Die Teil-Wiedergutmachung für „Alteigentümer“ durch verbilligten Landerwerb wird verschleppt und verringert
Verfolgt werden sie noch immer, nur subtiler. Der Leidensdruck auf die politisch verfolgten Familien, denen in der einstigen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ, 1945 bis 1949) alles Agrar- und Forsteigentum weggenommen worden ist, hat sich sogar noch verstärkt. Zwar haben sie Anspruch auf eine Teil-Wiedergutmachung der an ihnen begangenen damaligen Menschenrechtsverbrechen, aber inzwischen werden sie dabei zusätzlich massiv benachteiligt.