Die Vorgabe des Verfassungsgerichts nicht umgesetzt – Die Schuldengrenze des Grundgesetzes wird nun um 240 Prozent überschritten – Die Bundesregierung weiß um die Rechtswidrigkeit ihres Tuns – Die Rede von Peter Boehringer im Bundestag zur dritten Lesung des Nachtragshaushalts 2023 und seine zusätzliche Kritik danach
„Frau Präsidentin, man muss das Wahre immer wiederholen – sagte Goethe schon vor 200 Jahren. Weil auch der Irrtum immer wieder gepredigt wird. Und darum muss man auch in der heutigen abschließenden Lesung nochmals zusammenfassen, warum der Haushalt ‘23 weiterhin schlicht verfassungswidrig ist und bleibt. Die Regierung erklärt heute nachträglich eine Notsituation: Eine solche hatte aber 2023 bis zum Urteil vom 15. November niemand bemerkt: Sie selbst hatten sie ‘22 für beendet erklärt!
Grotesk: Eine Notlage wegen hoher Energiepreise feststellen und sie trotzdem zugleich noch verschärfen
Ihre Begründungen sind dabei abwegig: Eine Energiepreis-Krise gibt es zwar leider – aber sie entzieht sich sicher n i c h t der Kontrolle des Staates – ganz im Gegenteil ist Ihre unverantwortliche Energiepolitik sogar der Hauptgrund dafür! Sie wollen hier heute ernsthaft eine Notsituation wegen hoher Energiepreise feststellen, während Sie am gleichen Tag – also heute – beschließen lassen, Energie ab dem 1. Januar über die CO2-Bepreisung massiv weiter zu verteuern! Das ist grotesk!
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