Neue Chancen für Opfer der Verfolgung 1945 bis 1949

Der Koalitionsvertrag eröffnet sie, aber nur sehr vage

Die sogenannten Enteignungen 1945 bis 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) und ihre Wiedergutmachung stehen wieder zur politischen Diskussion. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Rückgabemöglichkeiten für das damals entzogene Eigentum zu prüfen. Zustandegekommen ist die Koalitionsvereinbarung auf Betreiben der FDP, angestoßen und beharrlich betrieben von Helga Meyer, der Vorsitzenden des FDP-Kreisverbandes Osterode. Ihr war es gelungen, den FDP-Landesverband Niedersachsen für das Vorhaben zu gewinnen. Dieser reichte seinen Beschluss als Antrag beim FDP-Bundesvorstand für das Wahlprogramm der Partei ein, der Bundesvorstand nahm den Antrag im November 2006 an und leitete ihn zum Bearbeiten an die FDP-Bundestagsfraktion weiter. Damals, am 9. November, sagte Frau Meyer in einem Interview mit der „Allianz für den Rechtsstaat“:

Wulff redete von Initiative, ergriff sie aber nicht

„Wenn ein Gedanke erst einmal auf der politischen Bühne ganz oben – hier im Bundestag – angekommen ist, kann sich niemand, der dort arbeitet, der gedanklichen Sogkraft entziehen, die er entfaltet. Die jahrzehntelange politische Tabuisierung des Themas Enteignungen in Ostdeutschland 1945-49 ist damit beendet. Ob sich andere Parteien außer den Liberalen damit beschäftigen werden, kann ich nicht sagen. Vom niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wullff, den ich selber auf die Problematik des Enteignungsunrechts angesprochen habe, kam die Idee, dazu eine Bundesratsinitiative zu starten, was aber bislang nicht erfolgt ist.“ Wulff hatte die Initiative deswegen nicht in Angriff genommen, weil er nach eigenem Bekunden glaubte, dafür keine Mehrheit zu finden.

Unterstützung durch Rössler und Leutheusser-Schnarrenberger

Für eine Wiedergutmachung stark gemacht hat sich auch der niedersächsische FDP-Landesvorsitzende Philipp Rösler, der jetzt im zweiten Kabinett Merkel Bundesgesundheitsminister ist. Unterstützung kam ferner von der bayerischen FDP-Landesvorsitzenden und Rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die in der Koalitionsregierung jetzt wieder ist, was sie schon einmal war: Bundesjustizministerin. Dass die Wiedergutmachungsabsicht in der FDP durchgesetzt wurde, ist der Allianz für den Rechtsstaat zu verdanken. Sie hat die FDP ständig dazu gedrängt und setzt sich, gegründet als Göttinger Studenten für den Rechtsstaat, seit 1996 für die damaligen Opfer ein. Ihr Mitglied Sven von Storch, auch seine Familie ein Opfer, sagte am 3. November:

Ein Erfolg der „Allianz für den Rechtsstaat“

„Wir haben, mit der Unterstützung unserer Basis, die FDP dazu gebracht, eine politische Lösung für die Opfer der so genannten Boden- und Industriereform in ihr Wahlprogramm aufzunehmen und diese auch im Koalitionsvertrag durchzusetzen. Das ist ein großer Erfolg der Allianz, für alle Betroffenen und den deutschen Rechtsstaat. Unser Ziel ist die Verabschiedung einer gerechten Wiedergutmachungsregelung durch den Bundestag. Mit der Aufnahme in den Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung offen eingeräumt, dass Handlungsbedarf besteht.“

Aber was nun wirklich im Koalitionsvertrag steht, ist äußerst vage gehalten und dürftig. Im Kapitel Rechtspolitik (Ziffer IV.4) unter der Überschrift „Enteignungen in der SBZ (1945-49)“ steht:

“Wir werden eine Arbeitsgruppe bilden, die im Hinblick auf die Enteignungen 1945 bis 49 prüfen soll, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grundstücke, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten.“

Für Helga Meyer bleibt dieser Text „weit hinter dem zurück, was zur Wiedergutmachung im Landtagswahlprogramm der FDP-Niedersachsen und im FDP-Bundestagswahlprogramm aufgeführt sei. (Harz Kurier vom 3.11.2009)

Aber die Unlust ist unübersehbar

Die Unlust ist unübersehbar. Erstens soll nur geprüft werden. Das kann lange dauern, und wer weiß, was dabei herauskommt. Oder das Prüfen versandet, wie das schon mit dem einschlägigen Beschluß des CDU-Parteitages 2003 in Leipzig geschehen ist. Zweitens kann „bevorzugter Erwerb“ vieles bedeuten. Das könnte, wie es sich gehören würde und selbstverständlich sein müsste, ein unentgeltliches Erwerben sein. Aber das ist nicht gemeint, sondern der käufliche Erwerb. Man will den damaligen Opfern also zumuten, ihr Eigentum zurückzukaufen. Das kann zu einem bevorzugten, also verbilligten Preis geschehen, doch wie hoch oder niedrig der Preisabschlag ausfällt, steht in den Sternen. Oder aber man räumt den Opfern nur ein Vorkaufsrecht ein, ohne Preisabschlag.

Rückerwerb zum Viertel des Verkehrswertes?

Für den Preisabschlag hat man in der FDP jene Lösung ins Auge gefaßt, die für Mauergrundstücke in Berlin erfunden wurde. Danach können die einstigen Eigentümer ihre Grundstücke zu 25 Prozent des Verkehrswertes zurückerwerben. Diese Regelung hat der Arbeitskreis für Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion auch für die Fälle 1945-1949 vorgesehen. Der Vorsitzende dieses Ausschusses war Max Stadler. Er ist jetzt im Bundesjustizministerium Staatssekretär. Aber auch diese Regelung spricht einem Rechtsstaat hohn.

Zu hohe Erwartungen geweckt?

In der Online-Zeitung Die Freie Welt war zu lesen, die CDU in der Koalitions-Arbeitsgruppe Inneres und Recht habe gegen die 25-Prozent-Regelung Front gemacht und die Formulierung „bevorzugter Erwerb” durchgesetzt. Vom CDU-Abgeordneten Wolfgang Bosbach wird dessen Äußerung wiedergegeben, man habe „bei den Betroffenen damit sehr hohe Erwartungen geweckt, und ich bin nicht sicher, ob wir die alle erfüllen können.“ Das klingt in der Tat danach, als wolle die Union bereits den Rückzug antreten.

Verharmloste Menschenrechtsverbrechen

Es ist auch bezeichnend, daß immer noch nur von „Enteignungen“ als Folge der (vorgeblichen) Bodenreform und Industrie- oder Wirtschaftsreform gesprochen wird. Was unter dieser Bezeichnung läuft, war kommunistischer Terror gegen das unternehmerische Besitzbürgertum, war schwerste politische Verfolgung dieser Menschen, waren Menschenrechtsverbrechen an ihnen, um dieses Bürgertum mit seiner Gesellschaftsordnung auszurotten. Das geschah unter dem Deckmantel der Entnazifizierung und mit Maßnahmen, die noch heute tatsachenverdrehend als „Wirtschaftsreform/Industriereform“ und „Bodenreform“ unzulässig verharmlost werden. Ein Bestandteil dieser Verfolgung war der Entzug sämtlicher Vermögenswerte bis hin zum Hausrat.

Wie die Koalition den Opfern wirklich helfen könnte

Die weitaus meisten Politiker wollen das nicht verstehen, denn verstanden haben müßten sie es längst, ist doch genug Aufklärendes darüber geschrieben worden. Sie wollen auch nicht wahrhaben oder unterschlagen, daß der deutsche Gesetzgeber diese und andere Unrechtsakte des kommunistischen Regimes in SBZ und DDR seit 1990 durchaus systematisch zutreffend erfaßt und entsprechende Gesetze erlassen hat. Aber die Rechtsprechung verkennt, dass sie die Wiedergutmachung für diese Opfer der schlimmen Repressionsmaßnahmen des kommunistischen Terrors nicht nur ermöglichen, sondern zwingend vorsehen. Mit ihrer Fehldeutung weigern sich deutsche Gerichte, bestrafte, aber unschuldige Opfer dieser Verfolgung zu rehabilitieren. Wenn also die Koalition den Opfern wirklich hätte helfen wollen, dann hätte sie sich nur auf diesen Sachverhalt zu berufen brauchen und ihn plakativ öffentlich machen müssen.

Das gilt auch für jene Opfer, die an anderer Stelle des Koalitionsvertrages erwähnt sind: im Bereich Landwirtschaft und ländlicher Raum (Ziffer I.4.6.). Hier findet sich noch die Absicht, speziell den in die heimatliche Landwirtschaft zurückgekehrten „Alteigentümern“ entgegenzukommen. Unter der Überschrift „Ehemalige Treuhandflächen“ liest man:

„Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.”

Mit den Treuhandflächen sind die Restbestände von Agrar- und Forstland gemeint, die die Kommunisten als „Bodenreform“ getarnt weggenommen haben und die die Regierung Kohl nach der Wiedervereinigung ebenfalls nicht an die Eigentümer zurückgegeben wollte und die der deutsche Staat bis heute nicht zurückgegeben hat.

Sie beugen geltendes Recht noch immer

Das Unrecht muss durch Recht beseitigt werden, also durch Rechtsprechung anhand der bestehenden Gesetze. Unschuldig Bestrafte dürfen nicht bestraft bleiben. Sie zu rehabilitieren, ist eine staatliche Rechtspflicht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen ermöglichen die Rehabilitierung nicht nur, sondern gebieten sie. Diese Regelungen sind: die Gemeinsame Erklärung, der Vertrag zur deutschen Einheit, die beiden Rehabilitierungsgesetze (VwRehaG und StrehaG), das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen („Vermögensgesetz“) und das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG). Sie alle greifen rechtlich ineinander, stehen miteinander in rechtlich wirksamen Zusammenhang. Ist die Rehabilitierung erreicht, müssen die Vermögenswerte zurückgegeben oder die Verkaufserlöse, die der Staat mit dem Hehlergut erzielt hat, an die („Alt“-) Eigentümer ausgekehrt werden. Aber die Politiker und ihre Parteien wollen das nicht, und die zuständigen Behörden und Gerichte tun es daher nicht, verstoßen damit gegen bestehende Gesetze und beugen damit geltendes Recht. Das dies noch immer so ist, ist für den deutschen Staat eine Schande.

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