Widerstand gegen Herrschende

Wann ist er berechtigt? Wann wird er zur Pflicht?
Ein Bericht von der Demokratie-Tagung in Speyer

Anlässe zum Widerstand gibt es viele. Gegenstände des Widerstands auch. Formen des Widerstands ebenso. Anlass kann Unterdrückung sein, Gegenstand eine politische Herrschaft, Form ein Aufstand gegen beides. Widerstand leisten ist immer eine Herausforderung – für den, der ihn wagt (weil er Kraft abverlangt und meist mit Risiken verbunden ist), doch auch für den, gegen den er sich richtet (weil er zum Reagieren herausfordert: zur Abwehr oder zum Einlenken). Widerstand beginnen kostet stets Überwindung, ihn durchhalten Mut, Widerspruchsgeist und nimmermüde Überzeugungskraft. Beides ist schwer. Fragen zum Widerstand gibt es viele, Probleme auch. Wann ist Widerstand berechtigt? Wann wird er zur Pflicht?

Widerstand als Tagungsthema

Aktuelle Beispiele sind der erfolgreiche Widerstand in Libyen gegen das Gaddafi-Regime und der bisher erfolglose Widerstand in Deutschland gegen die billionenschweren „Rettungsschirme“ für Banken und Staaten in der Euro-Währungsunion. Widerstand war das Thema der 13. Demokratietagung in der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, unter der Leitung des Rechtswissenschaftlers Hans Herbert von Arnim. Zahlreich sind die Aspekte, zahlreich die Facetten, unter denen sich über Widerstand nachdenken lässt und über ihn zu sprechen ist. Dass eine knapp zweitägige Veranstaltung nur einen Teil davon aufgreifen kann, versteht sich, aber zahlreich genug waren die in Speyer behandelten gleichwohl. Sie reichten vom Widerstand gegen Diktatoren, gegen die Euro-Rettung und gegen Politische Korrektheit über Widerstand durch direkte Demokratie und gegen eine zu selbstherrliche Partei in Bayern bis hin zum Widerstand gegen die Diskriminierung der Frau und dem Wandel des Widerstandsverständnisses der Evangelischen Kirche.

Widerstand definiert als „Agieren gegen die Herrschenden“

Unter der Überschrift „Widerstand heute“ versuchte von Arnim, die Thematik „Widerstand“ zu systematisieren und damit den 137 Teilnehmern in der vollbesetzten Aula der Hochschule ein gedankliches Gerüst zu geben. Er definierte Widerstand als „ein Agieren gegen die Herrschenden im weitesten Sinn“. Es gehe dabei um ein Agieren gegen Unrecht, gegen Gemeinwohlverstöße oder gegen sonstiges illegitimes Handeln der Herrschenden. Doch fasste er den Begriff noch weiter und bezog auch den Kampf gegen nicht-staatliche Machtträger mit ein. „Herrschende“ in diesem Sinne könnten dann nicht nur der Staat und seine Funktionäre sein, sondern auch politische Parteien, Banken, Medienkonzerne und sonstige „Mächtige“. Es gehe also darum, Allgemeinbelange durchzusetzen, die zu kurz kämen und zu kurz zu kommen drohten. Es gehe aber nicht um das Durchsetzen bloßer Eigeninteressen wie der Fall bei Aktionen von Bürgerinitiativen und bei Demonstrationen gegen Deponien oder Windkraftanlagen. Allerdings sei das nicht immer leicht abzugrenzen. Auch könnten die Vorstellungen von Gemeinwohl durchaus unterschiedlich sein.

Aus Widerstand entstanden: Rechtsstaat und Demokratie

Für von Arnim besteht die zentrale Frage darin, „ob ein Recht zum Widerstand besteht, und unter welchen Umständen es besteht“. Doch gehe es in der Diskussion auch um eine moralische Frage: „Unter welchen Umständen kann Widerstand – unabhängig vom Recht – ethisch gerechtfertigt sein?“ Von Arnim gab einen kurzen Rückblick auf die Geschichte des Widerstands in Theorie und Praxis und
erinnerte daran, dass die heutige deutsche Verfassung das geschichtliche Produkt erfolgreicher Widerstandsakte ist: „Die amerikanischen und französischen Revolutionen vor mehr als 200 Jahren erscheinen zwar weit weg. In Wahrheit sind sie uns sehr nahe, weil viele der erkämpften Errungenschaften auch die Basis unseres Grundgesetzes bilden.“ Rechtsstaat und Demokratie seien daraus erwachsen.

Als Widerstandsersatz konzipiert: die rechtsstaatlichen Kernelemente

Auch der Sozialstaat sei 100 oder 150 Jahre später aus Widerstandsakten geboren. „Die Kernelemente unserer demokratisch-rechts- und sozialstaatlichen Demokratie sind dafür konzipiert, Missbräuchen vorzubeugen, also solchen Fehlentwicklungen, gegen die (früher) Widerstand für erforderlich gehalten wurde. Sie sind also nicht nur aus Widerstandsakten hervorgegangen, sondern auch als Widerstandsersatz konzipiert.“ Auch im Gewaltenteilungsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) zeige sich die Widerstandsersatzfunktion. Ebenso deutlich sei sie beim allgemeinen und gleichen Wahlrecht (Artikel 38, Absatz 1 / Artikel 28, Absatz 1 Satz 2 GG) sowie bei der Vereinigungs- und Streikfreiheit, nicht anders auch bei Parlamentarismus und Pressefreiheit, die der Rechtswissenschaftler Heinrich Scholler „institutionalisierte Formen des bürgerlichen Widerstandes gegen den Obrigkeitsstaat“ genannt habe.

Der große und der kleine Widerstand

Zu unterscheiden sind, wie von Arnim weiter ausführte, der große und der kleine Widerstand. Der große sind Maßnahmen gegen ein Unrechtsregime, der kleine richtet sich gegen einzelne Missbrauchsakte der Herrschenden. Der große Widerstand spiele auch in der deutschen Rechtsgeschichte eine Rolle – im 20. Jahrhundert vor allem am Beispiel des 20. Juli 1944 und noch ziemlich aktuell in der großen deutschen Revolution 1989. Den kleinen Widerstand nennt von Arnim mit dem Staatsrechtslehrer Ralf Dreier „das kleine Widerstandsrecht der Normallage“. Damit seien jene zahlreichen legalen Möglichkeiten, sich zu widersetzen, gemeint, die das Verfassungsrecht ausdrücklich eröffne, also Widerstand zum Beispiel mit Wort und Feder, durch Demonstrationen und mit direkter Demokratie. „Da wir, auf´s Ganze gesehen, in Mitteleuropa, speziell in Deutschland keine diktatorisch-verbrecherischen Regime haben, kommt vor allem der kleine Widerstand der Normallage in Betracht.“ Wahrnehmen kann man die legalen Möglichkeiten des kleinen Widerstands gegen Verletzungen der verfassungsrechtlich gesicherten Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, der Freiheit der Meinung, des Wortes und der Schrift, der Presse, der Versammlung- und Demonstration, der Kunst- und der Wissenschaft, der Freiheit, Vereinigungen zu bilden, Gewerkschaften zu bilden, Arbeitskämpfe zu führen, Parteien zu gründen, der Freiheit auszuwandern, des Rechts auf gleichen Zugang zu Ämtern und Mandaten.

Ziviler Ungehorsam: gewaltloser Gesetzesverstoß

Eine besondere Form des kleinen Widerstands ist der „zivile Ungehorsam“. Er ist gewaltlos, begeht bewusst Gesetzesverstoß und nimmt dafür staatliche Sanktionen in Kauf. Ein Recht auf ihn besteht nach herrschender Ansicht nicht, wie von Arnim sagte. Die demonstrative Rechtsverletzung und das Inkaufnehmen der rechtlichen Sanktion solle gerade dazu dienen, erst recht die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf den angeprangerten Missstand zu richten. Ob ziviler Widerstand gerechtfertigt sei, sei vor allem eine ethische Frage, ob er aber nicht doch auch rechtlich gerechtfertigt sein könne, umstritten.

Interner Widerstand gegen Diktatoren mit UN- und Nato-Hilfe?

In Sachen großer Widerstand befasste sich der Rechtswissenschaftler Christian Tomuschat mit der Frage, ob die Vereinten Nationen (UN) und das Nato-Selbstverteidigungsbündnis den innerstaatlichen Widerstand gegen Diktatoren unterstützen dürfen. Er differenzierte dabei nach sanften Mitteln des politischen Dialogs, nach Zwangsmitteln, die dem UN-Sicherheitsrat vorbehalten sind, und nach Humanitärer Intervention.

Internen Widerstand stärken durch moralisch-politischen Druck

Wie Tomuschat beschrieb, sind die UN-Organe nicht daran gehindert, in allen Ländern das Einhalten der Menschenrechte einzufordern und damit auf sanfte Weise den politischen Widerstand in diktatorisch regierten Ländern zu stärken. Er legte dar, dass sie davon kraftvoll, ohne die Adressaten diplomatisch zu schonen, Gebrauch machen, und warum so einen internen Widerstand durch moralisch-politischen Druck zu stärken, einem Land nicht gleichgültig sein kann. Insgesamt sei das Dasein als Paria wenig angenehm. Wenn innerstaatliche Oppositionsgruppen von den Vereinten Nationen durch Zuspruch und Ermutigung unterstützt würden, wachse ihnen eine hohe moralische Kraft zu. Sie wüssten, dass sie nicht isoliert dastünden, sondern dass es für sie einen internationalen Rückhalt gebe. Ganz offensichtlich hätten sie nach wie vor eine heftige Abneigung dagegen, dass eine amtliche Resolution Missstände in ihrem Land aufdecke.

Ein breites Spektrum von Sanktionen entwickelt

Wenn das Sanfte nicht fruchtet, kommt mit härteren Mitteln der UN-Sicherheitsrat ins Spiel. Nur ihm gibt die UN-Charta, wie Tomuscheit weiter ausführte, echte Machtmittel an die Hand – bis hin zum Eingreifen mit militärischer Gewalt. Aber auch er müsse sich daran halten, dass in jedem Fall friedliche Mittel den Vorrang hätten. Und auch dann, wenn sie sich als unergiebig erwiesen, müsse er nicht gleich Militärgewalt vorgehen. Der Sicherheitsrat habe seit vielen Jahren ein breites Instrumentarium von Sanktionen entwickelt, das er auch gegenüber Diktatoren anwende. Dazu gehörten besonders Reisebeschränkungen und Vermögensbeschlagnahmen. Wenn selbst dies die Lage nicht bessere, bleibe als letzte Möglichkeit tatsächlich der Einsatz bewaffneter Gewalt. Doch auch dann müsse sich der Rat fragen, ob der Einsatz bewaffneter Gewalt technisch möglich und ethisch verantwortbar sei. Anschließend erläuterte Tomuschat, wie der Sicherheitsrat einen Beschluss zum militärischen Einsatz konkret umsetzen kann.

Die Möglichkeiten der Nato zur Widerstandshilfe

Zur Möglichkeit der Nato, innerstaatlichen Widerstand gegen Diktatoren zu unterstützen, sagte Tomuschat, der Sicherheitsrat habe sie als eine Regionalorganisation anerkannt, die zur Gewaltanwendung ermächtigt werden könne. Was aber eigenmächtiges Handeln angehe, um außerhalb eines solchen Mandats Menschenrechte zu sichern, stehe die Nato grundsätzlich nicht anders da als ein einzelner Staat. Dennoch habe sie als eine internationale Organisation – jedenfalls unter Legitimitätsgesichtspunkten – eine sehr viel vertrauenswürdigere Stellung als ein beliebiger Einzelstaat. Denn die zuständigen Gremien würden erst nach gründlicher Debatte und nach Abwägen des Für und Wider im Kreise aller Bündnismitglieder entscheiden. Zwar bleibe im Regelfall auch ein einseitiges Eingreifen der Nato rechtswidrig, doch rühre es nicht in derselben Weise an die Grundpfeiler der heutigen Völkerrechtsordnung wie eine Lizenz, die man einem einzelnen Staat erteilen würde.

Bei Völkermord muss Hilfe von außen möglich sein

Zusammenfassend sagte Tomuschat, es sei heute unstreitig zulässig und nicht völkerrechtswidrig , innerstaatlichen Widerstand durch Kritik, Ermahnung und sogar harsche Verurteilung einer menschenrechtswidrigen Regierungspraxis von außen zu unterstützen. Zwangsmaßnahmen gegen eine Regierung unterhalb der Schwelle der Gewaltanwendung wie Reiseverbote oder Vermögensbeschlagnahmen lägen im Ermessensbereich des UN-Sicherheitsrates und müssten hingenommen werden; es stellten sich allerdings Fragen nach dem angemessenen Rechtsschutz. Dem Sicherheitsrat sei es nach der von der UN-Vollversammlung gebilligten Doktrin der Schutzverantwortung gestattet, militärische Gewalt anzuwenden oder solche Gewalt zu autorisieren, wenn in einem Lande schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit drohten oder bereits begangen würden. Ob auch Einzelstaaten oder Militärbündnisse und Regionalorganisationen wie die Nato in solchen Fällen einseitig vorgehen dürften, bleibe im rechtlichen Zwielicht. In Extremfällen wie systematischem Völkermord müsse freilich solche Nothilfe zulässig sein. Die Juristen könnten sich nicht auf die bequeme Position zurückziehen, das Eingreifen sei zwar rechtswidrig, lasse sich aber moralisch legitimieren.

Widerstand gegen die Rettungsschirmpolitik der Euro-Staaten

Hans-Olaf Henkel redete über seinen Widerstand gegen die Rettungsschirmpolitik der Euro-Staaten, wie er es jetzt allenthalben vorträgt: Warum er anfangs den Euro befürwortet hat, warum er heute gegen den Einheits-Euro ist, welche schlimmen Folgen die derzeitige Politik für Deutschland, Europa und die Demokratie hat, welche Alternativen es gibt. Henkels Alternative ist: Deutschland, Niederlande, Finnland und Österreich steigen aus und begründen eine andere Euro-Währungsunion, was Thilo Sarrazin später in der Diskussion mit einem hübschen Vergleich als Scheinausweg bezeichnete und versicherte, eine Nord- und Süd-Euro werde es nicht geben. Henkel warnt, dass diese Währungsunion die Euro-Länder spaltet, dass sich der schon bestehende Graben zwischen den Geber- und Nehmerländern verbreitert und daher der Spruch „Wir brauchen den gemeinsamen Euro für die europäische Integration“ falsch ist. Die Bruchstelle sei die mit Frankreich. „Mit Frankreich geht es nicht.“

Direkte Demokratie erhöht die Zustimmung zu Beschlüssen

Über direkte Demokratie als eine Form des Widerstands sprach der Schweizer Rechtswissenschaftler Daniel Thürer, Er trat, was nicht verwunderte, für Volksabstimmungen (als Plebiszit oder Referendum) ein. Der gebildete Bürger sei unterfordert, wenn er nur alle vier Jahre mitbestimmen (wählen) dürfe. Direkte Demokratie erhöhe die Zustimmung zu den Beschlüssen und führe im Regelfall zu guten Ergebnissen. Die Schattenseite von Volksabstimmungen sei, dass sie Emotionen mobilisiere.

Widerstand gegen politisches Establishment

Die einstige CSU-Landrätin Gabriele Pauli, heute nach eigenem Bekunden „parteilos, fraktionslos, bürolos“, doch mit hohem Wahlergebnis als Abgeordnete im Bayrischen Landtag, sprach über ihren Widerstand gegen politisches Etablisment und über Komplotte gegen politische Reformen in Bayern sowie gegen sie selbst, aber alles andere als farblos und erhielt besonderen Beifall. Ein Jurist aus Bayern bestätigte ihr in der Diskussion, was sie aus Bayern geschildert habe, sei auch seine Erfahrung dort. Und ein hessischer Bürgermeister bekundete, Gleiches wie Frau Pauli erlebe er auch in Hessen.

Widerstand gegen politische Korrektheit

Über “Widerstand mit Wort und Feder gegen politische Korrektheit“ sprach Thilo Sarrazin. Wie er unter anderem sagte, weisen die tatsächlich gelebte und praktizierte Meinungsfreiheit andere Grenzen auf als jene des Gesetzes. Diese Grenzen seien nicht formalisiert, aber doch deutlich enger. Wenn der implizite gesellschaftliche Konsens die Grenzen zur freien Meinungsäußerung verenge dann verenge er gleichzeitig die Grenzen des Denkens, und dies wiederum beeinflusse Richtung und Inhalt der gesellschaftlichen Diskussion und der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung. Denken sei Macht, und wo um gesellschaftliche Macht gerungen werde, werde gleichzeitig auch um den Umfang und das Ausmaß gesellschaftlicher Denkverbote gerungen. Diese wiederum würden durchgesetzt über die gesellschaftlichen Regeln zu den Grenzen der freien Meinungsäußerung. Solche Prozesse würden nicht planvoll gesteuert. Sie liefen weitgehend unbewusst ab, aber sie prägten das Verhalten aller Beteiligten.

Moden des Denkens wie Moden der Kleidung

Von gesellschaftlichen Einwirkungen auf ihre Meinung am unabhängigsten sind die Menschen, wie Sarrazin weiter ausführte, stets dort, wo sie eine eigene fachliche Kompetenz besäßen, also im Kernbereich ihrer Berufsausübung. Je weniger die Menschen dagegen zu einer Sache ein eigenes Urteil hätten, umso mehr verließen sie sich auf jene, die aus ihrer Sicht Experten für die jeweiligen Fragen seien. Da der normale Mensch lieber im Konsens als im Dissens lebe und zudem sozial möglichst wenig anecken möchte, neige er dazu, auf allen Gebieten, auf denen er kein Experte sei, jene Meinungen zu teilen, die er als Mehrheitsmeinung in der Gesellschaft oder in seiner eigenen Bezugsgruppe wahrnehme. So entstünden Moden des Denkens genauso wie Moden der Kleidung.

Die medialen Sinnvermittler mit Herdentrieb

Gesellschaftliche Diskussionen würden demnach nicht von der breiten Masse berufstätiger Menschen bestimmt, egal ob es sich um einen Bauarbeiter oder einen Manager handele. Gesellschaftliche Diskussionen würden bestimmt von der Klasse der Sinnvermittler. Dies seien in früheren Jahrhunderten die Theologen gewesen, dann die Philosophen und Dichter, später auch die Journalisten der Presse. Heute seien es vor allem die Vertreter der Medien, angereichert durch den ein oder anderen medientauglichen Schriftsteller oder Wissenschaftler. Ihre Aufgabe sähen die medialen Sinnvermittler in der wertenden Kommentierung des Weltgeschehens und des Geisteslebens. Bei der Abgabe ihrer Wertungen und der Tendenz ihrer Analysen folgten sie oft herrschenden Moden und unterlägen dabei auch einem gewissen Herdentrieb.

Die Macht der Medien als meinungsbildendes Kollektiv

Sarrazin sieht „eine Hackordnung unter den Protagonisten und eine Rangordnung der vertretenen Meinungen und der Werte“. Diese wechsle mit der Zusammensetzung der Gruppe und den Moden des Zeitgeistes. Die sinnstiftende Medienklasse habe als meinungsbildendes Kollektiv Macht und übe sie auch gerne aus: Dort, wo die Bürger, beruflich bedingt, nicht selbst Experten seien (oder emotional nicht selbst stark beteiligt seien oder einen großen Problemdruck spürten), folgten sie nämlich unabhängig von ihrem Bildungsgrad zu 90 Prozent den Meinungen, die ihnen die Medien anböten. Aus diesem Grund achte die politische Klasse zuerst auf die in den Medien geäußerten Meinungen und dann erst auf die Meinung der Bürger. Das nämlich, was über Personen, Programme, Probleme, Skandale, Entscheidungen geschrieben werde, sei in den meisten Fällen auch das, was der Bürger glaube.

Medien und Politik – aufeinander fixiert, aufeinander angewiesen

Sarrazin räumt Ausnahmen ein, aber sieht durch sie die Regel eher bestätigt. Ebenso räumt er ein, dass es in den Medien unterschiedliche Meinungen und widerstreitende Interessen gibt wie in der Politik auch. Das ändere aber nichts daran, dass die politische Klasse einerseits und die Medienklasse andererseits aufeinander angewiesen und auch aufeinander fixiert seien: Die Politik lasse sich durch die Medien lenken. Die Medien bewerteten die Politik und hätten durch die Art, wie sie den Daumen hebten und senkten, auf den politischen Entscheidungsprozess erheblichen Einfluss.

Der Bürger bleibt leicht auf der Strecke

Trotz allen Streites längs der Parteigrenzen und um Einzelthemen seien Politikerklasse und Medienklasse stark aufeinander bezogen. Die erste brauche die letzte, weil die mediale Zustimmung weitgehend über den Erfolg des Politikers und seine Chancen zum Aufstieg und zur Wiederwahl bestimme. Die letzte brauche die erste, weil das Kommentieren von Politik gleichzeitig ermögliche, sie zu beeinflussen und damit Macht gebe. Die Präferenzen des Bürgers blieben dabei leicht auf der Strecke. Die Medienklasse glaube mehrheitlich, sie sei aufgeklärter und politisch reifer als der gemeine Bürger, und der normale Politiker glaube dies im Grunde auch. Später in der Diskussion spürte man, dass die Zahl der politisch Korrekten unter den Teilnehmern nicht gerade klein war und die durchaus zutreffenden Ausführungen Sarrazins eher missvergnügt oder zumindest reserviert zur Kenntnis nahm.

Zeit für den „kleinen“ Widerstand

Sein Vortragsthema „Zeit für Widerstand?“ hatte von Arnim, als er es vor vielen Monaten formulierte, mit einem Fragezeichen versehen. Das Fragezeichen würde er heute, wie er in seinem Schlusswort zur Tagung sagte, weglassen. Ein Feld für „den kleinen Widerstand der Normallage“ ist für ihn als staatsrechtlichen Experten zum Beispiel die Klage zum Verfassungsgericht. Er selbst habe die deutsche Europawahl wegen Verfassungswidrigkeit der Fünf-Prozent-Klausel und der starren Listen angefochten. Wahlanfechtungen seien in Deutschland eine der ganz wenigen Möglichkeiten der Popularklage. Jeder Wahlberechtigte könne sie erheben. 30 staatsrechtliche Kollegen und 500 weitere Bürger seien seiner Klage beigetreten. Am 3. Mai sei vorm Bundesverfassungsgericht mündliche Verhandlung gewesen, am 9. November werde das Urteil verkündet. Und mit seinem gerade erschienenen neuen kleinen Buch „Politische Parteien im Wandel. Ihre Entwicklung zu wettbewerbsbeschränkenden Staatsparteien“ lege er die Basis für weitere Klagen gegen den exzessiven Parteinstaat.

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3 Kommentare zu „Widerstand gegen Herrschende“

  1. ALLE sTAATSGEWALT GEHT VOM vOLKE AUS, die Parteien dürfen lediglich mitwirken!
    Die Wirklichkeit: die Parteispitzen, wenige hundert Männer und ein paar Frauen in der ganzen „Republik“ bestimmen, das „Volk“ darf man als Begriff garnicht
    mehr in den Mund nehmen, ohne sofort als „Rechter“ gekennzeichnet zu werden, gewiß, anfangs versucht es nur mit „Populist“, um einem die Ehre abzuschneiden und von der weiteren Diskussion auszuschließen.
    Die Gewaltenteilung findet nicht statt, eine schlimmere Perversion des „Grundgetzes“, einer vorläufigen Ordnung für ein besetztes Land, kann es garnicht geben!
    Und das Tollste: seit Dezember 2010 mit der Einführung des Hitlerschen Reichsanghörigkeitsgesetzes v. 1934 sind wir staatenlos!Fragen Sie Herrn v. Arnim, er muß es bestätigen!
    (Souverän waren wir nie, aber seit 1990 sind wir nur noch ein Vereingtes Wirtschaftsgebiet unter Leitung der Geschäftsführerin Merkel, siehe Aussage v. Sigmar Gabriel am 27.2.10 in Dortmund!)

  2. Vielleicht finden Sie Trost, wenn Sie alle Illusionen aufgeben und die Absurdität einer Institution erkennen, die sich Staat nennt. Völlig absurd wird es, wenn ausgerechnet die Demokratie als Rechtsstaat bezeichnet wird.
    Gern gebe ich zu, dass es bei mir fast 55 Jahre gedauert hat, bis der Groschen gefallen ist.
    Ich bin weder Priester noch Politiker, bin aber gerne bereit mich mit anderen kritisch- rational denkenden, selbstbewussten Menschen auszutauschen.
    Zum schnellen Einstieg in das Thema Staat = Staatsunwesen empfehle ich:
    Ethik der Freiheit, Murray Rothbard
    http://www.amazon.de/s/ref=ntt_athr_dp_sr_1?_encoding=UTF8&field-author=Murray%20N.%20Rothbard&search-alias=books-de

    Mit freundlichem Gruss Werner Ende
    Werner.Ende@stay-free.org 
    http://www.stay-free.org 

  3. Nachtrag zu og. Zeilen:

    Friedrich Nietsche
    Demokratie ist die Verfallsform des Staates.
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    Friedrich Schiller, Sämtliche Werke 1-5 – Demetrius
    Der Staat muß untergehn, früh oder spät,
    Wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
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