Nachtrag zur Posse Datenschutz – FAZ: Datenschutzrecht als toxischer Cocktail aus Bußgeldpanik, Ratlosigkeit und Verbietlust – Wie das Schieben eines beladenen Einkaufswagens durch ein Kiesbett – Die neuen drakonischen Bußgelder wirken für jeden Paragraphen wie ein Brennglas – Zwei Fehler des Datenschutzrechts – der eine behebbar, der andere nicht – Manche Behördenchefs regieren wie launige Fürsten – Die fehlende Abstimmung der Einzelbehörden treibt in den Wahnsinn
Nachtrag zur „Posse Datenschutz“: Was unnötig ist, wird in Wien trotzdem fortgesetzt. Die städtische Bauverwaltung Wiener Wohnen macht mit dem Entfernen von Namen an den Klingelschildern in Kommunalbauten weiter, berichtet die FAZ in Ihrer Druckausgabe vom 20. Oktober (Seite 18). Die für Datenschutz zuständige Magistratsabteilung sei zur Erkenntnis gelangt, die Verbindung von Nachname und Türnummer verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Deren Begründung laute, zwar sei es nicht explizit verboten, Namensschilder anzubringen, doch müssten Mieter der Datenverarbeitung laut DSGVO zustimmen, die Zustimmung aber fehle. Dabei hatte auch ein Sprecher der EU-Kommission zuvor schon Entwarnung gegeben. Offensichtlich ist die Wiener Bauverwaltung so gar nicht auf die naheliegende Idee gekommen, die Zustimmung bei den Mietern einfach einzuholen. Ein Schild-Bürgerstreich im wahrsten Sinn des Wortes.