Darf die das?

Der Beschluss der EZB, den 500-Euro-Schein abzuschaffen – Deren Begründung dafür ist Mumpitz – Weil auch Bankräuber Autos nutzen, ist das kein Grund, Autos abzuschaffen – Ohne 500er-Scheine kann die EZB ihren Strafzins um mehr als das Zweifache erhöhen – Wenn es um sein Geld geht, hat der Bürger nichts zu melden – Das sollten sich die Deutschen nicht länger gefallen lassen – Bargeld bleibt die einzige Möglichkeit, den Negativzinsen zu entkommen – Über die Notenstückelung demokratisch entscheiden lassen

Der 500-Hundert-Euro-Schein soll verschwinden. Am 4. Mai hat die Europäische Zentralbank (EZB) beschlossen, ihn abzuschaffen. Darf die das? Die darf das. Hamburgs Klein-Erna, die zumindest in Norddeutschland allseits bekannte Figur unzähliger Witze in Missingsch, würde ungläubig-empört räsonieren: Dass die das darf! Viel ist über diese Abschaffung geschrieben worden, aber nirgends habe ich gelesen, wo es steht, dass sie das darf. Offensichtlich ist niemand auf die Idee gekommen, einmal nachzufragen. Es wird dafür doch sicher eine gesetzliche Grundlage geben. Aber wo ist die? Die EZB, genauer: der EZB-Rat, sollte doch wohl nicht nach Belieben darüber befinden dürfen, wann welche Stückelung von Euro-Banknoten in den Orkus zu schicken sei, also das Diesseits in das Jenseits zu verlassen habe.

Viele schätzen den 500er, vor allem zum Aufbewahren, nicht zum Ausgeben

Im Diesseits nämlich ist die 500er-Note nach wie vor wohlgelitten. Die Nachfrage nach ihr sei groß und steil gestiegen, war zu lesen. Es mag sein, dass nicht sehr viele Bürger mit Fünfhunderten in der Brieftasche herumlaufen und damit die alltäglichen Einkäufe bezahlen. Es mag auch sein, dass viele eine solche dicke Note noch nie in der Hand gehabt haben. Aber gegenwärtig gibt es von ihr immerhin rund 614 Millionen Stück.

Und mit ihrem Wert von mehr als 300 Milliarden Euro machen sie vom gesamten Wert aller Euro-Scheine mehr als ein Viertel aus. Mit diesem Viertel haben sie – nach dem 50-Euro-Schein mit knapp 8 400 Millionen Stück und 420 Milliarden Euro – wertmäßig an sämtlichen Euro-Noten den zweigrößten Anteil. Es muss also viele Menschen geben, die 500er-Noten besitzen und schätzen. Doch benutzen sie sie nicht zum Ausgeben, sondern zum Aufbewahren. Nur Bares ist Wahres, weiß der Volksmund. Und: Was man hat, das hat man. Das sagen sich auch Menschen im Nicht-Euro-Raum. Sie sammeln die 500er zur Wertsicherung. Die EZB schätzt, dass 20 bis 25 Prozent dieser Scheine außerhalb des Euro-Raums zirkulieren.

Die Banknoten-Nachfrage wächst weit stärker als die Wirtschaft

Gestiegen ist ohnehin die gesamte Nachfrage nach Bargeld: „Noch nie gab es so viel Bargeld wie jetzt. Nach den Bundesbank-Daten hat sich der Euro-Banknotenumlauf seit der Einführung der Euro-Scheine Anfang 2002 wertmäßig verfünffacht. Er stieg von 221 auf rund 1100 Milliarden Euro. Die jährliche Wachstumsrate betrug damit mehr als 10 Prozent. Zuletzt hat sich das Wachstum der Banknotennachfrage zwar abgeschwächt, doch ist es noch immer mehrfach höher als das Wirtschaftswachstum. Der Euro-Notenumlauf ist auch schneller gewachsen als der Dollar-Umlauf, der bis Ende 2015 auf 1380 Milliarden Dollar geklettert ist. Als Hauptgrund für die stark gestiegene Banknotennachfrage nennt die Bundesbank, dass Bürger im Euroraum, aber auch auf der ganzen Welt einen Teil ihres Vermögens in Euro-Scheinen aufbewahren.“ (Quelle siehe hier und FAZ-Druckausgabe vom 28. April, Seite 18).

Wenn es um sein Geld geht, hat der Bürger nichts zu melden

Aber wenn es um sein Geld geht, hat der Euro-Bürger sehr offensichtlich nichts zu melden – wie auch bei anderen für ihn wichtigen Entscheidungen nicht. Der FAZ-Leser Michael Ohlmer aus Wiehl schrieb in einer Zuschrift an das Blatt: „Das eigentlich Bedrückende daran ist, dass der 500-Euro-Schein selbst dann verschwindet, wenn 99 Prozent der Bürger dagegen wären.“ (FAZ vom 6. Februar 2016). Das führt zur Frage: Haben EZB und führende Politiker je den Gedanken gehabt, die Bürger zu befragen, was diese von der geplanten Abschaffung halten? Nein, haben sie nicht, wollten sie nicht. Hätten sie aber sollen. Könnten sie noch immer.

Was man sich vor Augen halten muss

Wenn die EZB von sich aus beschlossen hat, den 500er zu verbannen, kann sie von sich aus ebenso beschließen, ihren Beschluss vom 4. Mai aufzuheben. Wird sie das tun? Natürlich nicht. Also muss sie politisch dazu gezwungen werden. Politisch heißt: durch die Bürger. Man muss sich vor Augen halten: Wenn es den 500er nicht mehr gibt, wird die Wertsumme des umlaufenden Bargeldes um gut 25 Prozent vermindert. Es ist unbestreitbar ein erster Schritt dahin, im Lauf der Zeit das Bargeld insgesamt abzuschaffen. Aber Bargeld als Banknote ist gedruckte und als Münze geprägte Freiheit. Und die ist rechtzeitig zu verteidigen, also sofort.

Das sollten sich die Deutschen nicht länger gefallen lassen

Noch wird der Glaube gepflegt, in Euro-Land herrsche so etwas wie Demokratie. Wieso dann soll der Bürger ausgerechnet über sein Geld nicht mitbestimmen dürfen, wieso nicht wenigstens sein Parlament. Aber Demokratie wird inzwischen nur noch simuliert, zumindest in Deutschland. Hier ist der Bürger noch nicht einmal gefragt worden, als der Euro eingeführt und die D-Mark abgeschafft wurde. Die politische Führung hatte es nicht gewagt, sie wäre auf breite Ablehnung gestoßen. Ob der 500-Euro-Schein abgeschafft werden solle oder nicht, wäre nun der geeignete Fall für einen Volksentscheid. Nur die AfD setzt sich für solche Entscheide in Deutschland ein – nach Schweizer Vorbild – die Altparteien lehnen sie nach wie vor ab. Das sollten sich die Deutschen nicht länger gefallen lassen. Schon gar nicht darf die EZB die Banknoten jeglicher Stückelung abschaffen, also sämtliches Bargeld.

Bargeld bleibt die einzige Möglichkeit, den „Negativzinsen“ zu entkommen

Wenn die EZB, wenn andere Zentralbanken wie die amerikanische Fed eine Geldpolitik der Null- und Negativzinsen (sprich: der Strafzinsen) betreiben, um überschuldeten Staaten und Banken, die Schuldenlast widerrechtlich zu erleichtern und entgegen ihrem Auftrag das Wirtschaftswachstum anzuschieben, müssen die Bürger das Recht haben und behalten, sich durch Bargeldhaltung dieser schleichenden Enteignung zu entziehen. Es ist für sie ein wesentliches Freiheitsrecht. Die FAZ schrieb: „Bargeld und insbesondere große Geldscheine sind eine Alternative für Bürger und institutionelle Anleger, die Negativzinsen entkommen wollen. Beispielsweise hat der Rückversicherungskonzern Munich Re bekanntgegeben, einige zig Millionen Euro in bar in seinen Tresoren einzulagern, um dem EZB-Strafzins für Einlagen bei der Zentralbank zu entgehen, der derzeit minus 0,4 Prozent beträgt.“ (FAZ vom 6. Mai, Seite 17).

Die EZB-Begründung für das Abschaffen des 500er-Scheins ist Mumpitz

Zwar begründet die EZB die Abschaffung des 500er-Scheins in einer Mitteilung mit der vorgeblichen Sorge, „dass diese Banknote illegale Aktivitäten erleichtern könnte“. Aber das ist Mumpitz. Die FAZ berichtete: „Strafverteidiger glauben, dass weder die Abschaffung der 500-Euro-Scheine noch eine Obergrenze für Barzahlungen etwas bringen würde. ‚Kriminelle nehmen dann eben kleinere Scheine“, vermutet der Münchner Anwalt Rainer Spatscheck, Strafrechtsexperte beim Deutschen Anwaltverein. … Zudem existierten längst andere Zahlungswege, um Geld zu waschen – etwa informelle Auslandsüberweisungen durch Mittelsmänner (‚Hawala-Banking’) oder elektronische Wege wie Bitcoins und Prepaid-Cards. Verfassungsrechtlich gebe es wohl sogar ein ‚Grundrecht auf Bargeld’, sagt der Rechtsanwalt. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht das ‚Recht auf informationelle Selbstbestimmung’ aufgestellt. So, wie man das Recht habe, nicht umfassend überwacht zu werden, dürfte es auch gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn Geschäftspartner künftig gezwungen würden, durch Überweisungen stets eine ‚Papierspur’ zu hinterlassen.“ (FAZ vom 5. Februar 2016, Seite 17).

Weil auch Bankräuber Autos nutzen, ist das kein Grund, Autos abzuschaffen

Der Schattenwirtschaftsforscher Friedrich Schneider von der Universität Linz schätzt, dass solche Einschränkungen wie auch die Abschaffung des 500-Euro-Scheins die Schwarzarbeit nur unwesentlich, um wenige Prozentpunkte, reduzieren würde. Die Publizisten Dagmar Metzger und Manfred Schäfer urteilten: „Draghis Hinweis auf „kriminelle Aktivitäten“ ist ein reines Ablenkungsmanöver, und darüber hinaus ist die Aussage ziemlich banal. So ziemlich alles kann ein Instrument „krimineller Aktivitäten“ sein. Bankräuber nutzen normalerweise ein Auto für ihre Flucht – niemand käme deshalb auf die Idee, Autos zu verbieten. Trickdiebbanden organisieren sich über die sozialen Netzwerke. Sie kommunizieren mit Mobiltelefonen. Werden deshalb Facebook, WhatsApp und Co. oder Handys verboten und abgeschafft? Natürlich nicht! Alleine diese Gedankenspiele belegen hinreichend, wie absurd die Argumentation von Mario Draghi ist.“

Das Beispiel Schweden: Weniger Bargeld, aber Cyber-Kriminalität stark gestiegen

Die beiden Publizisten weiter: „Für Bürger aber ebenso wie für Unternehmen wird es sehr viel schwieriger, sich gegen solche Attacken zu schützen. Oft genug ist nicht einmal das Wissen vorhanden, welche Angriffe inzwischen technisch überhaupt möglich sind. Zeitgleich können Kriminelle sehr viel größere Schäden anrichten – mit gestohlenen Kreditkartendaten beispielsweise lassen sich zahlreiche Konten auf einen Streich plündern. Das Beispiel Schweden bestätigt derartige Befürchtungen. In dem skandinavischen Land ist die Abschaffung des Bargelds weit vorangeschritten. 2030 soll das Land „bargeldfrei“ sein. Mit zurückgehender Bargeldnutzung stieg zeitgleich die Cyberkriminalität dramatisch an. Kreditkartenbetrug, kopierte EC-Karten, Phishing, also das Stehlen von Onlinebanking-Passwörtern, gehören inzwischen zur Normalität in dem skandinavischen Land. Wenn das Geld in den virtuellen Raum verbannt wird, dann folgt ihm die Kriminalität dorthin. Verbrechen und Kriminalität bekämpft man mit guter Polizei- und Ermittlungsarbeit. Mit der Abschaffung des Bargelds hingegen öffnet man neuen Verbrechensspielarten Tür und Tor und lässt die Bürger wehrlos zurück – nicht nur gegenüber den normalen Verbrechern, sondern auch und gerade gegenüber den geplanten Enteignungen durch Negativzinsen. Dies muss verhindert werden.“

Hans-Werner Sinn: Worum es in Wahrheit geht

Das eigentliche Ziel ist, die schrittweise Abschaffung des Bargeldes vorzubereiten. Wohl versuchte EZB-Direktoriumsmitglied Yves Mersch in einem Gastbeitrag für „Spiegel online“ am 5. Mai, die Befürchtungen zu dämpfen, dass sich die EZB vom Bargeld gänzlich abwende. Doch räumte er ein, es gebe aber ein „Anti-Bargeld-Kartell“, vor allem in der Finanzbranche.*) Der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn dagegen stellte klar: „Es geht in Wahrheit um etwas ganz anderes als die Kriminalität von Kleinganoven. Es geht um den Wunsch der EZB, die Einlagenzinsen noch weiter in den negativen Bereich zu schieben. Derzeit verlangt die EZB einen Strafzins von 0,3 Prozent für das Geld, das Banken bei ihr einlegen. Am liebsten würde sie noch mehr verlangen, doch kann sie nicht weiter gehen, weil Banken dann lieber Bargeld horten. Das Einzige, was sie davon abhält, nur noch Bargeld zu halten, sind die Kosten der Aufbewahrung der Banknoten in den Tresoren. Die Tresorkosten implizieren eine natürliche Obergrenze für den Strafzins.“

Ohne 500er-Scheine kann die EZB ihren Strafzins um mehr als das Zweifache erhöhen

Sinn weiter: „Wenn die Banken nun gezwungen werden, statt der 500-Euro-Scheine die etwas kleineren 200-Euro-Scheine zu halten, steigen die Tresorkosten etwa auf das Zweieinhalbfache. Unter der Annahme, dass der genannte Strafzins von 0,3 Prozent, den die Banken auf ihre Einlagen bei der Notenbank zahlen, bereits durch die Tresorkosten limitiert wurde, könnte die EZB diesen Strafzins nach der Abschaffung der 500-Euro-Scheine rechnerisch auf das Zweieinhalbfache, also auf 0,75 Prozent erhöhen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kunden der Banken dann auch Strafzinsen auf ihre Bankkonten zahlen müssen, wie es jetzt schon in Einzelfällen beobachtet werden kann. … Wenn die EZB diese Begründung offiziell kommunizieren würde, wäre ihr ein Proteststurm bei den Sparern gewiss.“ (FAZ vom 6. Februar 2016, Seite 20).

Politiker, Noten- und Geschäftsbanken wollen gemeinsam das Bargeld loswerden

Ebenfalls in der FAZ las man: „Der Münchner Ökonom und Buchautor Gerald Mann warnte vor einem ‚Krieg gegen das Bargeld’. Dahinter stehe eine Interessengemeinschaft aus Politik, Noten- und Geschäftsbanken, die mittelfristig das Bargeld loswerden wolle. ‚Denn ohne Bargeld lassen sich Bank-Runs verhindern, Staatsschuldentragfähigkeit erhöhen und Vermögensabgaben leichter durchführen.’ Barzahlungsobergrenzen, die sukzessive verringert würden, seien die Vorboten. Am Ende würde der gläserne Zahler stehen, der optimal zu überwachen sei.“ (FAZ vom 6. Mai 2016, Seite 17). Dieser Übermacht können die Bürger nur auf das Demokratieprinzip pochen. Und müssen es, wenn sie die Freiheit bewahren wollen, die ihnen das Bargeld sichert.

Darf die EZB die Notenstückelung im Alleingang bestimmen?

Zurück zu „Darf die das“. Dieses „das“ müsste also irgendwo geregelt sein. Will man was finden, muss man suchen. Rechtsvorschriften über die EZB gibt es etliche.**) Um ehrlich zu sein: Wirklich gründlich in ihnen gesucht habe ich nicht. Zeit dafür hat vielleicht ein Leser dieses Beitrags. Nur so viel: Artikel 106 (ex-Artikel 105 a) des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Absatz 1 besagt: Das ausschließliche Recht, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen, hat die EZB.***) Aber hat sie damit auch das Recht, im Alleingang die Stückelung der Noten zu bestimmen? Offenbar. Festgelegt wurde die Stückelung bereits am 15. November 1994, und zwar vom damaligen Rat des Europäischen Währungsinstituts (EWI) – heute der EZB-Rat – in 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Ecu. Den Namen Euro für die neue Währung hat erst über ein Jahr später der Europäische Rat festgelegt.

Über die Notenstückelung demokratisch entscheiden lassen

Vorschlag: Es sollte eine EU-Richtlinie geben, wonach über die Stückelung demokratisch zu entscheiden ist, also zumindest das EU-Parlament zu befinden hat. Das wäre gerade dann von Bedeutung, wenn eine Stückelung abgeschafft wird, wie jetzt mit dem 500er allein beschlossen vom EZB-Rat (und gegen die Stimmen nur von Deutschland, Estland und Österreich). Im neuen Programm der AfD fehlt ein solches Vorhaben noch. Gegenüber den Altparteien wäre es ebenfalls ein Alleinstellungsmerkmal. Ist denn das nicht arg populistisch? Klar, aber das gerade ist das Schöne daran. Dem Populus, dem Volk, würde es nützen: Wo Politik seine Freiheit bedroht, ist sie zu verteidigen. Daran mitwirken können Sie hier:  https://rettet-unser-bargeld.de/

Eine Großdemo am EZB-Sitz Frankfurt für den Erhalt des Bargeldes am 14. Mai

Am 14. Mai in Frankfurt am Main an der Hauptwache findet unter dem Motto „Hände weg von unserem Geld!“ die erste Großkundgebung für den Erhalt des Bargeldes statt. Machen Sie mit, wenn Ihnen Ihre Freiheit etwas wert ist. Allerdings, mit dieser einen Demo allein ist es nicht getan. Die Bargeldabschaffer werden ihr Ziel weiterhin verfolgen.
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*) Mersch nennt drei Interessengruppen, die Bargeld abschaffen wollen: das Recht-und-Ordnung-Lager, die Finanz-Tech-Allianz und Alchemisten. Holger Steltzner in der FAZ vom 6. Mai, Seite 17) zitiert ihn: „Für die ‚Alchemisten’ stelle das Bargeld eine störende Hürde dar, da es verhindere, die Leitzinsen tief in den negativen Bereich zu senken, um die Leute zum Geldausgeben zu zwingen, auf dass die Wirtschaft endlich mehr wachse. Denn durch die Flucht in Bargeld könnten die Leute einer Entwertung ihrer Bankeinlagen bei zu hohen Strafzinsen entgehen. Es ist redlich, solche Motive einmal klar zu benennen, nachdem einige dies als Verschwörungstheorie abtun wollten. Richtig ist auch, dass negative Zinsen negative Effekte haben, wenn Sparer etwa mehr sparen statt weniger, weil es keinen Zinseszins mehr gibt oder sie befürchten, dass ein Teil des Ersparten genommen wird. Dass Finanzinstitute und Digitalkonzerne Bargeld abschaffen wollen, um ihre Profite zu steigern und um Kunden besser kontrollieren zu können, versteht sich von selbst, ist aber kein Grund, ihnen diesen Gefallen zu tun. Für das Recht-und-Ordnung-Lager hat Mersch einen netten Vergleich. Kriminelle sprächen sich auch über Mobiltelefone ab. Aber niemand komme auf die Idee, Handys zu verbieten. Gut gebrüllt, Löwe, darf man Yves Mersch zurufen. Aber vermag er mit seiner Haltung im geldpolitischen Rat der EZB zu überzeugen? Zweifel sind erlaubt. Er und auch Bundesbankpräsident Jens Weidmann haben sich in der Debatte über den schrittweisen Abschied vom Bargeld gegen den Einzug des Fünfhunderters ausgesprochen, doch ihre Argumente stießen auf taube Ohren. Obwohl es keinen Beleg für einen Zusammenhang zwischen Bargeldnutzung und Kriminalität gibt. In Schweden, wo Bargeld kaum eine Rolle spielt, gibt es mehr Schattenwirtschaft als in der Schweiz, wo große Scheine und Barzahlung üblich sind. Wer meint, in der digitalen Welt gebe es kein Verbrechen, sollte mal ins Darknet schauen, wo sich Abgründe auftun.“

**) Artikel 3 und 13 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). Wesentliche Bestimmungen finden sich in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c und in den Artikeln 119, 123, 127-134, 138-144, 219 und 282-284 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dann gibt es das Protokoll (Nr. 4) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB), das Protokoll (Nr. 15) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie das Protokoll (Nr. 16) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark zum EUV und zum AEUV. Zwei weitere Bestimmungen sind die Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (Verordnung über den Aufsichtsmechanismus) sowie die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2014 zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus). Quelle hier.

***) Und weiter: Nur sie und die nationalen Zentralbanken sind zur Ausgabe von Banknoten berechtigt. Diese sind die einzigen Banknoten, die in der Gemeinschaft als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Und was die Deutsche Bundesbank darf, steht in Paragraph 14 des Gesetzes über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz – Drittes EuroEG) vom 16. Dezember 1999: „(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 106 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekannt zu machen. (2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 106 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.“ (Quelle hier).

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9 Kommentare zu „Darf die das?“

  1. „Darf die das?“

    Die Frage scheint mir in der EU bereits beantwortet zu sein, denn sie wird dort überhaupt nicht als Frage nach dem Recht verstanden. Die EZB ist eines der Organe der EU, deren Aufzählung in Art. 13 VEU (Vertrag über die Europäische Union) zu finden ist:

    -das Europäische Parlament
    -der Europäische Rat
    -der Rat
    -die Europäische Kommission (kurz: „Kommission“)
    -der Gerichtshof der Europäischen Union
    -die Europäische Zentralbank
    -der Rechnungshof

    https://dejure.org/gesetze/EU/13.html

    Zweck des damit umrissenen „institutionellen Rahmens“ ist es u.a., den „Werten [der EU] Geltung zu verschaffen, ihre Ziele zu verfolgen, ihren Interessen, denen ihrer Bürgerinnen und Bürger und denen der Mitgliedstaaten zu dienen“.
    Die Reihenfolge in der Aufzählung gibt die Lebenswirklichkeit treffend wieder: Bürger und Mitgliedsstaaten (be-)finden sich am Ende.

    In Art. 13, Abs. 2, S. 2 VEU steht dann:

    „Die Organe arbeiten loyal zusammen.“

    Deshalb wird schon die Frage nach dem Dürfen, nach dem Recht, als die „loyale Zusammenarbeit“ der Organe nicht nur störend, sondern dazu im Widerspruch stehend gesehen werden.

    Mir kommt als Synonym für die in eine Herrschaftsregel ( „Rechtsvorschrift“ wäre wohl ein gängiger Terminus; erscheint mir im Zshg. mit der EU aber als euphemistisch) gepackte „Loyalität“ sogleich „Kumpanei“ in den Sinn.

  2. Wir haben als Bürger nur noch zwei Möglichkeiten.
    ..Entweder, wir blenden den ganzen Wahnsin einfach aus, schalten ab, oder
    wir können täglich explodieren, in unserer Wut und Frust versinken. beides bewirkt gar nichts. Nur , mit ABSCHALTEN ,lebt es sich leichter.
    Für alles, was die planen u. vor langer Zeit schon geplant haben, haben sie genauso zeitig die dafür notwendigen Gesetze geschaffen, bevor überhaupt ein Bürger davon was bemerkt hat. Und wenn doch einer davon WIND bekommen hat, dann war ganz schnell ein Verschwörungstheoretiker.
    Alles , was wir heute haben, was noch kommt, wurde von langer hand grnauso geplant. Das ist mir klar geworden. Diese EU, diese Politik, diese Entwicklung will ich jedenfalls nicht. Das wird Europas Untergang , ebenso der von Deutschland.

  3. @ Klaus Kolbe am 10 Mai, 2016 09:50

    Ich verstehe, was Sie vermitteln wollen, sehr geehrter Herr Kolbe. Und das von Ihnen verlinkte Video drückt wunderbar aus, worin auch ich den Reichtum des Kontinents Europa sehe.

    Auch teile ich Ihre Sicht, die ich anderer Stelle hier als „böse“ beschrieb, was Sie hoffentlich nicht mißverstanden.

    Aber mit dem Begriff „Demokratie“ gehe ich inzwischen sehr zurückhaltend um, denn: Der ostzonale International-Sozialismus trieb sein Unwesen unter dem Wapperl „Deutsche Demokratische Republik“. Und das BVerfG der Bundesrepublik Deutschland hat bislang alle von uns dafürgehaltenen Rechts- und Verfassungsbrüche als zumindest demokratisch legitimiert angesehen.

    Demokratie der modernen Art scheint es mithin nach hier vorherrschendem Verständnis auch dort geben zu können, wo sich das Recht -insbesondere das des Individuums- längst aus der Lebenswirklichkeit verabschiedet hat.

  4. @Melanie G am 11 Mai, 2016 09:40

    Grämen Sie sich nicht, falls niemand auf Ihr Posting -außer mir jetzt- antworten sollte. Nehmen Sie das Schweigen als grundsätzliche (nicht umfassende und generelle) Zustimmung.

    Nach meinem Eindruck liegen Sie damit in diesem Blog nicht falsch.

  5. @ Oblomow am 11 Mai 2016 um 20.52 Uhr

    Vorab: Schön, daß Sie, sehr geehrter Oblomow, das mit dem Reichtum Europas genau so sehen, wie es in dem Video vermittelt wird.
    Ich hoffe, daß das auch Melanie G so sieht.

    Und – keine Angst, dafür haben wir schon zu oft hier unsere Meinungen ausgetauscht, als daß ich Ihnen dieses „böse“ auch nur annähernd übelnehmen könnte.

    Mit dem Begriff Demokratie, Sie sehen das schon richtig, ist das so eine Sache. Wenn für die heute gängige westliche Staatsform der Begriff Demokratie gebraucht wird, dann sollte man sich vorab darüber im klaren sein, daß diese „Demokratie“, auch in den Unterschieden „parlamentarische“ oder „direkte“ (Schweizer Modell), überhaupt nichts mit der Demokratie griechischen Ursprungs (von dem es immer abgeleitet wird) zu tun hat. So zumindest wird es in einem Vortrag (vorausgesetzt, es stimmt, was uns da erzählt wird) unter der Fragestellung „Was ist wirklich eine Demokratie?“

    https://www.youtube.com/watch?v=v9hZe4qMtz0

    glaubhaft dargestellt. Woraus zu folgern wäre: Gegen Republik ist nichts einzuwenden, gegen den Begriff demokratisch schon, da Demokratie nur für Größenordnungen wie in etwa „Dorf“ praktikabel ist, darüber hinaus nicht mehr.

    Die Hauptsache aber ist allemal, in einem Rechtsstaat zu leben, die äußere Form kann eine Republik, kann aber auch eine Monarchie (z. B. konstitutionelle) sein.

  6. @ Melanie G………..

    …natürlich liegen sie damit richtig.

    Leider sind solche Dinge wie die „Identitären“ hier in der Schweiz nur schwach vertreten.

    Der Schweizer demonstriert nicht, er geht an die Urne. Zur Willensbildung wäre aber eine begleitende Aktivität immens nützlich.

    Nun ja, wir haben Alternativen wie die „AUNS“ und einen Milliardär der diese unterstützt und das Herz am rechten Fleck trägt.

    Aber auch wir haben eine „innere Fäulnis“ in Form von unterwürfigen Bundesräten und einem Linken Staatsapparat, ….welche dem Sozialismus zuneigen und unser Land auch heute noch in die EU führen wollen. ( Burkhalter, Sommrauga, Chefunterhändler Rossier usw. )

    Der Schweizer ist immer noch von der „direkten“ Demokratie überzeugt, aber auch die ….obwohl sie uns wirklich effektive Mittel in die Hand gibt, ist jeden Tag aufs neue gefährdet. Für „Links“ ist sie längst ein Hindernis das man eigentlich abschaffen möchte. Deren Schwüre die das Gegenteil behaupten sind blosses Geschwätz.

    Politiker ohne Rückgrat und Visionen gefährden unsere Demokratie …..indem sie Gesetze machen die der normale Bürger nicht überschauen kann, die aber Fakten schaffen die erst viel später zu Tage treten und aber immer gut für die EU sind.

    Die AfD sollte unbedingt unterstützt werden, denn nur schon ihr offizielles Ziel von mehr Demokratie nach Schweizer Vorbild könnte Deutschland sehr positiv verändern.

    Als erstes müsste Deutschland über der EU, die EZB und die illegale Migration abstimmen.
    Nur schon das würde einen ungeheuren Schub auslösen.

  7. @ Klaus Kolbe am 12 Mai, 2016 12:11

    Sehr geehrter Herr Kolbe,

    mit A. Popp habe ich so meine Schwierigkeiten, weil sein „Plan B“ nach meiner Einschätzung keine freiheitliche Zukunft ermöglichen würde.

    Eine kompakte Darstellung zur Demokratie von Rahim Taghizadegan (Institut für Wertewirtschaft)fand ich im Netz leider nicht mehr als PDF aber immerhin hier noch:

    http://www.d-perspektive.de/zeitreport-online/politik/innenpolitik/Demokratie-Eine-kritische-Analyse-von-Rahim-Taghizadegan-Institut-fuer-Wertewirtschaft/

    Ich könnte mir vorstellen, daß sie unsere Vorstellungen weitgehend trifft.

    Unter dem Titel „BREXIT“ gibt es einen Film, den ich recht spannend finde:

    https://www.youtube.com/watch?v=UTMxfAkxfQ0

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