Verwirrung um Klingelschilder – In Wien wurden sie für 220 000 Mieter entfernt – Datenschützer um Schadensbegrenzung bemüht – Vermieter sollen sicherheitshalber die Einwilligung ihrer Mieter einholen, um etwaige Bußgelder zu vermeiden – Was Datenschutzbeauftragte sonst noch sagen – Was die Datenschützer bisher wohl übersehen haben – Was der Volksmund sagt
Der sogenannte Datenschutz gebiert immer seltsamere Blüten – als wenn wir nicht wirkliche andere Sorgen haben müssten. Aufmacher auf der ersten Seite meiner Regionalzeitung*) jüngst: „Wirbel ums Klingelschild. Verstoßen Namensschilder im Miethaus gegen Datenschutzrichtlinien? Eine Empfehlung des Verbandes Haus und Grund löst Verwirrung aus.“ Im Innern des Blattes dann erfährt der Leser unter der Überschrift „Droht dem Klingelschild das Aus?“ Natürlich steckt wieder die EU dahinter, beschlossen dort von den EU-Mitgliedstaaten, also auch von den deutschen Vertretern in den EU-Institutionen: „Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) droht Vermietern, dass sie keine Klingelschilder mehr anbringen dürfen, ohne dass die Betroffenen zugestimmt haben. Zum Schutz der Mieter, wie es heißt.“ Dazu ein Foto leerer Klingelschilder mit dem Hinweis „So könnte es künftig an Häusern und Wohnungen aussehen.“ Auch die FAZ berichtet: „Klingelschilder werden zum Datenschutzrisiko – Haus & Grund warnt vor hohen Bußgeldern.“ Neues aus Absurdistan? Ja, es wird sogar ernsthaft diskutiert. Auch das ist Absurdistan.