Gegen Terrorismus nutzlos

Aber welchen Zweck hat das Swift-Abkommen dann?

Das sogenannte Swift-Abkommen ist ein Überwachungsabkommen. Überwacht werden sollen Auslandsüberweisungen von EU-Bürgern. Das Kürzel Swift steht für eine Finanzgenossenschaft in Belgien. Über sie wickelt die Finanzbranche ihre internationalen Transaktionen ab, jährlich rund 16 Millionen.

Der anfängliche Text war in Deutschland und im EU-Parlament aus Datenschutzgründen zu Recht auf Widerstand gestoßen. Der neue Text trägt dem immerhin Rechnung und wurde jetzt von EU und USA unterzeichnet. Das Abkommen legalisiert, was Amerika seit dem Anschlag vom 11. September 2001 ohne Abkommen praktiziert hat. Insofern ist das Abkommen ein Gewinn.
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Mit dem Überwachen glaubt man, Terroristen fangen zu können. Das ist, wie an dieser Stelle schon einmal dargelegt (3. Dezember 2009), eine Illusion. Terroristen werden sich hüten, mit Geldüberweisungen auf sich aufmerksam zu machen, und sind kundig genug, sich dieser Kontrolle zu entziehen. Daher ist das Abkommen für die Terrorismusbekämpfung im besten Fall nutzlos.

So dumm, dies nicht ebenfalls zu wissen, können die Unterzeichner nicht sein. Folglich muss man sich fragen, ob das Abkommen nicht (auch) einem ganz anderen Zweck dient, nämlich der zusätzlichen staatlichen Überwachung der Bürger und Unternehmen in der EU – zum Beispiel aus fiskalischen Gründen, das Herumstöbernwollen in Geldangelegenheiten politischer Gegner, zum Erkenntnisgewinn über das Verlagern von Finanzaktivitäten in andere Regionen oder zum Zweck von Wirtschaftsspionage.

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