Wie die FDP den Rechtsstaat nicht schützt
Die FDP sieht sich als Partei der Rechtsstaatlichkeit. Im Wahlkampf wirbt sie damit. Das sollte sie lieber nicht, denn auch sie trägt dazu bei, die Rechtsstaatlichkeit zu verraten, auch auf sie ist hier kein Verlass. Wohl stehen im Wahlprogramm der FDP unter anderem diese hehren Worte: „Die Freiheit und die Würde der Bürger in einem freien Rechtsstaat zu schützen und zu bewahren, das ist für die FDP die oberste Leitlinie der Rechtspolitik.“ Sie finden sich unter der Überschrift „Den Rechtsstaat stärken“. Aber wenn es wirklich darauf ankommt, das zu tun, ist die Rechtsstaatlichkeit leider doch nicht so gut bei ihr aufgehoben.
So hat sich die Bundes-FDP erst auf langes Drängen niedersächsischer FDP-Mitglieder zu folgender vagen Aussage im Wahlprogramm bequemt:
„Die Enteignungen in der Folge der sogenannten Bodenreform bleiben ein Unrecht. Die Frage des Alteigentums ist in den neuen Bundesländern zwar rechtsverbindlich entschieden. Dies schließt politische Initiativen aber nicht aus. Es gibt noch so genanntes Alteigentum im Staatsbesitz. Die FDP wird sich dafür einsetzen, daß Alteigentümern die Möglichkeit eröffnet wird, dieses zu erwerben. Dafür kann das bei Mauergrundstücken gewählte Verfahren einen Anhaltspunkt bieten.“
Die FDP unterschlägt dabei, das die gesetzlichen Regelungen eine Rückgabe des 1945 bis 1949 entzogenen Eigentums, weil damals politische Verfolgung und schwere Völkerrechtsverletzung, längst ermöglichen und sogar gebieten. Aber die deutschen Gerichte weigern sich, die Würde der unschuldig Verfolgten durch Rehabilitierung wiederherzustellen, weil damit die Rückgabe des entzogenen Eigentums verbunden wäre (u.a. JF 29/09). Solche Verweigerungen sind Rechtsbeugung. Dem durch Aufklären der Rechts- und Gesetzeslage entgegenzutreten, hat die FDP als Partei bis heute nichts unternommen.
Das Mauergrundstückverfahren bedeutet, daß die „Alteigentümer“ ihr Eigentum dem Staat abkaufen dürfen, aber nur 25 Prozent des Wertes zahlen müssen. Das Ansinnen, widerrechtlich entzogenes Eigentum zurückzukaufen, und sei es auch verbilligt, ist eine rechtsstaatswidrige Zumutung. An dieser Zumutung beteiligt sich (hier im Einklang mit CDU/CSU, SPD, den Grünen, der Linken) auch die FDP. „Wir brauchen eine Neuausrichtung der Rechtspolitik,“ schreibt sie in ihrem Programm an gleicher Stelle. Das vielleicht auch. Vor allem aber brauchen wir eine rechtsstaatliche FDP, die nicht nur vorgibt, den Rechtsstaat stärken zu wollen.
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Vielen Dank Herr Dr. Krause,
dass Sie es erneut aufgespießt haben: Immer wieder dieser scheinheilige Versuch der FDP vor Wahlen sich als Sachwalter der bürgerlichen Mitte für saubere, wahrhaftige, marktwirtschaftlich orientierte Politik aufzuspielen und dabei auf die Stimmen derer zu hoffen, für die sie vorgeben ins Feld zu ziehen. Über die Länderparlamente und zusammen mit der CDU/CSU Mehrheit im Bund hätten sie doch schon seit Monaten die Möglichkeit durch Taten zu beweisen und umzusetzen, was sie uns fortgesetzt versprechen. Ich wurde 1946 als siebzehnjähriger Schüler bis zur Flucht Mitglied der „Urpartei“. Damals lehrten uns Leute wie Prof. Dr. Hübener, LDP, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt: „ Integer vitae, celerisque purus non egit.” Das ist aus einer Ode von Horaz und heißt frei übersetzt: Wenn man anständig lebt, braucht man sich nicht zu fürchten. ..und das lebten diese Leute damals auch vor! „(tempora mutantur, et nos mutamur in ellis) Wie mit der Zeit sich auch die Grundeinstellung wandelt“
Seit dem „Deutschen Watergate“ ( ZEIT, 29.01.2004 Dr. Michael Naumann), bleibt mir doch nur die Wahl entweder meine Räuber durch ein Kreuz zu belohnen, oder zu Hause zu bleiben. Natürlich erschreckt das keinen dieser Leute, wenn meine Stimme fehlt.
Ihr Justus