Unsere Bundestagsabgeordneten sind mit ihren Diäten und mehr ganz schön versorgt – „Tagelöhner“ wie im 19. Jahrhundert sind sie nicht mehr – Seit 2014 steigen diese Diäten auch automatisch, doch das soll diesmal ausfallen – Erschüttert von den Umfragetiefs und aus Angst vor den Wählern – Der Automatismus beim Diätenerhöhen ist ein Fehler – Ihn wieder abzuschaffen, ginge sehr leicht: durch Nichtstun
Wieder einmal geht es um die Diäten unserer Bundestagsabgeordneten, unserer MdB. Sie müssen ja von etwas leben, wenn sie sich ums Land kümmern und Gesetze machen. Oder welche verhindern. Oder Gesetze abschaffen, was sie ebenfalls sollten, aber kaum tun. Dabei könnten sie es sich erleichtern, nämlich zumindest jedes neue Gesetz mit einem Verfalldatum belegen. Tun sie aber nicht. Vielleicht, weil ihnen das Bisschen, was sie zum Leben so brauchen und bekommen, nicht reicht? Kann eigentlich nicht sein. Grundgesetz (GG) und Abgeordnetengesetz (AbgG) sorgen mit jenen Diäten ganz schön für sie.
Diese Diäten haben aber nichts mit „Diät halten“ zu tun, nichts mit Abnehmen und so, sondern leiten sich her vom lateinischen Wort dies (der Tag) sowie dem mittellateinischen dieta und bedeuteten ursprünglich „Tagelohn“. Nun, Tagelöhner sind unsere MdB nicht, sie werden monatlich entlohnt. Aber historisch, im 19. Jahrhundert, als Parlamentarier noch rein ehrenamtlich tätig waren, erhielten sie für ihre Reise- und Aufenthaltskosten eine tägliche Entschädigung, ein Tagesgeld. Es sollte sicherstellen, dass auch weniger Betuchte ein politisches Amt wahrzunehmen vermochten.
Derweilen sind Ehrenamt und Tagesgeld lange her. Diäten aber werden die Entschädigungen für Parlamentsabgeordnete trotz monatlicher Zahlung weiterhin genannt, ohne dass unsere MdB schlichte Tagelöhner oder gar arme Schlucker wären. Als Entschädigung für den beruflichen Verdienstausfall, zum Sichern der finanziellen Unabhängigkeit und für die zeitliche Bindung beim Ausüben des Mandats erhalten sie monatlich rund 11.833 Euro und etliches darüber hinaus.*) Damit sollte man auskommen können. Darben müssen sie also nicht.
Seit 2014 steigen die Diäten auch automatisch, doch das soll diesmal ausfallen
Und ebenfalls ganz schön: Diäten-Erhöhungen wie bis vor zehn Jahren müssen sie nicht mehr extra beschließen; die vollziehen sich seit 2014 jährlich automatisch, nämlich gekoppelt an den amtlich ermittelten Nominallohnindex. Steigt dieser um 2 Prozent, steigen um 2 Prozent auch die Diäten.**) Aber in diesem Jahr soll es keine Diätenerhöhung geben, der Automatismus ausgesetzt werden. Darüber sind sich alle Bundestagsfraktionen inzwischen einig. Ist dem zuzustimmen oder nicht?
Erschüttert von den Umfragetiefs und aus Angst vor den Wählern
Fällig wäre die nächste Diätenerhöhung zum 1. Juli. Der Nominallohnindex ist auf 4,2 Prozent gestiegen, also wären die Diäten von derzeit rund 11.833 Euro auf rund 12.330 Euro (vor Steuern) heraufzusetzen. Doch für dieses Mal scheuen die Parteien davor zurück, vor allem die beiden der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD. Erschüttert von den Umfragetiefs und aus Angst vor den Wählern wollen sie nicht noch mehr Widerstand provozieren, wollen wegen großer Sparvorhaben den Eindruck vermitteln, auch sie selbst seien zu einem Verzicht bereit, wollen das Aussetzen der Diätenerhöhung gleichzeitig mit der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Sprüche lauten: Es sei nicht vermittelbar, von den Bürgern zu fordern, den Gürtel enger zu schnallen, als deren Vertreter aber eine Diätenerhöhung zu erhalten. Abgeordnete müssten mit gutem Beispiel vorangehen. Eine Erhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei ein fatales Signal. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte schon Ende April geäußert: „Wie sollen wir Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückgewinnen, wenn wir auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter steigen?“
Die jüngste Automatismus-Bestätigung des Bundestags am 5. Juni 2025
Gewiss ist es für die Abgeordneten gegenüber Bürgern und Medien bequemer, wenn sie nicht mehr jährlich über neue Diäten befinden und sich rechtfertigen müssen, sondern nur noch alle vier Jahre darüber, ob das Verfahren der automatischen Diätenerhöhung beibehalten werden soll. Geschehen ist das zuletzt am 5. Juni 2025.
Der Automatismus ist ein Fehler
Doch war es ein Fehler, 2014 den Automatismus der Diätenerhöhung einzuführen. Aus gutem Grund gab es ihn bis dahin nicht. Mit dem jährlichen Automatismus findet die Anhebung der Diäten im Stillen statt, ohne breite öffentliche Wahrnehmung und Diskussion. Gerade weil die Parlamentarier über die Höhe ihrer Bezüge selbst Beschluss zu fassen haben (Selbstbedienungsvorwurf), sollte besondere Transparenz geboten sein. Hergestellt und gesichert wird sie durch Öffentlichkeit. Daher ist es vernünftig, dass der Bundestag, soll das Entgelt für die Tätigkeit als MdB steigen, dies jeweils ausdrücklich beschließen muss. Oder umgekehrt wie jetzt: beschließen, dass er nicht steigen soll.
Die nahezu stets zeitliche Ungunst
Wohl haben die Abgeordneten immer wieder erfahren, dass die jeweils aktuellen Zeitumstände für solche Beschlüsse in ihrer Wirkung auf die öffentliche Meinung zu oft nicht gelegen kommen, nicht opportun sind – sei es wegen schlechter Wirtschafts- und Finanzlage, sei es wegen gerade anderer unerfreulicher Ereignisse. Wohl sind sie daher bei den Bürgern dann besonders unbeliebt, und der Vorwurf der „Selbstbedienung“ ist ohnehin schnell erhoben. Aber diesen Nachteil sollten die Abgeordneten als besonders herausgehobene Bürger ertragen können. Doch gerade wegen dieses Nachteils der nahezu stets zeitlichen Ungunst haben sie die zeitlich fällige Erhöhung immer wieder hinausgeschoben. Nun holt sie die zeitliche Ungunst auch beim Automatismus heim. Das kann trotz Automatismus jederzeit wieder passieren. Dann kann ihn der Bundestag auch aus diesem Grund wieder abschaffen. Das ginge sehr einfach: Er unterlässt es in der nächsten Legislaturperiode, den Automatismus zu bestätigen. Also durch Nichtstun. Auch mit anderem Nichtstun könnten sich unsere MdB um das Land verdient machen.
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*) Davon noch abzuziehen sind Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Entschädigung kommt eine steuerfreie Aufwandspauschale als Teil der sogenannten Amtsausstattung hinzu. Diese Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 5.467,27 Euro monatlich. Davon müssen die MdB alle mandatsbedingten Ausgaben bestreiten, die Miete und Einrichtung der Wahlkreisbüros und der Zweitwohnung in Berlin, Büromaterial, Telekommunikation sowie Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit. Nicht zahlen müssen Bundestagsabgeordnete Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Zudem reisen sie unentgeltlich mit der BahnCard100 in der 1. Klasse der Deutschen Bahn, auch bei privaten Reisen. Ferner gibt es Zuschläge für bestimmte Funktionen, zum Beispiel für Ausschussvorsitzende. Die Diäten orientieren sich an den Bezügen von Richtern an einem obersten Bundesgericht (Besoldungsgruppe R6). Sie sind kein klassisches Gehalt. Anders als Arbeitnehmer erhalten MdB keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, weil Diäten als Entschädigung für die Ausüben eines freien Mandats gelten.
Dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben, bestimmt das Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3. Deren muss der Bedeutung des besonderen Amts des Abgeordneten und der damit verbundenen Verantwortung und Belastung gerecht werden. Außerdem muss er auch den Rang berücksichtigen, der dem Mandat im Verfassungsgefüge zuteilwird. Dies hat das Bundesverfassungsgericht seit seinem „Diäten-Urteil“ vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) wiederholt bestätigt. Diese Grundsätze setzt das Abgeordnetengesetz um
**) Wie sich der Index entwickelt hat, stellt das Statistische Bundesamt fest. Dessen Präsident übermittelt den Index jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Bundestages. Der geänderte (in der Regel höhere) Betrag der Entschädigung wird in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Nur eines muss der Bundestag noch: in jeder neuen Legislaturperiode diesen Automatismus bestätigen: Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung des neuen Bundestages einen entsprechenden Beschluss fasst. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Beschluss gefasst, gilt für die Entschädigung der letzte ermittelte Betrag, bis der Bundestag das Anpassungsverfahren in einem Gesetz bestätigt oder ändert.