Kein Sommerloch-Lückentheater

Jedenfalls nicht mit der AfD – Nach der Abspaltung stellt sie sich neu auf – Das geschieht für die breite Öffentlichkeit ziemlich geräuschlos – Wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein

Lange nichts von der AfD gehört? Nichts von ihr und nichts über sie? Stimmt, den Eindruck kann man haben. Aber erstens ist allseits Sommerferienzeit, und für Sommerloch-Lückentheater gibt die AfD derzeit offenbar nichts her, nichts Rechtes jedenfalls (im doppelten Sinn des Wortes). Denn zweitens hat die AfD noch mit sich selbst zu tun. Immerhin verfügt sie nach dem teilweise stürmischen Bundesparteitag am 4. und 5. Juli in Essen, der mit seiner Teilnehmerzahl von rund 3500 Mitgliedern einen Rekord unter den deutschen Parteien aufgestellt hat, über einen neuen Bundesvorstand. Der muss sich (nach der Abspaltung des Weckruf-Vereins durch Bernd Lucke und seine Anhänger) einarbeiten und sich untereinander abstimmen, wer wofür zuständig sein soll. Seine Mitglieder haben auch Hilfestellungen in Landes- und Kreisverbänden zu leisten, denn auch dort sortiert man sich nach vielen Rücktritten von Ämtern und nach Austritten aus der Partei neu. Vorstände sind neu zu wählen oder vorübergehend Notvorstände als kommissarische Vorstände einzusetzen. Das vollzieht sich für die breite Öffentlichkeit ziemlich geräuschlos. Wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein.

Wie die Weckruf-Abspaltung die AfD zu schädigen vermag

Dort im nördlichsten Bundesland hat ein kommissarischer Vorstand gerade einen außerordentlichen Landesparteitag vorbereitet. Er fand statt in Bad Bramstedt am 8. August. Das allerdings ist, bis es soweit war, eine Geschichte für sich. Sie bietet ein unschönes Beispiel dafür, wie sich Parteifunktionäre und Vorstände über den Willen von Parteimitgliedern und Satzungsvorschriften hinwegsetzen. Ein Beispiel auch dafür, wie die Spaltung der Partei durch die Lucke-Weckruf-Gruppe die verbleibende AfD zu schädigen vermag. Ein Beispiel ferner dafür, wie „Weckrufer“, die vorerst noch in der Partei geblieben sind, die Handlungsfähigkeit und schnelle Aufräumarbeit stören können, indem sie Konflikte herbeiführen und letztlich dazu zwingen, Auseinandersetzungen sogar mit Hilfe von Rechtsmitteln zu beenden. Ein Beispiel auch dafür, wie mühsam es ist, mit innerparteilichen Satzungen und anderen Rechtsregeln Mitgliederbegehren durchzusetzen, um dringliche, wieder sinnvolle Arbeit zu ermöglichen. Hier informationshalber ein Beispiel in einer Kurzfassung. *)

Wenn der Landesvorstand nur noch sechs Mitglieder hat …

Nach dem Bundesparteitag in Essen und der Weckruf-Abspaltung hatten auch Vorstandsmitglieder der AfD Schleswig-Holstein ihre Ämter niedergelegt und die AfD verlassen, darunter die Landesvorsitzende Ulrike Trebesius mit ihrem Generalsekretär Jürgen Joost. Anstelle von zwölf war der Vorstand nur noch mit sechs Mitgliedern bestückt. In diesem Fall bestimmt die Satzung, dass „unverzüglich ein Landesparteitag einzuberufen“ ist. Das aber geschah durch den restlichen Landesvorstand zunächst nicht, war also ein Satzungsverstoß.

Was der innerparteilichen Opposition in Schleswig-Holstein missfiel

Schon in den Monaten zuvor hatte sich eine innerparteiliche Opposition gebildet und als „Gesprächskreis“ organisiert. Ihr missfiel die programmatische Aufweichung jener Vorstellungen, mit denen die Partei ursprünglich angetreten war. Diese Aufweichung ging von der Bernd-Lucke-Gruppe aus, die der Landesvorstand auf sein Wirken im schleswig-holsteinischen Landesverband übertrug. Ebenso missfiel der Opposition, dass der Vorstand gegenüber den Mitgliedern, zumal kritischen, zu autoritär agierte. Sie traf sich je nach Bedarf in Bad Bramstedt, weil ziemlich in der Mitte des Landes gelegen und daher für die Teilnehmer zeitlich vernünftig erreichbar.

Es galt, ein weiteres Ausdünnen der AfD zu verhindern

Diese Oppositionsgruppe wollte so schnell wie möglich einen neuen Landesvorstand gewählt sehen. Das Vertrauen in den Vorstand war hin. Warum? Weil die meisten seiner Mitglieder den parteispaltenden „Weckruf2015“ unterzeichnet hatten, befürchtete sie, diese würden mit den Mitteln ihres Amtes versuchen, mehr AfD-Mitglieder zum Weckruf-Verein hinüberzuziehen. Sie sorgte sich, diese Vorstandsmitglieder würden für die Abwerbung die Mail-Anschriften aller AfD-Mitglieder Schleswig-Holsteins benutzen. Dagegen verfügte die Oppositionsgruppe als Weckruf-Gegner über den Zugang zu diesen Anschriften nicht. Daher waren sie daran gehindert, landesweit parteiintern ihren eigenen Standpunkt zu verbreiten, denn sie wollte ein weiteres Ausdünnen der AfD verhindern. Auch galt es, zusätzlichen Parteiaustritten vorzubeugen.

Warum ein außerordentlicher Parteitag unverzüglich stattfinden sollte

Für die Neuwahl des Vorstandes war ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Der sollte unverzüglich noch vor den Schulferien stattfinden, um den Mitgliedern, Wählern und Sympathisanten zu zeigen: Die Partei macht sofort weiter, der Vorstand stellt sich neu auf, zu den ursprünglichen programmatischen Zielen wird zurückgekehrt. Denn etliche Mitglieder hatten die Partei schon verlassen, teils, weil sie zum Weckruf-Verein gehörten, teils, weil sie wegen der Parteispaltung enttäuscht waren und glaubten, die um die „Weckrufer“ entblößte AfD verliere ihre Wahlchancen. Dem galt es entgegenzuwirken, weitere Austritte abzuwehren und die Verunsicherung zu beenden. Folglich bereitete die Oppositionsgruppe einen Antrag an den Landesvorstand vor, den Parteitag noch vor den Schulferien einzuberufen.

Widerstand gegen den September-Termin des Landesvorstandes

Von dieser Absicht hatte ein zurückgetretener Kreisvorsitzenden erfahren und sie dem Rest-Landesvorstand hinterbracht. Zugleich verlangte er, der Vorstand solle einen außerordentlichen Landesparteitag einberufen. Daraufhin setzte der Vorstand, einen solchen Parteitag fest, aber erst zum 5. September, also nach den Schulferien. Er verkündete den Termin am 17. Juni und verschickte die Einladung am 29. Juni. Begründung: „die Situation der Partei sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sowie die Bewertung der Ergebnisse des Essener Bundesparteitages“, ferner das Beschließen von Satzungsänderungen und einer Landeswahlordnung sowie entstandener „Gesprächsbedarf“. Kein Wort jedoch von einer Nachwahl für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder oder einer Neuwahl des Vorstandes. Daraufhin beantragten die Vorstände von sieben Kreisverbänden am 19. Juni, diesen Parteitag vorzuverlegen und im Zeitraum zwischen dem 7. und 29. Juli stattfinden zu lassen, also vor den Ferien. Zugleich fügten vier Kreisverbände und über zwanzig einzelne AfD-Mitglieder den Antrag hinzu, den Landesvorstand oder einzelne seiner Mitglieder abzuwählen und durch einen neuen Vorstand zu ersetzen oder ihn mit neuen Vorstandsmitgliedern umzubesetzen.

Den Beschluss des Landesschiedsgerichts missachtet

Der Landesvorstand hat die Anträge satzungswidrig verweigert. Am 13. Juli drangen die Kreisverbände Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Lübeck, Pinneberg und Segeberg abermals auf einen unverzüglichen Parteitag. Der Vorstand blieb bei seiner Verweigerung. Daraufhin schaltete die Oppositionsgruppe mit einem Eilantrag das Landesschiedsgericht ein. Dieses forderte mit seinem Beschluss vom 16. Juli den Landesvorstand auf, „einen außerordentlichen Landesparteitag zwecks Neuwahl eines Landesvorstandes unverzüglich zum nächstmöglichen Termin einzuberufen“. Auch diesem Gerichtsbeschluss kam der Vorstand nicht nach.

Vorstand abgesetzt, kommissarischer Vorstand eingesetzt

Daher wandte sich die Oppositionsgruppe mit einem Eilantrag an den AfD-Bundesvorstand, er möge den Landesvorstand absetzen. Das hat dieser am 24. Juli einstimmig beschlossen. Damit war der Vorstand mit sofortiger Wirkung seines Amtes enthoben. Anschließend haben am 25. Juli neun von vierzehn Kreisverbänden beim Landesschiedsgericht beantragt, einen Notvorstand einzusetzen. Das hat das Gericht mit Beschluss vom 28. Juli getan. Dieser war bis zum Parteitag am 8. August im Amt, musste dort aber noch mit einfacher Mehrheit nachträglich bestätigt werden. Das ist dort geschehen, und anschließend fand die Neuwahl statt.

Was der abgesetzte Vorstand bewirkt hat

Aber was hat der abgesetzte Vorstand mit seinen satzungswidrigen Verweigerungen – außer der Zeitvergeudung aller Beteiligten – bewirkt? Er hat bewirkt, was er verhindern wollte: Der Parteitag fand nun ausgerechnet in den Schulferien statt, nicht außerhalb. Außerdem hat er bewirkt, dass er vom Bundesvorstand schmählich abgesetzt wurde, statt nur von den Mitgliedern nicht wiedergewählt zu werden. Eine Nachwahl oder Neuwahl des Vorstandes hatte er in seiner vorläufigen Tagesordnung für den 5. September noch nicht einmal vorgesehen. Dabei wäre sie nötig gewesen, weil der Vorstand nur noch aus sechs statt zuvor zwölf Personen bestand. Satzungswidrig auch dies.

Der Bundesvorstand erläutert allen Mitgliedern die Amtsenthebung

In einem Rundbrief an alle AfD-Mitglieder in Schleswig-Holstein hat der AfD-Bundesvorstand die Hintergründe für die Amtsenthebung erläutert: „Bereits Mitte Juni verlangte die laut Satzung notwendige Anzahl von Kreisverbänden ordnungsgemäß die Einberufung eines außerordentlichen Landesparteitages zwischen dem Bundesparteitag in Essen und den Sommerferien. Einer Einberufung verweigerte sich der Landesvorstand satzungswidrig beharrlich. Er hielt überdies an dieser Weigerung weiter fest, nachdem das Landesschiedsgericht den Landesvorstand zur unverzüglichen Einberufung am 16. Juli aufgefordert hat. Die Verweigerung der Einberufung eines Landesparteitages mißachtet das geltende Recht der Partei und ist ein massiver Eingriff in die satzungsmäßig den Mitgliedern garantierten Mitgliedschaftsrechte.“

„Die Verstöße waren derart schwerwiegend, dass ….“

Und weiter: „Die Amtsenthebung eines Landesvorstandes ist ein schwerwiegender Schritt. Der Bundesvorstand hat sich die Entscheidung (nach § 8 Abs. 1 Bundessatzung) nicht leicht gemacht. Aber gerade als Partei, die sich rechtsstaatlichen Grundsätzen mehr als jede andere Partei in Deutschland verpflichtet fühlt, können wir ein fortwährendes Mißachten der Satzung und der Schiedsgerichtsbarkeit als Hüterin der inneren Ordnung der Partei nicht hinnehmen. Die Verstöße des Vorstandes sind jedoch derart schwerwiegend, daß der Bundesvorstand zum Handeln gezwungen war. Wir möchten darauf hinweisen, daß die Enthebung den gesamten Vorstand als Kollektivorgan trifft, auch wenn einzelne Mitglieder versucht haben, im Vorstand satzungsgemäße Beschlüsse zur Umsetzung der schiedsrichterlichen Anordnung zu erwirken. Eine erforderliche Mehrheit jedoch fand sich nicht.“

Der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein hat einen neuen Vorstand

In der Tat, einige Vorstandsmitglieder haben gegen die anderen opponiert oder sich neutral verhalten und versucht, der Anordnung des Schiedsgerichts Folge zu leisten, konnten sich aber gegenüber den anderen nicht durchsetzen. Ihnen stand, wenn sie kandidieren wollten, die Wiederwahl in Aussicht. Zwei abgesetzte Vorstandsmitglieder machten von der Kandidaturmöglichkeit Gebrauch. Einer wurde in den neuen Vorstand gewählt, der andere schaffte es nicht. Der außerordentliche Landesparteitag lief in wohlgeordneten Bahnen und in sachlicher Atmosphäre ab, die AfD Schleswig-Holstein hat einen neuen Landesvorstand. Die eigentliche Arbeit, nämlich die politischen Ziele festzulegen und öffentlich zu machen, kann wieder aufgenommen worden.

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*) Eine solche ausführliche Beschreibung von Vorgängen in einer AfD-Landespartei stößt sicher nicht auf breites Interesse. Ohnehin stellt sich für mich die Frage: Darf ich dergleichen überhaupt schildern, zumal ich als AfD-Mitglied selbst involviert war und weiterhin bin? Gebe ich unzulässig Partei-Interna preis? Dem steht entgegen, dass viele Mitglieder, Wähler und Wohlwollende der PLandespartei höchst verunsichert sind, wenn sie nach der Abspaltung der Lucke-Gruppe derzeit so wenig von der Partei darüber erfahren, was diese jetzt eigentlich so treibt, was sie denn nun vorhat und wie sie weitermachen will. Ist es nicht zweckmäßig, dass sie erfahren, dass die Partei noch mit sich selbst beschäftigt ist und warum? Und wie es zum Landesparteitag mitten in den Schulferien gekommen ist? Auch, weshalb ein neuer Vorstand dringlich war, und zwar so schnell wie möglich? Und spricht es nicht gerade für die AfD, wenn sie es zulässt, dass sogar Hintergründe öffentlich werden? Macht sie sich nicht auch auf diese Weise als eine Alternative erkennbar und unverwechselbar? Ich habe an den Vorgängen beteiligte Parteimitglieder dazu befragt. Sie waren dafür, diese Beschreibung öffentlich zu machen.

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6 Kommentare zu „Kein Sommerloch-Lückentheater“

  1. Es bleibt zu hoffen und ist der AfD zu wünschen, daß sie sich möglichst schnell „berappelt“, um dann wieder als echte und voll handlungsfähige Alternative zu den Blockparteien zur Verfügung stehen zu können.

    PS: Sie haben, meiner Meinung nach, Herr Krause, nichts verkehrt gemacht!

  2. Zitat: „…..Ohnehin stellt sich für mich die Frage: Darf ich dergleichen überhaupt schildern, zumal ich als AfD-Mitglied selbst involviert war und weiterhin bin? Gebe ich unzulässig Partei-Interna preis?….“

    Sehr geehrter Herr Dr. Krause,

    zwar bin ich, da nicht AfD-Mitglied, sicher nicht berechtigt, mir eine letztgültige Antwort zuzutrauen. Als in die Rolle eines Untertanen gedrängter Mensch sage ich aber: Ja, das war richtig! Und ich bin mir sicher, Viele denken ebenso!

    Das „Lückentheater“ muss -nicht nur in der AfD- ein Ende haben.

    Wie sollte es denn sonst jemals noch in diesen Zeiten der kauderwelschten Rechts- und Demokratiemissverständnisse und der lammerttierten Vorstellung einer Fortführung der Herrschaft bis zum Ende aller Tage ohne Öffentlichkeit und Aufklärung überhaupt gehen?

  3. Danke, Herr Krause, für Ihre Mühe. Nachdem Wendehals Lucke und sein Gefolge verdientermaßen gegangen wurden, habe ich mich zum Verbleib entschlossen. In der Hoffnung, daß die AfD des Frühjahrs 2013 durch kompetenten „Ersatz“ (Petry, Meuthen) wiederhergestellt wird…

  4. Natürlich durften Sie das veröffentlichen, lieber Herr Dr. Krause, zumal es ja eine in weitesten Teilen frei erfundene Geschichte ist.

    Einige frühere AfD-Landesvorstandskollegen waren zunächst empört, aber ich konnte sie darauf hinweisen, dass Sie sich ja dankenswerterweise so sehr von den Fakten entfernt haben, dass die Fiktion für jedermann klar erkennbar ist.

    Trotz des einen oder anderen offenkundigen Logikfehlers (wieso sollte z.B. in einer Einladung vom 29. JUNI die Nachwahl von Landesvorstandsmitgliedern stehen, die erst in Folge eines Bundesparteitages am 4./5. JULI zurückgetreten sind?)sollte man bei einer Kurzgeschichte einfach der schöpferischen Kreativität des Autors freien lauf lassen. Sicherlich, es wäre klüger gewesen, außer der Geschichte auch den Parteinahmen frei zu erfinden statt auf einen real existierenden zurückzugreifen, aber soll man da kleinlich sein?

    Herzliche Grüße und weiterhin viel Phantasie

    Ihr Jürgen Joost
    Herzliche Grüße
    Ihr Jürgen Joost

  5. Sind die Anwürfe des Systemfreundes Joost berechtigt?
    Er hat zwar ebenso wie sein Alfa-Männchen wahrscheinlich nichts vom Wesentlichen verstanden, deshalb mag er dem MS-Klempner gefolgt sein, aber das bedarf doch der Klärung.

  6. Wo Sie rechthaben, lieber Herr Joost, haben Sie recht, nämlich wenn Sie zu meinem Hinweis „Kein Wort jedoch von einer Nachwahl für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder oder einer Neuwahl des Vorstandes“ verständlicherweise anmerken: „Wieso sollte in einer Einladung vom 29. JUNI die Nachwahl von Landesvorstandsmitgliedern stehen, die erst in Folge eines Bundesparteitages am 4./5. JULI zurückgetreten sind?

    Die Logik ist in der Tat auf Ihrer Seite: Von einer Nachwahl konnte in dieser Einladung noch nichts drinstehen. Danke also.

    Theoretisch allerdings hätte es durchaus drinstehen können oder sollen, selbst wenn Austritte aus dem Landesvorstand noch nicht stattgefunden hatten. Denn das parteispalterische Geschehen lief absehbar auch schon vor dem Bundesparteitag darauf hinaus, dass der Landesvorstand in seiner bisherigen Besetzung keinen Bestand haben würde – sei es, dass die Weckrufer, sei es, dass die Nicht-Weckrufer ihn verlassen hätten.

    Allerdings bezieht sich mein Hinweis „Kein Wort jedoch von einer Nachwahl für die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder oder einer Neuwahl des Vorstandes“ auf einen der vorangegangenen Absätze. Dieser lautet:

    Nach dem Bundesparteitag in Essen und der Weckruf-Abspaltung hatten auch Vorstandsmitglieder der AfD Schleswig-Holstein ihre Ämter niedergelegt und die AfD verlassen, …. Anstelle von zwölf war der Vorstand nur noch mit sechs Mitgliedern bestückt. In diesem Fall bestimmt die Satzung, dass ‚unverzüglich ein Landesparteitag einzuberufen’ ist. ….

    Aber ich räume ein: Klar genug ist das für den Leser nicht, und Sie haben es durch Ihren Einwurf zurechtgerückt.
    Ihr Klaus Peter Krause

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