Einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein gegen die Gemeinde Henstedt-Ulzburg – Sie muss der Partei ihr Bürgerhaus für den Landesparteitag am 16. September überlassen
Man mag daran zweifeln, dass es in Deutschland nicht mehr immer und überall rechtstaatlich zugeht, aber dann gibt es doch viele Belege dafür, dass sich Rechtsstaatlichkeit weiterhin auch durchsetzt. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ihr Bürgerhaus der AfD für den vorgeschriebenen und angesetzten Landesparteitag weiterhin zur Verfügung stellen muss: In allen Jahren zuvor hatte die Gemeinde dem AfD-Landesverband Schleswig-Holstein das Bürgerhaus für dessen Veranstaltungen stets überlassen. Diesmal wollte sie den Parteitag dort nicht zulassen. Sie befürchte Störungen, lautete ihre Begründung. Die allerdings hatte es dort auch schon bei vorangegangenen Parteitagen gegeben.