Eine Familie um 1,8 Millionen Euro gebracht

Wie sich der deutsche „Rechtsstaat“
an den Opfern kommunistischer Verfolgung noch immer bereichert

Nach wie vor bereichert sich der deutsche Staat unrechtmäßig am Verkauf von Eigentum, das zwar in seinem Besitz ist, ihm aber nicht zusteht. Gemeint ist hier Agrarland in den fünf ostdeutschen Bundesländern. Die früheren Eigentümer und ihre Familien waren in der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) von den damals dort herrschenden Kommunisten politisch verfolgt, Opfer schwerer Menschrechtsverbrechen und entschädigungslos enteignet worden. Bei der Wiedervereinigung 1989/90 hat sich die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl dieses Land – in der einstigen DDR zu „Volkseigentum“ erklärt – widerrechtlich angeeignet. Statt es den damals unschuldig verfolgten den rechtmäßigen Eigentümern („Alteigentümer“) zurückzugeben, verkauft es der Staat, und zwar über seine Gesellschaft BVVG. Nur einen winzigen Teil davon dürfen auch die „Alteigentümer“ kaufen. Doch erhalten sie das Land als Teil-Wiedergutmachung für die Verfolgung und Enteignung zu einem geringeren Preis als alle anderen Käufer. Wie schäbig und eines „Rechtsstaats“ unwürdig diese winzige Wiedergutmachung im Ergebnis ist, hat Horst Nilges, ein in Badenhausen lebender Bürger, an einem realen Fallbeispiel vorgerechnet:

In dem hier zugrundeliegenden Fall wurde eine Familie (nicht meine) im Rahmen der sogenannten Bodenreform (1945-49) „enteignet“, „nur“ weil sie 110 Hektar (Agrar-) Land besaß. Hätte die Familie damals lediglich 99 Hektar besessen, wäre ihr alles geblieben.

Nach heutigem Verkehrswert (er ist regional unterschiedlich und unter anderem von der Ertragskraft des Landes abhängig – sogenannte Bodenpunkte) ist das „enteignete“ Land aktuell mehr als eine Million Euro wert.

Nach dem Entschädigungs- und Ausgleichleistungsgesetz (EALG) steht der Familie eine „Entschädigung“ von 90 000 Euro (weniger als 9 Prozent des aktuellen Verkehrswertes) zu.

Diese relative Höhe des Betrages kommt nur deswegen zustande, weil das Land zum Zeitpunkt der „Enteignung“ lastenfrei war und die Familie – da sie nach dem Krieg in Ostdeutschland gelebt hat – keinen Lastenausgleich (der als Nutzungsausfallentschädigung im Westdeutschland gezahlt wurde) erhalten hat. Der Lastenausgleich würde sonst von der Entschädigung abgezogen.

Im Rahmen des sogenannten „begünstigten Flächenerwerbs“, darf die betroffene Familie für (maximal) den Entschädigungsbetrag von 90 000 Euro (Agrar-) Land von diesem „Rechtsstaat“ (zurück-) erwerben.

Der hierfür zu zahlende Preis berechnet sich nach dem Verkehrswert von 2004 abzüglich eines
„Rabatts“ in Höhe von 35 Prozent (das nennt man begünstigten Flächenerwerb).

Bei den sich hieraus errechnenden (zu zahlenden) Preisen, kann die Familie 18 Hektar oder 16,35 Prozent des „enteigneten“ (Agrar-) Landes zurückkaufen, allerdings nicht einmal aus der ursprünglich „enteigneten“ Fläche, sondern irgendein – noch nicht von der BVVG veräußertes – „Stück“.

Neben dem Verkaufserlös von rund einer Million Euro, hat die BVVG in den zwanzig Jahren seit der Wiedervereinigung rund 800 000 Euro Pachteinnahmen erzielt. Allein diese Pachteinamen machen ein Vielfaches der „Entschädigungssumme“ aus!

Was würden Sie hierzu sagen, wenn Sie betroffen wären?!

Der heutige Bundespräsident Christian Wulff bezeichnete als damaliger Niedersächsischer Ministerpräsident das SBZ-Unrecht („Boden- und Industriereform“) als, Zitat: Das größte Eigentumsverbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte (Ich ergänze: Dieses „Rechtsstaates“).

Mit anderen Worten: Der deutsche Staat, der sich Rechtsstaat nennt, hat diese Familie um ein Vermögen von rund 1,8 Millionen Euro gebracht. An anderen verfolgten Familien hat er sich noch weit stärker bereichert. Inzwischen sind von diesem Staat und seiner politischen Führung sämtliche Bürger bedroht, weil er zusammen mit der Europäischen Zentralbank Hunderte von Milliarden Euro an Krediten bzw. Bürgschaften für überschuldete Banken und EU-Staaten vergeben hat, „um den Euro zu retten“. Am liebsten würde er den Bundestag dabei umgangen haben. Der immerhin wehrt sich inzwischen. Auch die Bürger tun es, denn als Steuerzahler nimmt er sie für seine ruinöse Politik in Haftung.

Print

Schreibe einen Kommentar