenbart. Aber was sind schon 600-Jahre für eine schnöde Uni, stimmt`s? MfG – Ihr: M. Pfeiffer
Entgegnung (8.5.2008): Ja, dass die Juristische Fakultät an Rostocks Universität verschwindet, ist schlimm. Übrigens, mein Vater hat dort (und in Jena) Jura studiert. Ihr Klaus Peter Krause
Subsidarität sollte DAS zentrale Prinzip jeder politischen Ordnung sein. Das gilt im übrigen auch für Deutschland. Unser Föderalismus ist auch weit davon entfernt ein Wettbewerbsföderalismus zu sein.
Man sollte darüber nachdenken, ob nicht jede Ebene, Europa, Bund, Länder und Gemeinden in ihren Einnahmen klar voneinander getrennt werden sollten, damit die Bürger jeweils nachvollziehen können, wer ihnen diese Steuer- und Abgabenlast aufbürdet.
Stellungnahme (27. Mai 2008): Ja, eine solche Trennung ist geboten. Zu diesem Thema – es gehört in die Diskussion zur Föderlaismreform II – will ich mich noch äußern. KLaus Peter Krause