Darf die das oder nicht?

Die EZB und ihre Staatsfinanzierung vor dem Europäischen Gerichtshof – Ihr OMT-Beschluss ist Wirtschaftspolitik, nicht Geldpolitik – Bank und EU-Kommission im richterlichen Kreuzfeuer – Der weitere Gang des Verfahrens

Es wird spannend. Die gerichtliche Verhandlung war am Dienstag (14. Oktober). Aber was wird ihr Ergebnis sein? Wie wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden? Und was wird dann das Bundesverfassungsgericht tun, das dem EuGH die Sache zur Vorab- und Mitentscheidung im Februar 2014 vorgelegt hatte? Und was bedeutet das anschließend für die Europäische Zentralbank, die EZB? Darf sie oder darf sie nicht? Und wenn sie dürfen sollte, mit welchen Vorgaben? Darf sie Staatsanleihen der EU-Mitgliedsländer aufkaufen, notfalls unbegrenzt? Das jedenfalls hatte sie im September 2012 den super-klammen EU-Krisenstaaten und den Finanzmärkten angekündigt. Seine Eindrücke von der mündlichen Verhandlung in Luxemburg schildert Roman Huber. Er ist mit seinem Verein Mehr Demokratie einer der Beschwerdeführer im Namen von über 37 000 Bürgern.

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