Rechtsstaatlichkeit

Die Gewaltenteilung ist gestört

Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört unabdingbar, die drei staatlichen Gewalten voneinander zu trennen (Grundsatz der Gewaltenteilung). Im Deutschland von heute ist das nur noch begrenzt der Fall.

Eine strikte Teilung der drei Gewalten ist endlich ernstzunehmen und herzustellen. Jetzt verkommt sie zur Gewaltenverschmelzung. Die erste Gewalt, die gesetzgebende (Legislative, Parlament), nickt zu häufig ab, was die zweite, die regierende (Exekutive, Regierung), ihr vorkaut, und die dritte Gewalt, die rechtsprechende (Judikative, Gerichte), fällt im vorauseilenden Erahnen und Gehorsam zu häufig politisch korrekte Entscheidungen, die zwar dem politischen Zeitgeist oder dem politisch Gewollten genüge tun, dann aber nicht stets dem Recht.

Die rechtsprechende Gewalt in Deutschland ist nicht frei. Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist ihr gegenüber unzulässig beschränkt. Denn der Grundsatz bedeutet, dass jede der drei Gewalten eigenständig und eigenverantwortlich arbeitet, sich also auch selbst und eigenständig organisiert. Das aber wird in Deutschland der Rechtsprechung nicht zugestanden. Organisatorisch ist sie in Bund und Ländern an die jeweiligen Justizministerien angebunden, also an die regierende Gewalt. Diese Anbindung macht sie organisatorisch von diesen Ministerien abhängig. Und die Ministerien nutzen es entsprechend aus.

Gewaltenteilung ist das nicht, es ist ein Verstoß gegen sie. Sehr deutlich dazu hat sich der einstige Verfassungsgerichtspräsident von Brandenburg, Dr. Peter Macke, in der Richterzeitung dazu geäußert. Das ist zwar schon ein bisschen her, aber leider noch immer zutreffend. Daher möchte ich an Mackes Feststellungen und Mahnungen erinnern. Er schreibt: „Die Anbindung an den Regierungsapparat hat zu einer weitgehenden Vereinnahmung der Dritten Gewalt durch die Exekutive geführt … Schlimmer noch: Die Dritte Gewalt ist mehr und mehr zur Beute der Exekutive geworden.“  Dabei ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgeschrieben. Auch ist sie einer Verfassungsänderung entzogen (Artikel 79, Absatz 3). Sie hat damit Ewigkeitsgeltung. „Die Richter sind unabhängig,“ befindet in lakonischer Eindeutigkeit das Grundgesetz (Artikel 97, Absatz 1) und bekräftigt damit die Stellung der Judikative als dritte eigenständige Gewalt.

„Die Rolle der Judikative als eigenständige Staatsgewalt wird von der Exekutive weitgehend erstickt,“ stellt Macke fest. Die Exekutive sei bestrebt, die Gerichte, gleichsam um keine fremden Götter neben sich zu haben, soweit wie möglich als Teil der allgemeinen Verwaltung zu behandeln, sie damit als nachgeordnet  dastehen zu lassen und ihren Bedingungen zu unterwerfen. Daher hat es die Exekutive auch in der Hand, wie gut oder wie schlecht sie die Gerichte mit Personal, Platz und Bürotechnik ausstattet und damit, wie zügig oder schleppend die Gerichte zu arbeiten vermögen.  Will sie sich durch Urteile nicht zu schnell korrigieren lassen, kann sie an der Ausstattung sparen und als Begründung vorschieben, es müssten Kosten gespart werden. Macke schreibt: „Die Exekutive … nutzt die Chance, die Justiz unter Hinweis auf Sparzwänge endgültig unter ihre Botmäßigkeit zu bringen.“ Wenn man oft höre, die Justiz sei zu teuer, so hält Macke dagegen: „Sie ist für das, was sie leistet, nicht zu teuer, sondern für das, was sie für den Rechtsstaat  bedeutet, zu schlecht ausgestattet.“

Die Gerichte, so schreibt Macke, fühlten sich von den Justizministerien weniger gestützt als reglementiert und bedrängt. Sie sähen sich einer Flut von Verwaltungsvorschriften, Erlassen, Zurechtweisungen, „Ersuchen“ und Berichtsaufträgen ausgesetzt. Der Ton sei nicht der zwischen Sachwalter und Mandant, sondern der zwischen Vorgesetztem und Untergebenem. Auch gefielen sich die Ministerien darin, die Richter und Gerichte spüren zu lassen, dass sie unter ministerieller Beobachtung stünden. „Erwartet wird strikte Gefolgschaft.“ Gegenvorstellungen und Einwände würden als Majestätsbeleidigung empfunden und hinderten die Ministerien nicht daran zu tun, was sie wollten.

Mit alldem hält die Exekutive die Judikative, wie Macke es formuliert, in babylonischer Gefangenschaft und werde sie aus der nicht von sich aus entlassen. Hilfe sei nur von der öffentlichen Meinung und den Bürgern zu erwarten. Also muss sie, müssen wir politischen Druck ausüben.

Die rechtsprechende Gewalt muss ein eigenes Etat-Recht bekommen und sich selbst organisieren. Sie ist von der Anbindung an die Justizministerien zu befreien. Das eigene Etat-Recht würde sie in den Stand setzen, sich für ihre finanzielle Ausstattung unmittelbar an den Haushaltsgesetzgeber zu wenden. Die Justiz muss „herausgelöst aus der übrigen Staatsmaschinerie souverän und zügig für Recht und Gerechtigkeit  im Staate“ sorgen. Die richterliche Unabhängigkeit ist den Menschen „erst dann eingängig, wenn die Gerichte auch äußerlich und organisatorisch von der Exekutive geschieden sind und nicht mit ihr in einen Topf gerührt werden“ (Macke). Zwar ist die Eigenständigkeit auch der rechtsprechenden Gewalt im Grundgesetz verankert und daher auch geboten, aber es fehlt in ihm eine Möglichkeit, diese Eigenständigkeit zu schützen. Macke will, dass über einen Schutzmechanismus nachgedacht wird, und schreibt: „Die beiden anderen Staatsgewalten, Parlament und Regierung, sind vor den Verfassungsgerichten organbeteiligungsfähig. Die Dritte Gewalt selbst ist, so scheint es, wehrlos und rechtlos.“

Peter Macke „Die Dritte Gewalt als Beute der Exekutive“ in: Deutsche Richterzeitung, Heft 12, 1999, S. 481 ff. Macke war von 1993 bis 2004 Präsident  des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg und in der gleichen Zeit auch Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts. Von 1987 bis 1992 war er Vorsitzender des Vereins der Bundesrichter am Bundesgerichtshof und Vorstandsmitglied des Deutschen Richterbundes. 1997 wurde er zum Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages gewählt, 1993 in die Ständige Deputation des Deutschen Juristentages berufen. Er ist Mitglied der Deutschen Sektion der Internationalen Juristen-Kommission und der International Union of Lawyers (Moskau). Macke hat seinem Beitrag dies vorangestellt: „Ungerecht ist, wozu das Gewissen Nein, gerecht, wozu es Ja sagt.“  

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10 Kommentare zu „Rechtsstaatlichkeit“

  1. es würde mich interessieren, wie kommunale Dienstleister sich aus der Verantwortung stehlen, GmbH `s gründen, der privaten Wirtschaft konkurenz machen wenn “ gerade mal nichts los ist“, und dabei u.U. Haftpflichtversicherungen nicht bezahlen (wie bei Staatsbetrieben üblich) und die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Jahresbilanzen umgehen.

    15. August 2008: Leider ist das mit viel Recherche-Aufwand verbunden und für mich mit zuviel. Klaus Peter Krause

  2. Die Analyse ist ntürlich vollkommen zutreffend. Die wirklich spannende Frage ist doch jetzt die: Wie bewege ich ein System dazu, die eigene Macht aus der Hand zu geben. Denn die aufgezeigten Mängel müssten ja überwiegend von der Legislative behoben werden. Die sollte Teil der Lösung sein- ist aber zu sehr auch Teil des Problems. Was tun?

    15. August 2008: Immer wieder über solche Fehlentwicklungen schreiben und reden, Politiker damit konfrontieren, Bürger-Initiativen unterstützen, zum Beispiel http://www.derrechtsstaat.de und http://www.zivilekoalition.de Klaus Peter Krause

  3. Herr Macke ist sicher ein ehrenwerter Mann. Wenn er jedoch hier als Kronzeuge aufgerufen und wichtige Stationen seines Lebensweges dargestellt werden, sollte nicht verschwiegen werden, aus welchem Grund er aus dem Amt geschieden ist.

    15. August 2008: Warum nennen Sie den Grund nicht gleich selbst? Es ging um (durchaus legal bezogenes) Trennungsgeld. Trennungsgeld bekommen Beamte, die versetzt werden und dann mehr als 30 Kilometer von ihrem Hauptwohnsitz entfernt arbeiten und wohnen. Das Magazin „Focus“ vom 2.2.2004 hat über die Brandenburger Trennungsgeld-Fälle berichtet. Über Macke ist dort zu lesen: „Dem inzwischen zurückgetretenen Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, Peter Macke, werden ebenso wie Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg keine juristischenVorwürfe gemacht. Macke nahm aber seinen Hut und will 2800 Euro Trennungsgeld zurückzahlen. Er war 1995 in einer Potsdamer Wohnung untergekommen, die seiner Frau gehörte.“ Der brandenburgische Richterbund kommentierte den Fall u.a. so: „Dr. Peter Macke ist als Präsident des Landesverfassungsgerichts zurückgetreten. Der Richterbund sieht keinen sachlich gerechtfertigten Anlass für den Rücktritt, respektiert aber die höchstpersönliche Entscheidung von Herrn Dr. Macke. Er bedauert nachhaltig, dass der Präsident des Oberlandesgerichts, nicht zuletzt auch durch die Informationspolitik des Ministeriums in eine Lage gebracht wurde, in der er sich zum Rücktritt genötigt sah.“ Klaus Peter Krause

  4. Nun mag es sein, dass die Exicutive die Judikative erstickt, jedoch sehe ich die Justiz nicht als Opfer sondern zumindest in der Rolle des Teilnehmers, wenn nicht sogar Mittäters. Meiner Information nach, haben Verfassungsrichter, leider zu oft zugunsten des „Staates“ Recht „gebeugt“.

    15. August 2008: Das sehe auch ich so. Klaus Peter Krause

  5. Gewaltentrennung zwischen Staat und Markt

    Die Gewaltenteilung ist zerstört weil der Markt den Staat übernommen hat. Weil Großkonzerne Gesetze machen und ihre Lobby die Politik und Meinung beeinflusst.
    Von denen müssen wir unseren Staat erstmal zurückholen.
    Um dieses Problem zu lösen muss man erstmal den ganzen Lobbysumpf austrocknen und die lukrativen Nebenjobs der Politiker für illegal erklären.

    Mandate, Honorare und ähnliches dienen nur einem zweck, den Politiker für die Interessen der Konzerne
    zu kaufen, damit sie Gesetze gegen das Volk machen.

    Und oft genug sind das Juristen die zwar einen Eid schwören das Gesetz zu wahren, aber gleichzeitig assozialen Unternehmern beibringen das Gesetz zu umgehen und die sich ganz bewusst in den Dienst solcher Großkonzerne stellen.

    Nicht umsonst sind Juristen die stärkste Berufsgruppe im Parlament aber auch unter den Lobbyisten.
    Diese Großkonzerne und käufliche Juristen-Eliten sind an der Schieflage der Demokratie schuld, da es ihr oberstes Ziel ist, die Demokratie zu ihrem eigenem Vorteil auszuhöhlen.

  6. Das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative ist die Grundvoraussetzung, ohne die Demokratie nicht funktionieren kann. In der Bundesrepublik Deutschland aber ist dieses Prinzip von Anfang an nie wirklich durchgesetzt worden. Das herausragende Beispiel dafür ist der „Bundesrat“, der m.E. per se verfassungswidrig ist.

    Verabschiedet der Deutsche Bundestag (Legislative) ein Gesetz, muss es oft noch den „Bundesrat“ passieren. Doch in diesem sitzen keine gewählten Volksvertreter, sondern die Landesregierungen, die ganz klar Organe der Exekutive sind. Lehnt der Bundesrat (Exekutivorgan) ein Gesetz des Deutschen Bundestges (Legislativorgan) ab, dann bedeutet das eine Verfälschung des Wählerwillens, der in der Entscheidung des Deutschen Bundestages seinen Ausdruck findet. Anders ausgedrückt: Die Länderexekutive greift in die Bundeslegislative ein.

    15. August 2008: Ein interessanter Aspekt. Aber: Wohl ist eine Länderregierung Exekutive und handelt als solche, aber in diese Funktion gekommen ist sie durch ihr Landesparlament, und das ist als Legislative von den wahlberechtigten Bürgern doch immerhin gewählt. Klaus Peter Krause

    Aber auch die Judikative wird nicht nur von der Exekutive dominiert, sondern auch von der Legislative. Es ist ein Unding, dass die Parteien des Deutschen Bundestag die Richterstellen der beiden höchsten Gerichte (Bundsesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht)nach parteipolitischem Proporz auskungeln.

    Das festzustellen ist schön und gut. Doch wie läßt sich das ändern?

    15. August 2008: Siehe oben meinen Kommentar zum Kommentar von Nicole Demme. Klaus Peter Krause

  7. Sehr geehrter Herr Krause, Ihr Kommentar zu meiner (weder im Hinblick auf Ihren Essay noch auf Person und Verhalten des Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts a. D. Macke kritisch gemeinte) Anmerkung fordert mich leider zu einer Gegenäußerung. Den Vorwurf gegen Herrn Macke habe ich deshalb nicht „selbst genannt“, weil es nicht meine Absicht war, jemanden zu denunzieren. Ob Herr Macke seinerzeit rechtmäßig oder rechtswidrig gehandelt hat, hat mich nie interessiert. Interessant an dem Fall finde ich, daß bereits bei der gegenwärtigen Trennung von Justiz und Justizverwaltung zumindest der Verdacht bzw. Eindruck aufkommen kann, ein hoher Richter habe sich etwas genommen, was ihm (rechtlich oder moralisch) nicht zustand. Würde man der Justiz (wie von Ihnen gefordert) ein „eigenes Etat-Recht“ zuweisen, wären solche Verdächtigungen einschließlich des damit verbundenen Ansehensverlustes der Justiz sicher noch leichter auszusprechen, wir wären dann (wie bei den Politikern) im Bereich der Selbstbedienung. Was die „Selbstorganisation der Justiz“ angeht, ist die Selbstverwaltung der Justiz durch Präsidenten, Präsidien und Richterräte in unserem Land sehr weit entwickelt. EIne Weiterentwicklung ist durchaus denkbar. Eine völlige Abkoppelung von der Landesjustizverwaltung mag man befürworten (ich tue es nicht), aber aus Fairnessgründen drängt es mich hinzuzufügen, daß die Beamten der Justizministerien nach meiner bescheidenen Erfahrung in aller Regel hochkompetente, seriöse Fachleute sind, die sich der Unabhängigkeit der Justiz als eines hohen Gutes durchaus bewußt sind. Auch klingt mir das ganze so, als solle hier eines der wichtigsten Grundrechte, nämlich das Recht auf den gesetzlichen Richter, zugunsten einer gewisen Justiz-Willkür einer selbstorganisierten dritten Staatsgewalt eingeschränkt werden. Nach fünfzehnjähriger juristischer Berufstätigkeit erlaube ich mir schließlich noch die Ergänzung: das Hauptproblem unseres Rechtsstaats ist derzeit nicht die Gängelung der Justiz, sondern ein verbreiteter Richterhochmut gegenüber dem Gesetz.

  8. Die festgestellten Auswirkungen im Hinblick auf eine Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit haben sicher mehrere Ursachen. Die wesentliche Ursache dürfte allerdings – schmuddeliges Thema – in einem mittlerweile perfektionierten Bezahlsystem begründet sein. Durch Bezahlung von Nebentätigkeiten nebst Sonderjobs sind die staatlichen Organe in den Schlüsselpositionen nachhaltig in Beschlag genommen. Hinzu kommt eine subtile Beeinflussung maßgeblicher Laufbahnentscheidungen, so dass die Frage einer besseren wirtschaftlichen Situierung für den Staatsdiener in Schlüsselposition von dessen vorauseilendem Gehorsam abhängig ist. Befehlsgeber in diesem System sind natürlich die „Bezahler“ bzw. diejenigen einflussreichen Menschen, die in diesem Bezahlsystem direkt oder indirekt Einfluss auf die „Bezahl-Entscheidungen“ haben.

  9. Deutschland ein durch und durch totalitäres Land– und die gute alte DDR im Vergleich dazu eine Art Feierabenddiktatur?- http://www.cicero.de/berliner-republik/tabulose-republik-es-darf-wieder-alles-gesagt-werden/57235. Bei unserer Form der parlamentarischen Demokratie handelt es sich um nichts anderes als eine Scheineinrichtung- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse/. Der Staat ist eine Institution des Diebstahls, wobei Politiker und Bürokraten das Geld der Bürger stehlen, meint Goodfrey Bloom, Mitglied des Europäischen Parlaments- https://www.youtube.com/watch?v=5OjeGD2bbN4. Eine verschleierte Form der Monarchie oder Einparteienditatur?
    Montesquieu, Beccaria und Locke hatten schon vor Jahrhunderten die Tyrannei angeprangert. Beccaria warnte davor, dass der Bürger als Sklave einer Vielzahl „kleiner Tyrannen und Unterobrigkeiten“ ausgeliefert sei. Seit damals wurden die Politiker und Bürokraten sowie die Rechtsmittelmöglichkeiten und damit die Anzahl der möglichen Tyrannen (Mobber) um ein Vielfaches erhöht. Selbst zu mobben fördert die Gesundheit, schadet allerdings der Gesundheit der Gemobbten http://www.stern.de/wissen/mensch/neue-studie-mobbing-schadet-der-gesundheit-ausser-man-mobbt-selbst-2110066.html.
    Die Bundesregierung geht selbstgefällig mit den Bürgerrechten um (vgl. http://www.youtube.com/watch?v=dgsNB8JKDd8 und http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html). Auch die Petitionsausschüsse, Beamte und Richter gehen selbstgefällig, bürgerfeindlich, sogar mobbend mit den Bürgerrechten um und sie verschleiern ihre Terror-Gelüste. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html). Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740. Beim Rechtsbruch bilden sich Seilschaften, vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682 und http://de.wikimannia.org/Rechtsbeugung.
    Schon in Schulen und Universitäten werden unsere Kinder vom Staat skrupellos getäuscht, denn die Lehren zum Grundgesetz sind irreführend, weil die obrigkeitsstaatlichen Strukturen der Monarchie beibehalten wurden (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee). Anstatt paar Monarchen haben wir jetzt Hundertschaften von Politikern.
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich eindeutig zu den Bürgerrechten geäußert: Sie als Bürgerinnen und Bürger haben kein Recht auf Recht und auch erst recht kein Grundrecht bzw. grundrechtsgleiches Recht auf Demokratie aus dem Grundgesetz, vgl. http://www.demokratisch-links.de/die-linke-probleme-mit-demokratie-und-rechtsstaat. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt sicher deshalb bei nur 0,2 bis 0,3 %- vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
    Es rechnet es sich immer wieder für die Regierungen als “Billigung und Belohnung”, Straftaten gegen die Menschenrechte zu begehen. Auch der Sinn und Zweck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist es, den Menschen eine Illusion von einer heilen Welt der Menschenrechte vorzuspielen. Die Menschenrechtsopfer werden finanziell, gesundheitlich und sozial abgebrannt- vgl. http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/. Dass nach Auswertung von hunderten Rechtsfällen die Verarmung der Bürger mit Hilfe der Staatsorgane erfolgreich betrieben wird, kann man unter http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm bestätigt finden. Dass der Rechtsstaat auf dem Papier keinen Eingang finden kann in die Köpfe und die Herzen der Menschen, die ihn vertreten sollen wird auch bestätigt unter http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf.
    Die Leute nehmen den Schurkenstaat hin, denn es kränkt ihren eigenen Narzissmus, wenn sie sich ständig vorstellen müssen, beherrscht und ohne Einfluss zu sein (vgl. http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychohygiene/macht.html). Auch hat man Angst vor der jederzeit gewalt- und terrorbereiten Obrigkeit.
    Ein Staat, der eine Staatsgewalt zur unumschränkten und unkontrollierten Machtausübung ermächtigt, bewegt sich in Richtung Diktatur. Es ist an der Zeit, den Rechtsstaat mit Mitteln der direkten Demokratie, d.h. der Beteiligung der Bürger an der Rechtsprechung, zu errichten. Bürgergerichte sind einzuführen, vgl. https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. PS.: Petitionen sind allerdings in einem totalitären Staat erfolglos.

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