Bedingt wehrbereit

Arme Bundeswehr – Die Luftwaffe mit nicht einsatzfähigen Waffen – Die Marine mit nicht einsatzfähigen Schiffen – Die Bodentruppe mit nicht völlig einsatzbereiten Soldaten – Das Scheitern von Schießübungen an Arbeitszeitvorschriften und Überstundenverbot – Die  seit 1990 in Schrumpfungszwänge gepresste Bundeswehr –  Die Verantwortung der Ministerin von der Leyen – Schon 2015 ein Dokument des Versagens der materiellen Einsatzbereitschaft – Eine entwurzelte Multi-Kulti-Truppe? – Was gerade nicht schwimmt, nicht rollt oder nicht fliegt – Landesverrat – gibt’s das überhaupt noch?

Wir erinnern uns? Rudolf Augstein wurde verhaftet und sah sich der Strafverfolgung ausgesetzt, als sein Magazin Der Spiegel 1962 die Bundeswehr als „Bedingt abwehrbereit“ darstellte. Heute, 2018, ist sie sogar weniger als das, aber die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen läuft in diesem Amt immer noch frei herum. Konrad Adenauer, 1962 Bundeskanzler, sah damals in dem Spiegel-Bericht einen „Abgrund von Landesverrat“. Heute, 2018, informiert das Magazin Focus (hier) unter Berufung auf die Tageszeitung Bild (hier) über ein internes Papier und titelt „Bundeswehr kann keinen einzigen weiteren Einsatz stemmen“. Aber von Landesverrat ist keine Rede, auch nicht aus dem Bundeskanzleramt; dort kommt dieses Wort Angela Merkel – durchaus richtig – nicht über die Lippen. Arme Bundeswehr. Wie ungerecht ist doch die Welt.

Die Luftwaffe mit nicht einsatzfähigen Waffen

Aber Spaß beiseite. Hinreichend wehr- bzw. abwehrbereit ist die Bundeswehr offenkundig wirklich nicht. Hiobsbotschaften über ihre Mängel gab und gibt es immer wieder. So lasen wir, das Waffensystem für Eurofighter sei nicht einsatzfähig (hier), Probleme gebe es mit jedem zweiten Jet (hier).  Das war schon vor vier Jahren so. Spiegel Online 2014 über den neuen Bericht zu den Mängeln in der Bundeswehr (hier): „Die fliegende Bundeswehrflotte aus Helikoptern, ‚Eurofightern’ und Transportmaschinen ist fast nicht mehr einsatzfähig. Das gaben Generäle vor einem Ausschuss zu. Eine Besserung der Lage ist nicht absehbar.“  Eine Prognose, die zutraf.  Oder die Panzertruppe: Dort gibt es Panzer, deren Ausstattung zwar für die Ausbildung reicht, aber nicht für den tatsächlichen Einsatz (hier).

Die Marine mit nicht einsatzfähigen Schiffen

Ähnliche Mängel wie in der Luftwaffe gibt es auch bei der Marine. So haben nach Darstellung des Bundesrechnungshofs beispielsweise Korvetten, die offiziell als „einsatzbereit“ eingestuft wurden, keine Bewaffnung gehabt. Auch hätten die Schiffe lange Zeit nicht über einsatzbereite Lenkflugkörper verfügt. Ein Marineschiff ohne Waffen sei aber nicht einsatzbereit. Dies gelte auch für U-Boote, denen die Besatzung fehle. Ein Schiff ohne Mannschaft sei, anders als vom Ministerium dargestellt, ebenfalls nicht einsatzbereit (siehe hier und  hier). Ganz fehlen dem Rechnungshof Aussagen des Verteidigungsministeriums zur Einsatzbereitschaft über die Cyber- und IT-Fähigkeiten. Davon aber hänge die Leistungsfähigkeit der Bundeswehr insgesamt entscheidend ab (hier). Öffentlich verfügbar macht der Bundesrechnungshof den Mängelbericht  auf  seiner Web-Seite nicht.

Die Bodentruppe mit nicht völlig einsatzbereiten Soldaten

In der Bun­des­wehr knirscht es an al­len Ecken und En­den, fasste die FAZ einen ebenfalls einschlägigen Bericht zusammen, ergänzte aber, dass es nicht nur Schif­fe oh­ne Be­waff­nung den der­zei­ti­gen de­so­la­ten Zu­stand der Bun­des­wehr sym­bo­li­sie­ren: „Auch die Sol­da­ten selbst sind nicht völ­lig ein­satz­be­reit. Das liegt dar­an, dass sie seit meh­re­ren Mo­na­ten so­wohl in der Grund­aus­bil­dung als auch in der Ein­satz­vor­be­rei­tung nur noch ein­ge­schränkt mit ih­ren Hand­feu­er­waf­fen trai­nie­ren kön­nen. Grund ist die Sper­rung von bun­des­weit 180 Schieß­stän­den so­wie der Man­gel an Schutz­wes­ten.“  (FAZ vom 28. Mai 2018, Seite 4).

Das Scheitern von Schießübungen an Arbeitszeitvorschriften und Überstundenverbot

Das Verteidigungsministerium teilte gleichwohl mit, al­le Schieß­übun­gen könnten nach wie vor         ge­macht wer­den, allerdings müs­se nun auf an­de­re Schieß­stän­de und Übungsplätze aus­ge­wi­chen     wer­den. Darauf die Reaktion eines Kom­pa­nie­chefs der Fall­schirm­jä­ger: Für ihn klin­ge das wie Hohn. Schieß­stän­de sei­en schon im­mer rar ge­we­sen. Die­se Si­tua­ti­on ha­be sich nun mas­siv ver­schärft. Es bringe nichts, wenn 200 Ki­lo­me­ter ent­fernt theo­re­tisch am Frei­tag­nach­mit­tag ein Stand frei sei. Dann sei­en die Sol­da­ten schon zuhau­se. Durch die EU-Ar­beits­zeit­ver­ord­nung sei es ih­nen ver­bo­ten, un­nö­ti­ge Über­stun­den auf­zu­bau­en. Ziemlich grotesk. Überstundenverbot und Arbeitszeitvorschriften gelten doch hoffentlich nicht auch im Kriegseinsatz?

Die seit 1990 in Schrumpfungszwänge gepresste Bundeswehr

In einem FAZ-Leitartikel schrieb Johannes Leithäuser schon im Februar: Der Bun­des­wehr fehle es an Geld und Ge­rät. Waf­fen und Ma­te­ri­al müssten aus dem ge­sam­ten Heer zu­sam­men­ge­stop­pelt wer­den. „Aber der Bun­des­wehr fehlt es nicht nur an Geld und Ge­rät, es fehlt ihr noch im­mer an ei­nem ef­fi­zi­en­ten Be­schaf­fungs­we­sen und, vor al­lem, an po­li­ti­schem Rück­halt. Dass es der Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­rin Ur­su­la von der Ley­en nicht ge­lun­gen ist, bin­nen vier Jah­ren die ak­tu­el­len Män­gel zu be­he­ben, hat vie­le Grün­de; die meis­ten lie­gen au­ßer­halb ih­rer Amts­füh­rung. Die Schrump­fungs­zwän­ge, in wel­che die Bun­des­wehr seit 1990 ge­presst wur­de, ha­ben so tie­fe Spu­ren im Be­stand und im Be­wusst­sein der Trup­pe hin­ter­las­sen, dass sie nicht bin­nen we­ni­ger Jah­re be­sei­tigt wer­den kön­nen.“

Die Verantwortung der Ministerin von der Leyen

Zusätzlich, so Leithäuser, verhindere die Ver­wal­tungs- und Be­schaf­fungs­bü­ro­kra­tie, dass jetzt der po­li­ti­sche Wil­le zur „Trend­wen­de“ ra­sche Wir­kung zei­tige. Sie sei zu­min­dest re­la­tiv zur Ver­klei­ne­rung der mi­li­tä­ri­schen Ein­hei­ten sogar gewachsen. An die­sem Punkt komme von der Ley­ens ei­ge­ne Ver­ant­wor­tung ins Spiel: „Bei meh­re­ren Ge­le­gen­hei­ten – Ab­qua­li­fi­zie­rung des Sturm­ge­wehrs G36, Schau­fens­ter­kam­pa­gne ge­gen Miss­brauch und Rechts­ex­tre­mis­mus – er­weck­te die Mi­nis­te­rin in der Trup­pe den Ein­druck, ihr Ent­schei­dungs­tem­po stei­ge in dem Ma­ße, in dem ihr be­stimm­te Sach­ver­hal­te po­li­tisch ge­fähr­lich wer­den könn­ten. Das führt zu dem auch vom Wehr­be­auf­trag­ten be­klag­ten Ver­trau­ens­ver­lust zwi­schen Füh­rung und Ap­pa­rat und kon­ter­ka­riert die For­de­rung, Of­fi­zie­re und Bü­ro­kra­ten im Mi­nis­te­ri­um und im Be­schaf­fungs­amt soll­ten Selb­stän­dig­keit und Ent­schei­dungs­mut zei­gen. (FAZ vom 22. Februar 2018, Seite 1).

Schon 2015 ein Dokument des Versagens der materiellen Einsatzbereitschaft

Auch 2015 hatte die FAZ die Bundeswehr für „Bedingt einsatzbereit“ befunden: „Der aktuelle ‚Bericht zur materiellen Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme’ liest sich wie ein einziges Dokument des Versagens.“ (FAZNet vom 6. Dezember 2015 hier).  Oder polemischer vom 16. Februar 2018: „Uschi’s Trümmertruppe – Politiker und Medien haben die Bundeswehr sturmreif geschossen“ (hier) sowie „Russland lacht sich kaputt: Deutsche Bundeswehr als neue ‚Speerspitze’ der NATO an der Ostfront“ (hier).

Eine entwurzelte Multi-Kulti-Truppe?

Wenn man dann noch liest „Bundeswehr blamiert sich mit Transen-Soldaten“, zeigt das trübe Bild, in das Politiker und Medien unsere Soldaten hineinmanövriert haben, eine weitere Facette einer Armee, die nicht verdient, was man mit ihr treibt: „Der Zustand der Truppe ist nach wie vor miserabel. Durch das Verlassen auf die NATO unter dem Motto „die USA werden uns schon verteidigen“, fand ein Abbauprozess statt, der die Bundesrepublik verteidigungsunfähig macht. Die unbedingte Verleugnung der Wehrmacht als historischen Teil der Truppe war so unnotwendig wie falsch. Stattdessen züchtet Merkel mit Von der Leyen eine Multi-Kulti-Truppe, die völlig entwurzelt für fremden Sold die Interessen der USA verteidigt.“ Siehe hier. Dort im weiteren Text, was es mit den „Transen“ in Bundeswehruniform auf sich hat.

Was gerade nicht schwimmt, nicht rollt oder nicht fliegt

Ministerin von der Leyen hat die Mängel bei der Bundeswehr eingeräumt. 25 Jahre des Kürzens und Schrumpfens hätten Lücken bei Material und Ausstattung hinterlassen, sagte sie beim Tag der Bundeswehr am 9. Juni 2018 in Oldenburg. Immer wieder gebe es Schlagzeilen, was „gerade wieder nicht schwimmt, nicht rollt oder nicht fliegt oder wo es an der persönlichen Ausstattung der Soldaten hapert“. Einiges sei sicher übertrieben, aber vieles treffe zu. „Was 25 Jahre lang gekürzt worden ist, das schütteln wir nicht ohne weiteres in zwei, drei Jahren wieder aus den Kleidern“, sagte die Ministerin und sprach von einem langen Atem. (Quelle hier).

Landesverrat – gibt’s das überhaupt noch?

Zurück zum Anfang: Landesverrat. Gibt’s das überhaupt noch? Wird der wirklich noch bestraft? Ja, wird er (§§ 93, 94 Strafgesetzbuch). Nehmen wir einmal an, ein Regierungschef lässt sein Land für die Missstände anderer Staaten haften, lädt seinem Land allem kundigen Rat zum Trotz Belastungen von hunderten Milliarden Euro auf, macht dabei mit, eine bestens funktionierende Stromversorgung unnötig zu zerstören und seinen Bürgern den höchsten Strompreis in ganz Europa aufzulasten, beharrt darauf, etwas schützen zu können, was sich schützen nicht lässt und dafür sein Land ebenfalls finanziell bluten lässt, Menschen woher auch immer nahezu unkontrolliert ins Land strömen lässt  …. Ach, das kommt Ihnen bekannt vor? Richtig, es gibt so einen Regierungschef. Sogar mitten in Deutschland. Sie wissen natürlich, wen ich meine. Ist der angeklagt? Nein. Läuft er frei herum? Ja. Wird der Euro immer noch gerettet, was immer das kostet? Ja.  Geht es mit der unsäglichen  Energiewende und Klimaschutzpolitik einfach so weiter? Ja. Werden immer noch viel zu viele, die nach Deutschland streben, widerrechtlich hineingelassen und dürfen sie dort meist bleiben? Ja. Gibt es dann nicht einen politischen, rechtsstaatlichen Handlungsbedarf? Gibt es. Sogar dringend. Nur, als Landesverrat gilt das alles nach dem deutschen Strafgesetzbuch nicht. Das sieht ganz andere Tatbestände vor. Volksaustausch und Landesruin und sind darin nicht vorgesehen. Dagegen hilft nur Abwahl oder Aufstand.

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