Nun also das dritte Geschlecht – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, der Gesetzgeber hat zu folgen
Vorsicht, was jetzt kommt, ist von mir ein rechtspopulistischer Reflex. Ausgelöst hat ihn das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zugunsten eines/einer Intersexuellen. Dieser Personenkreis darf jetzt amtlich ein drittes Geschlecht beanspruchen – neben dem weiblichen und männlichen. Muss das wirklich sein?