„Das war der Irrtum meines Lebens“

Udo Madaus zieht eine schlimme Bilanz deutscher Rechtswidrigkeit

Zwanzig Jahre lang hat er gekämpft, seit 1990, seit der deutschen Wiedervereinigung: Dr. iur. Udo Madaus. Er wollte und will sein Eigentum zurückhaben. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde es ihm entrissen. Jetzt hat er eine Bilanz gezogen.

Diese Bilanz hat Madaus, heute 85 Jahre alt, zum Gegenstand eines Vortrags gemacht. Gehalten hat er ihn beim 14. Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE) am 4. bis 6. Juni 2010 im hessischen Borken. Ich selbst bin, weil anderweitig verreist, verhindert gewesen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Vortrag verdient, weit verbreitet zu werden, wie es auch der unermüdliche Günter Kleindienst, Journalist wie ich, schon getan hat. Deswegen tue hiermit auch ich das. Die Zwischenüberschriften sind von mir eingefügt. Offensichtliche grammatikalische Ausrutscher habe ich mir erlaubt zu korrigieren.

Ein konzentrierter Überblick

Madaus gibt einen konzentrierten, aber umfassenden Überblick darüber, wie sich deutsche Politik und deutsche Rechtssprechung weigern, die schweren Rechtsverletzungen, die die sowjetische Besatzungsmacht und deutsche Kommunisten in der Zeit von 1945 bis 1949 gegenüber einer ganzen Bevölkerungsschicht („besitzende Klasse“) wiedergutzumachen, was die gesetzlichen Regelungen nicht nur ermöglichen, sondern sogar gebieten, also anders als allgemein geglaubt, und was auch im Madaus-Vortrag nicht zum Ausdruck kommt. Daher hat Roman Herzog gegenüber Madaus durchaus zu Recht geäußert, das Bundesverfassungsgericht habe keineswegs eine Nichtrückgabe der enteigneten Vermögenswerte verfügt und damit ein Rückgabeverbot ausgesprochen (siehe unten). Allerdings ist das Gericht so verstanden worden, als wenn es so verstanden werden wollte, und es hat auch nichts getan, um diesem Eindruck entgegenzutreten.

Ein erschütterndes Dokument

Udo Madaus’ Bilanz ist ein erschütterndes Beispiel und Dokument dafür, wie der deutsche Rechtsstaat verkommt und schon heruntergekommen ist. Auch ich selbst schreibe über dieses Thema seit zwanzig Jahren, bis Ende 2003 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, danach woanders, vor allem in der Berliner Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und in diesem Blog. Erreicht habe ich damit ebenso wenig wie Udo Madaus. Hier nun sein (von mir nur wenig gekürzter) Vortrag auch für die Leser dieses Blogs:

Der Regierungsbetrug an Hunderttausenden

„Mein Vortrag ist nicht von hoher juristischer Qualität, sondern mehr von der Sicht eines Betroffenen bzw. einer betroffenen Familie. Ich habe deshalb lange überlegt, was ich und wie lange ich zu dieser – im wahrsten Sinne – „unendlichen Geschichte“ reden soll, denn die Wahrheit um die wirklichen Geschehnisse ab 1990 bis heute, also 20 Jahre, haben sich mit zunehmenden Erkenntnissen mehr und mehr verfestigt und konkretisiert; was 1991 Vermutung und Verdacht war, nämlich, dass mit der Anerkennung der kommunistischen Willkürakte, die Bundesregierung den größten Betrug an Hunderttausenden von deutschen Bürgern aus Ost- und West-Deutschland beging, ist heute wissenschaftlicher Erkenntnisstand (siehe dazu das Paffrath-Buch „Macht und Eigentum“).

Alle drei Staatsgewalten haben sich schuldig gemacht

Wir fragen uns: Wie war das möglich? Das war nur möglich, weil alle drei Staatsgewalten sich schuldig gemacht haben. Seit Montesquieu (1689 – 1755) ist die Staatswissenschaft auf den Rang einer umfassenden Kulturphilosophie erhoben worden. Montesquieus Lehre von der Gewaltenteilung beinhaltet, dass drei Staatsgewalten die Exekutive, die Legislative und die Judikative nebeneinander gleichberechtigt und gegenseitig kontrollierend, fungieren. Sie bildet damit das Kernprinzip für die Gewähr eines demokratischen Rechtsstaates. Diese Lehre hat großen Einfluss seit der französischen Revolution sowie auf die Verfassung der Vereinigten Staaten ausgeübt und ist auch in der Weimarer Reichs-Verfassung und in unserem Grundgesetz teilweise verankert.

„Was mich heute am meisten erschüttert“

Was mich bis heute am meisten erschüttert, ist dabei die Rolle der Judikative. also der Gerichtsbarkeit, der Rechtsprechung, da ich seit meinem Jura-Studium im festen Glauben war, dass die Justiz von unabhängigen Richtern ausgeübt wird. Das war der Irrtum meines Lebens! Von der Exekutive, das heißt von der Regierung, ist man des öfteren enttäuscht und betrogen worden. Von der Legislative, das heißt von dem gesetzgeberischen Parlament, war ebenfalls nicht viel zu halten, weil ihre Macher oder Wortführer häufig in der Exekutive sitzen und von dort die Einflüsse ausgehen. Hier liegt der große „Bruch“ zur Gewaltenteilung.

Die maßlos enttäuschte Hoffnung

Meine Hoffnung setzte ich vor 20 Jahren deshalb auf die Judikative, insbesondere seit wir alle von den Regierungen und Parlamentariern maßlos enttäuscht wurden, als in den Deutsch-deutschen Vertragsverhandlungen und in dem Einigungsvertrag mit entsprechender Verfassungsänderung die Rückgabe der konfiszierten Vermögenswerte in Ostdeutschland ausgeschlossen wurde. Das konnte ja nicht wahr sein und nicht so bleiben. Das war auch die Meinung aller führenden Verfassungsrechtler! Was ist alles dazu geschrieben und gesagt worden!?

Drei Bücher, sechs Dokumentationen, hunderte Briefe

Ich möchte mit diesem Vortrag eine eigene Bilanz ziehen. Mein Beitrag bestand aus sechs längeren Dokumentationen zwischen 1992 und 1998, in denen alle wesentlichen, politischen und wissenschaftlichen Meinungen von 105 verschiedenen Persönlichkeiten niedergelegt sind. Sie wurden an alle Bundestagsabgeordneten, Bundesregierungen und Länderregierungen versandt. Über 30 Briefe mit persönlicher Anrede und persönlicher Unterschrift wurden von mir an alle Bundestagsabgeordneten mit neuen Erkenntnissen und wichtigen Beiträgen verschickt. Hunderte von Briefen schrieb ich persönlich an: den Petitionsausschuss, den Richterbund, an Wirtschaftsverbände, den Bundestagspräsidenten, den amerikanischen Präsidenten und amerikanischen Botschafter und den jeweiligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, an 145 handverlesene und meinungsbildende Juristen, offene Briefe an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages, an die Gesellschaft für Unternehmensgeschichte, (Prof. Pohl und Kopper), an mehrere Dekane der juristischen Fakultäten, an die deutsche historische Gesellschaft und andere mehr.

Drei Bücher kommen hinzu, die ich verfasst habe:

1. „Allianz des Schweigens“. Hier kommen grundsätzliche Gedanken von zahlreichen Persönlichkeiten und meine eigenen zum Thema über das sanktionierte Unrecht zu Wort.

2. „Wahrheit und Recht“ Bd. I. Dieses 750 Seiten starke Buch ist eine umfassende Dokumentation über alle Schriftsätze der Verfahrensparteien, Protokolle, Plädoyers, Urteile in den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

3. „Wahrheit und Recht“, Bd. II, mit dem Untertitel „Anklage gegen das Bundesverfassungsgericht“, wendet sich speziell dem Bundesverfassungsgericht zu. Diese zwei Bücher sandte ich an beide Senate des Bundesverfassungsgerichts.

Vernichtende Kritik am Bundesverfassungsgericht

Weiter habe ich mit den circa 30 namhaftesten Verfassungsrechtlern mehrfach korrespondiert, die alle die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verurteilten und rügten, dass das Hohe Gericht verfassungsrechtliche und verfahrensrechtliche, sowie auch menschenrechtliche und völkerrechtliche Grundsätze nicht oder nicht genügend beachtet hat. Ein vernichtendes Urteil!!! Natürlich hätten dazu bekannte Universitätsprofessoren noch einiges lauter und deutlicher sagen können. Weitere, weit verbreitete, längere Schriften bzw. Fachartikel von mir waren: „Die Enteignungen 1945 -1949“ – „Ist das BVerfG unfehlbar?“ – „Gedanken zum Urteil des BVerfG“ – „Roman Herzog im Spiegel seiner Worte“ – „Das deutsche Watergate war folgenschwerer als das amerikanische“ (Angeregt von einem Artikel von Dr. Klaus-Peter Krause in der F.A.Z.) – „Bitburger Reminiszenzen“ – „Die Affäre Kastrup?“ – „Der Fall Kastrup?“ – „Madaus war kein Fall von Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher -Grundlage“, weil die Enteignungen gegen den ausdrücklichen Willen der Besatzungsmacht geschah – „Was nicht war, kann nie wahr sein“. Hinzu kommen noch über 30 veröffentlichte Leserbriefe in verschiedenen Zeitungen.

Zwei große Enttäuschungen

Zwei große Enttäuschungen erlebte ich allerdings bei beiden Universitäten, an denen ich Rechtswissenschaft studiert habe: In Göttingen und Mainz. Dort wurde ich bei beiden Dekanen mit der Bitte vorstellig, über das Thema: „Konfiskationen in der SBZ zwischen 1945 und 1949 und deren Anerkennung nach der Wende“ vor der Fakultät einen Vortrag zu halten. Mainz antwortete trotz Erinnerung gar nicht. Der Dekan der Universität Göttingen, Professor Sachs, schrieb mir, er hielte es nicht für opportun, das Thema vor Studenten vortragen zu lassen, außerdem sei, da ich belastet wäre, die Objektivität nicht gewahrt. Darauf machte ich den Vorschlag, nicht selbst zu sprechen, sondern benannte Frau Dr. Paffrath. Ich würde dann gerne zuhören und an der Diskussion teilnehmen. Auch damit erlebte ich eine Abfuhr. Man sieht daraus: Neben den Staatsgewalten haben leider die Betroffenen auch nicht nur Freunde bei der „Lehre“, respektive bei der Rechtswissenschaft. Über die „vierte Staatsgewalt“ – die Medien – gibt es sowohl positive als auch negative Urteile.

Beschwerden gegen Rechtsbeugung

Längere Ausführungen über die gerichtlichen Auseinandersetzungen erspare ich mir. Sie begannen 1990/1991 mit der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht die im April 1991 durch Urteil abgelehnt wurde. Die Familie blieb mit der Familie von dem Bussche und Rex noch fünf Jahre anhängig, und das Verfahren wurde durch Beschluss – also ohne mündliche Verhandlung – im April 1996 beendet. Viele Anträge beim Landgericht und beim Verwaltungsgericht folgten. Ebenso Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung und Nichtbeachtung der Beweisanträge etc. sowie Anträge an die Kammer für strafrechtliche Rehabilitierung für meinen Vater, der mit Haftbefehl verfolgt, des Landes verwiesen, seine bürgerlichen Rechte aberkannt und sein geschäftliches sowie privates Eigentum auch per Sippenhaftung weggenommen wurden. Das beschäftigt Dr. Wasmuth und von Raumer immer noch. Dieses Thema ist also noch nicht abgeschlossen. Deshalb will ich darüber auch nicht mehr sagen.

Kohl, Schäuble, Waigel und Bohl mehrfach der Lüge bezichtigt

Mit nunmehr 85 Jahren war es mir vergönnt, zu einigen Erkenntnissen kommen zu können und daraus für mich auch einige Schlüsse zu ziehen respektive Entscheidungen zu treffen. Ich habe beschlossen, nicht zurückzutreten, aber nichts mehr zu schreiben, denn mehr kann ich nicht mehr schreiben! Ich habe mich immer bemüht die Wahrheit – hart aber fair – zu sagen und zu dokumentieren, angefangen gegenüber den verschiedenen Bundespräsidenten, insbesondere Richard von Weizsäcker und Roman Herzog; regelrecht provoziert habe ich mehrfach den Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und ihn in aller Öffentlichkeit der Lüge bezichtigt. Ebenso seine Minister Wolfgang Schäuble, Theo Waigel, Friedrich Bohl und andere mehr und ihnen die vorsätzliche Täuschung des Parlaments und des Bundesverfassungsgerichts vorgeworfen. CDU-Rebell Heiko Peters (aus der Partei 1999 ausgetreten) ist allerdings noch viel deutlicher geworden!

Die Klage gegen Bohl

Die Klage beim Landgericht Köln 1999 gegen Bohl wegen Prozessbetrugs, die dann in Karlsruhe entschieden wurde, hielt ich für notwendig, weil er so dreist war, eine fehlerhafte Dokumentation als Beweismaterial gegen die bekannten Aussagen von Gorbatschow betr. Bedingung der Sowjet-Union beim Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Ich konnte ihm schwarz auf weiß diese Lüge um die unabdingbare Forderung der Sowjetunion auf Nichtrückgabe der Konfiskationen zwischen 1945 und 1949 beweisen. Die Klage wurde nach längerer Verfahrens-Dauer von dort abgewiesen.

Herzog: Keine Nichtrückgabe verfügt

Mit dem Bundesverfassungsgericht hatte es seine besondere Bewandtnis: Roman Herzog sagte mir am 9. Januar 2004 anlässlich der 42. Bitburger Gespräche persönlich: „Das Bundesverfassungsgericht hat niemals eine Nichtrückgabe in seinem Urteil verfügt, das heißt eine Rückgabe nicht ausgeschlossen“. Er sagte mir dort auch: „Ich kommentiere kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts“. Auf meine Entgegnung: „Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie haben in einem Artikel in ‚Schlösser, Burgen, Gutshöfe in Mecklenburg-Vorpommern’ einen langen Artikel über ‚Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts’ im April 1991 geschrieben.“ Er sah mich kurz an und wandte sich wortlos ab.

Was Herzog und seine Mitrichter verweigerten

In diesem Artikel gibt Herzog auch die Weisheit von sich: „Soweit es um den Vorwurf geht, die Bundesregierung habe dem Bundesverfassungsgericht etwas vorgemacht, mag das die historische Forschung weiter untersuchen“. Wenn dieser Satz an sich schon grotesk ist, da es wohl Aufgabe des Gerichtes gewesen wäre, das herauszufinden, so hat die geschichtliche Forschung die Wahrheit schon längst bestätigt und fordert bis heute ihr Recht. Der Satz von dem von mir sehr verehrten Prof. Dr. Karl Doehring sei an dieser Stelle zitiert: „Aus Unrecht kann nie Recht abgeleitet werden“.

Was Frau Limbach äußerte

Frau Dr. Jutta Limbach beteuerte anlässlich eines Vortrages in Bochum – im Gegensatz zu Herzog – dass eine Änderung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ihrer Meinung nach – wenn entsprechende neue Tatsachen vorlägen – sehr wohl möglich ist. Am gleichen Abend fragte ich sie, was mit einem Urteil des Bundverfassungsgerichts geschähe, wenn es auf einem falschen Tatbestand beruhe. Sie sagte wörtlich: „Da müssen Sie die Politiker fragen“. Das war wohl eine Freud’sche Fehlleistung. In einem Brief an Frau Limbach gab ich ihr meine Verwunderung kund, dass sie die Politik für ein Urteil des Bundesverfassungsgericht beschuldigte, worauf sie sich korrigierte und mir mitteilen ließ: Die Präsidentin habe sinngemäß gemeint: „da sei der Gesetzgeber gefragt“.

Was Papier sagte

Prof. Hans-Jürgen Papier bestätigte in Bitburg am 10. Januar 2004, das das Bundesverfassungsgericht bei den Verfahren um die Enteignungen 1945 – 1949 sowie deren Anerkennung nach der Wende Unrecht anerkennen musste! Von dem Hüter des obersten Gerichtes für Recht und Gerechtigkeit ist das wohl eine unglaubliche Aussage! Er hatte – nebenbei gesagt – im Mai 2003 mein ihm dezidiertes Buch „Allianz des Schweigens“ zurückgesandt.

Was Kirchhof erklärte, aber das Gericht nicht beachtete

Prof. Dr. Paul Kirchhof, ehemals Richterkollege von Roman Herzog und Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, stellte in dem Artikel „Recht sprechen, nicht Recht verschweigen“ mehrere Thesen auf. Die Richtschnur für verfassungsgerichtliches Handeln beinhalten eine These, die lautet: „Jedes Gericht urteilt, nachdem es den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, ihre Tatsachen, Ansichten und ihre Rechtsauffassung vorzutragen“. Ich darf in eigener Sache hinzufügen, dass nach fünf Jahren das Verfahren der Familie Madaus 1996 vor dem Bundesverfassungsgericht trotz zahlreicher neuer Beweisanträge, die sich im Laufe der Jahre angesammelt hatten, ohne mündliche Verhandlung(!) durch Beschluss eingestellt wurde, obwohl nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz von einer mündlichen Verhandlung nur abgesehen werden kann, wenn alle Verfahrens-Parteien damit einverstanden sind. Wir sind nicht gefragt worden.

Dieser einmalige Skandal deutscher Rechtsgeschichte

Gestatten Sie mir bitte am Schluss die Feststellung: Ich habe in den vergangenen 20 Jahren getan, was ein rechtschaffener Bürger dieses Landes tun kann und vor allem auch tun sollte, um sich gegen Unrecht zu wehren. Für mich selbst sehe ich keine weiteren Möglichkeiten mehr, dazu beizutragen, um diesem einmaligen Skandal in unserer Rechtsgeschichte zu begegnen. Die Familie Madaus wartet noch auf die Beendigung der Verfahren, die beim Verwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht liegen. Bei den uns allen bekannten Anwälten von Raumer und Dr. Wasmuth liegen diese Verfahren in guten Händen!

Den Kampf um das Recht weiterführen

Aus vorgenannten Gründen würde ich gern der ARE bzw. der Förderungsgemeinschaft meine gesamten Unterlagen zur Verfügung stellen, damit auch die nachfolgende Generation die Möglichkeit hat, den „Kampf um das Recht“ weiter verfolgen zu können. Meine zwei Leitsprüche lauteten immer: „Recht beruht auf Wahrheit“ (Gustav Radbruch) und „Der Kampf ums Recht ist eine heilige Pflicht, sowohl gegenüber sich selbst als auch gegenüber dem Gemeinwesen, damit das Recht sich verwirklichen kann“ (Rudolf von Ihering). Hieran werde ich immer glauben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“

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Ein Kommentar zu „„Das war der Irrtum meines Lebens““

  1. Zu den in den 90-er Jahren publizierten Behauptungen
    eines Rückgabeverbotes zu Enteignungen 1945 – 1949 mit der zeitweiligen Begründung, dies sei eine Auflage der Russen gewesen, verweise ich auf einen „offenen Brief von Gorbatschow an den Spiegel in der ersten Hälfte des letzten Jahrzehnts im vorigen Jahrhundert.
    Darin erklärt Gorbatschov hierzu zweifelsfrei, dass von russischer Seite seit der Zustimmung zur sog. Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten keiner -lei derartige Auflagen gemacht wurden. Der Brief wurde
    damals im Spiegel veröffentlicht ( ca. 6 Seiten).
    Man sollte in den Akten der ehemaligen Treuhand, um-
    benannt in BvS Bundesanstalt für vereinigungsbe- dingte Sonderaufgaben im Direktorat Reprivatisierung
    nachforschen. Dort müsste eine entsprechende Dokumen-
    tation der Rechtsgrundlagen vorhanden sein.

    München, 22. Sept. 2015, gez. KH Gruber

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