Nein? Dann lesen Sie doch mal weiter – Argumente gegen das EEG (6)
Es gibt so manche versteckte Subvention. Eine davon ist die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Angeblich sind dessen staatlicher Garantiepreis („Einspeisevergütung“) und staatlicher Abnahmezwang (Einspeisegarantie) für Wind- und Solarstrom keine Subvention. Das ist Augenwischerei.
Wohl erscheint diese Subvention nicht im Staatshaushalt. Ob aber Wind- und Sonnenstrom mit dem Geld der Steuerzahler oder dem der Stromverbraucher in den Markt gedrückt wird, ist ohne Belang.
Entscheidend ist: Ohne diese staatliche Zwangsmaßnahme würden sich Wind- und Sonnenstrom für die Hersteller, Betreiber und Kapitalgeber der Anlagen nicht lohnen. Die Subvention ist nur besser versteckt.
Subventionieren bedeutet, etwas unterstützen, was unwirtschaftlich ist und sich nicht selbst trägt.
Wind- und Sonnenstrom wären ohne Staatshilfe unverkäuflich. Was unverkäuflich ist, ist überflüssig. Mit Garantiepreis und Abnahmezwang des EEG wird der Strom den Verbrauchern trotzdem aufgenötigt. Daher ist beides aus dem Gesetz zu streichen.
Wird fortgesetzt