Im Konflikt mit dem Datenschutz

Namentlich gemacht, wer wieviel Agrarbeihilfen bekommt

Jeder kann inzwischen im Internet nachlesen, was einzelne Landwirte und Agrarunternehmen jährlich an staatlichen Hektarbeihilfen bekommen. Unter Strafandrohung hat die EU-Kommission auch Bayern gezwungen, die Namen und Beträge je Betrieb preiszugeben. Ist das wirklich rechtens?

Zunächst zur Vorgeschichte. Einst wurde die Landwirtschaft hauptsächlich über staatliche Stützpreise für einzelne Produkte und staatliche Aufkäufe ihrer Überschußmengen subventioniert. Mit den Stützpreisen erhielten Landwirte für ihre Erzeugnisse mehr als bei freier Preisbildung. Gezahlt haben diese indirekten Subventionen über den Preis letztlich die Verbraucher. Was davon beim einzelnen Betrieb ankam, war schwer erkennbar. Dann wurden die Subventionen (wie auch zahlreiche produktgebundene Sonderprämien) von den Erzeugnissen gelöst („entkoppelt“) und in direkte Beihilfen umgewandelt. Für sie kommen jetzt die Steuerzahler auf. Es sind durchschnittlich 330 Euro je Hektar. Folglich erhalten flächenreiche Betriebe mehr als flächenarme. Große Agrarunternehmen in den neuen Bundesländern (wie LPG-Nachfolger und Branchenfremde aus der Industrie) kassieren so jährlich Hunderttausende bis über 1 Million Euro im Jahr. Das führte zu Unmut und weckte das Verlangen zu veröffentlichen, wer wie viel bekommt. Das geschieht jetzt. Die Internet-Seite der Initiative zur Transparenz bei Agrarsubventionen findet sich unter www.wer-profitiert.de

Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Gezahlt wird der Betrag zum einen als Ausgleich für die allmähliche Abkehr von der jahrzehntelangen staatlichen Preisstützung und von den Sonderprämien. Schrittweise soll er sich verringern und eines Tages ganz auslaufen. Er ist dem Vertrauensschutz geschuldet und damit eine vertretbare Anpassungsbeihilfe. Zum anderen gilt er als Entgelt für die Landschaftspflege, die Landwirte mit der Bodenbewirtschaftung leisten. Liegt es im öffentlichen Interesse, die heutige Kulturlandschaft zu erhalten, wenn das ohne Landwirte und ohne dieses Entgelt nicht gelänge, ist auch das vertretbar. Folglich wird eine beanspruchte Dienstleistung bezahlt. Offenzulegen, wer im einzelnen wie viel hiermit verdient, greift in Persönlichkeitsrechte ein. Solche Rechte unterliegen dem Datenschutz. Was, wenn nicht sie, sollte ihm denn wohl sonst unterliegen. Eine Klage gegen die Veröffentlichungspflicht ist beim Europäischen Gerichtshof schon anhängig (FAZ vom 10. Juli 2009).

Wenn, dann wären sämtliche Subventionsempfänger zu benennen

Wäre aber nicht immerhin die Anpassungshilfe für jeden einzelnen Empfänger öffentlich auszuweisen, weil sie unbestreitbar eine Subvention ist? Wer das verlangt, müsste dann aber ebenso verlangen, dass für sämtliche andere staatliche Subventionen die Empfänger namentlich mit den empfangenen Beträgen ins Internet gestellt und damit öffentlich gemacht werden, also zum Beispiel wer wieviel Sozialhilfe, Bafög und Elterngeld bekommt, wer wieviel an Investitionszuschüssen erhält und – jetzt in der großen Finanzkrise – mit wievielen staatlichen Milliarden jede einzelne Bank unterstützt wird. Die Namen und Subventionsbeträge nur für die Landwirtschaft preiszugeben, wäre Ungleichbehandlung und damit eine Diskriminierung.

Selbstverständlich und eine Pflicht ist es dagegen zu veröffentlichen, was als Anpassungsbeihilfe und Landschaftspflege-Entgelt insgesamt gezahlt wird. Da auch die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe statistisch erfasst wird, ist damit zugleich öffentlich, wie hoch die Zahlung je Betrieb im Durchschnitt ist. Das muss genügen.

Auch die umstrittenen LPG-Nachfolger profitieren

Immer wieder angegriffen wird, dass auch Riesenbetriebe wie die Nachfolgegesellschaften der einstigen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (LPG) mit tausend Hektar und weit darüber diese Direktzahlungen erhalten. Dahinter steht aber als der eigentliche Vorwurf, sie würden von den amtlichen Stellen unzulässig privilegiert, missbrauchten ihre privilegierte Stellung, ihre Umwandlung von der LPG in die heutige Rechtsform sei häufig rechtswidrig geschehen und daher nichtig, sie hätten die einstigen LPG-Mitglieder um deren Vermögensanteile betrogen, der Deutsche Bauernverband (DBV) stecke mit den LPG-Nachfolgern unter einer Decke, lasse die bäuerlichen Familienbetriebe links liegen, und diese würden obendrein auch noch vom Staat benachteiligt. Wortführer sind hier die beiden Gegenverbände zum DBV: die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ( AbL) und der Deutsche Bauernbund (DBB). Sie treten für eine bäuerlich und nicht von „roten Baronen“ geprägte Landbewirtschaftung ein.

Missfallen über die Zahlungen an branchenfremde Reiche

Ebenso Missfallen erregen die staatlichen Zahlungen an branchenfremde Investoren und Unternehmen, die in den neuen Bundesländern große Ländereien erworben haben – zwecks Kapitalanlage, aus Liebhaberei und aus Prestige-Gründen. Sie wie auch die LPG-Nachfolger wirtschaften zudem meist auf Land, das die Kommunisten den früheren Eigentümern während der sowjetischen Besatzungszeit (1945 bis 1949) entschädigungslos weggenommen haben und das ihnen der seit 1990 wiedervereinigte deutsche Staat in rechtswidriger Weise nicht zurückgibt. Aber dies ist ein (zu umfangreiches) Kapitel für sich.

Anspruch auf Vertrauensschutz

Das Verlangen, den sehr großen Betrieben – wie schon ein wenig geschehen – die Beihilfe zu kürzen, erscheint verständlich, profitieren sie doch von den Größenvorteilen, den economies of scale, sind also weniger bedürftig. Freilich werden sie dann um den Erfolg des Größenvorteils gebracht und damit um den Wettbewerbsvorteil. Wenn der Staat 1990 eine andere als durch sie geprägte Agrarstruktur hätte haben wollen, hätten er und der Deutsche Bauernverband die LPG-Oberen damals nicht hofieren dürfen. Und der Staat hätte das LPG-Land an die früheren Eigentümern zurückgeben müssen. Das aber war (rechtsstaatswidrig) nicht gewollt. Hektar ist nun Hektar. Nun haben auch die LPG-Nachfolger Anspruch auf Schutz des Vertrauens in die agrarpolitischen Maßnahmen, wie sie nun einmal ergangen sind, selbst wenn man kein Freund dieser Nachfolger mit ihren riesigen Agrarländereien ist – ganz abgesehen davon, dass es auch sehr große Betriebe gibt, die keine LPG-Nachfolger sind, sondern zurückgekehrte „Alteigentümer“. Sie haben für das geraubte Land an den Staat Pacht zu zahlen oder es von ihm zurückkaufen müssen.

Stellen Sie sich vor: Ihr Auto wird geklaut, die Polizei findet es, stellt es sicher und sagt: „Sie kriegen es aber nur dann zurück, wenn Sie es uns abkaufen; wenn nicht, verkaufen wir es an andere.“ Üblicherweise nennt man das Hehlerei, und die ist strafbar – üblicherweise.

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2 Kommentare zu „Im Konflikt mit dem Datenschutz“

  1. Wenn ein privater Landwirt mit 2 Stunden Arbeit nach Feierabend (Nebenerwerb) im Jahr 7500,- Euro (20 Hektar) Suventionen bekommt…wer provitiert hier von den Subventionen??? Er wird nach meiner Rechnung mit etwa 10,40 € pro Arbeitsstunde von der EU bezahlt!

    In Bayern macht ein Landwirt 500 € Gewinn je Hektar…das ich nicht lache!!! Wenn er seine Gastwirtschaft,seine Pension, die Rente seines Vaters und den Verdienst seiner (wenn vorhanden) Ehefrau in die Bilanz rein rechnet, ja dann kommt es hin!

    Ich frage mich weshalb dann in Bayern jedes Jahr ca. 4500 “Betriebe” aufgeben (Agrarbericht 2007) in Zeiten von Hartz 4 und Dumpinglöhnen?! Kann mir das mal jemand nachvollziehbar beantworten????

    Im übrigen: Wenn ich durch das äusserliche Erscheinungsbild vieler Höfe auf deren Wirtschaftlichkeit schliesse, so kommt deren “Profit” nicht über die Subsistenzwirtschaft hinaus.

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