Kritische Gedanken zu 75 Jahren Grundgesetz – Zwei Mängel: Es fehlen die persönliche Gemeinwohlverpflichtung sowie Volksentscheide und Volksbegehren – Eine besorgte gemeinsame Frage dreier einstiger Bundespräsidenten – Schon vieles steht im Gegensatz zum Geist des Grundgesetzes
Von Reinhard Uhle-Wettler*)
Die Feiern zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes (GG) vom 23. Mai 1949 waren von Lob und Zustimmung geprägt. Dem kann man sich anschließen, denn auf seiner Grundlage war es uns vergönnt, einen erfolgreichen demokratischen Rechtsstaat aufzubauen. Dennoch ist es zweckmäßig, Mängel aufzuspüren, die sich auf das schnell wandelnde politische Geschehen auswirken.
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