Gegen die Informationsfreiheit verstoßen

Das Bundesjustizministerium muss Stellungnahmen zur Einsichtnahme freigeben
Ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts – auch für Rehabilitierungsbegehren

Das Bundesjustizministerium (BMJ) muss herausrücken, was es jahrelang hartnäckig verweigert hat: seine Stellungnahmen für den Petitionsausschuss des Bundestages. Diejenigen Bürger, die sich beim Ausschuss beschweren, haben einen gesetzlichen Anspruch, die Stellungnahmen einzusehen. Das hat am 3. November das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit hat es Verstöße des Ministeriums gegen das Informationsfreiheitsgesetz gestoppt (BVerwG 7 C 3.11 und BVerwG 7 C 4.11). Gegenstand der gerichtlichen Grundsatzentscheidung waren zwei Fälle. Im ersten verlangte der Kläger Einsicht in die BMJ-Unterlagen zu einer Reformbedürftigkeit des Kindschaftsrechts, im zweiten Einsichtnahme in die BMJ-Stellungnahme zur Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) 1945 bis 1949 als Opfer einer Verfolgung, die verschleiernd und verharmlosend „Boden- und Industriereform“ genannt wird. Das BMJ hatte das verweigert.

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