Die Kehrseite der Europäischen Union (II)

Gern beschworen, zu häufig mißachtet – das Prinzip der Subsidiarität

Für den Begriff Subsidiarität ein allgemein akzeptiertes, einfacheres Wort zu finden, ist wohl noch nicht gelungen. Seine Bedeutung jedenfalls ist diese: Soweit die Bürger ihre Angelegenheiten besser selbst und in eigener Verantwortung regeln können, soll sie der Staat (mit seinen Untergliederungen und seinen Behörden) in Ruhe lassen und nicht hineinfunken. Eine große Rolle spielt das gegenwärtig in der familienpolitischen Diskussion. Die Familie muss die volle Entscheidungsfreiheit haben, der Staat darf in die herkömmlich-natürliche Institution Familie nicht ideologisch und lenkend hineinregieren, nur eines darf und muss er ausdrücklich: Er muss diese Institution schützen.

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