Und verweigern politisch Verfolgten der SBZ-Zeit die Rehabilitierung
Noch immer kämpfen die Opfer der politischen Verfolgung in der einstigen sowjetisch besetzten Zone Deutschlands (SBZ 1945 bis 1949) um ihre Rehabilitierung. Um dies nach inzwischen fast 20 vergeblichen Jahren gerichtlich doch noch durchzusetzen, müssen sie sich inzwischen schon wieder beeilen, denn am 31. Dezember 2011 laufen ihre Rechte auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung des verfolgungsbedingten Schadens endgültig aus. Mit einer nochmaligen Verlängerung der Frist können sie diesmal kaum mehr rechnen. Niedergelegt sind diese Rechte in zwei Wiedergutmachungsgesetzen: im Strafrechtlichen (StrehaG) und im Verwaltungsrechtlichen (VwRehaG) Rehabilitierungsgesetz.