Ein anderer möglicher Rechtsweg für die SBZ-Enteignungsopfer

Allerdings: Nötig dafür wäre ein Gesetz zur abschließendes Entnazifizierung auch für die neuen Bundesländer

Noch immer nicht erledigt: Wie kann man den Opfern der vorgeblichen „Bodenreform“ und „Industriereform“ in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ 1945 bis 1949) auf dem Rechtsweg zur Wiedergutmachung verhelfen? Dass sie, falls nicht zu den Nazi-Schuldigen gehörend, nicht einfach nur unschuldige Opfer von Enteignungen, sondern von massiver politischer Verfolgung und Klassenjustiz waren und immer noch sind, steht längst auch höchstgerichtlich außer Zweifel. Dennoch weigern sich die Gerichte, die Unschuld der Betroffenen durch förmliche Rehabilitierung festzustellen.

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