Nur eine neuerliche ÖVP-FPÖ-Koalition würde ihnen die gewünschte zusätzliche österreichische Staatsbürgerschaft ermöglichen – Warum das schon im Herbst 2018 Spruchreife von der Agenda zunächst wieder verschwand – Maßgeblich eine Initiative der FPÖ – Rechtlich gibt es dafür keine Hürden – Nach allen Rechtsgutachten liegt die Allein-Zuständigkeit bei Österreich – Am Tiber die altbekannten Reflexe – Aber gerade Italien hat zum Einspruch am wenigsten Grund – Österreich das Vorhaben untersagen kann es nicht – Notwendig wären nur wenige Regelungen
Am 29. September sind die Österreicher aufgerufen, ihr Parlament neu zu wählen. Wie diese Wahl zum Nationalrat ausgeht, wird auch für die Südtiroler von Bedeutung sein, die vor hundert Jahren ihre österreichische Staatsbürgerschaft verloren haben und zwangsweise auf dem Papier zu Italienern gemacht worden sind. Sollte sich aus der Wahl wiederum eine Koalition und Regierung von Österreichischer Volkspartei (ÖVP) und Freiheitlicher Partei Österreichs (FPÖ) ergeben, bestünde die Chance, dass die Südtiroler neben der italienischen ihre einstige österreichische Staatsbürgerschaft zurückerhielten. Das nämlich hatten ihnen beide Parteien im Abkommen zu ihrer vorangegangenen Koalition in Aussicht gestellt, eben jener Koalition, die durch die Strache-Ibiza-Video-Abhör-Affäre vorzeitig ihr Ende fand. Mit dieser Aussicht für die Südtiroler befasst sich im Folgenden Reinhard Olt*) in einem Gastbeitrag.**) Nach der Umfrage vom 24. September (Quelle: oe24.at) ist eine abermalige Koalition zwischen beiden Parteien sehr wahrscheinlich: Die ÖVP bringt es auf 34, die FPÖ auf 21 Prozent der Stimmen. Die übrigen Parteien (SPÖ, Grüne, Neos) schaffen es zusammen auf nur 42 Prozent (hier).
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