Straftaten begehen, um in Deutschland bleiben zu dürfen?

Der Vergewaltigungsmord von Freiburg – Gedanken eines Juristen zur Mordtat – Ist Vergewaltigung mit Mord nach deutschem Strafrecht nicht so schlimm? – Den Täter des Landes verweisen, statt ins Gefängnis zu stecken? – Besteht an der Ausweisung kein Öffentliches Interesse mehr? – Mangelhafter Gesetzesvollzug vor allem gegenüber Ausländern – Deutschland ist ein Rechtsstaat nur, wenn es seine Gesetze auch durchsetzt – Die Ohnmacht des Bürgers, weil es oft am effektiven Rechtsschutz fehlt

Ist das die kulturelle Bereicherung? Immer wieder Vergewaltigungen und andere Gewalttaten, immer wieder vor allem Migranten als Täter und zwar durchweg islamische? Seit der Invasion von Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen Migranten, die besonders nach Deutschland strömen, haben diese Verbrechen zu- und überhandgenommen.  Man liest Meldungen wie „Afghane missbraucht achtjährigen Jungen“ (hier). Oder „Asylbewerber vergewaltigt 48jährige Prostituierte“ (hier). Oder „Berlin: Migranten-Gang tritt Frau U-Bahnstiege hinunter“  (hier). Oder „Sexattacke durch Migranten vertuscht“ (hier). Oder: Syrer wusste nichts vom Vergewaltigungsverbot“ (hier). Oder: „Mitten Europa – Augen herausgerissen“ (hier).  Oder „Nach Sexualdelikten Asylbewerber in Haft“ (FAZ vom 7. Dezember, Seite 8). Oder …. Oder …. Oder …. Meldungen wie diese und ähnliche sind inzwischen an der Tagesordnung.  Doch ist zu vermuten, dass viele solcher Verbrechen gar nicht öffentlich werden – teils wegen der absurden „politischen Korrektheit“ in Medienkreisen, teils weil sie nur als lokale Ereignisse wahrgenommen werden und die breite Öffentlichkeit bundesweit nicht erreichen. So kam zum Beispiel der Sexualmord an der neunzehnjährigen Medizinstudentin Maria L. in Freiburg in der Tagesschau der ARD am 3. Dezember nicht vor.

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