Die bisher unterdrückten Haftungsansprüche

Die Täter der Finanzkrise für den Schaden zur Verantwortung ziehen

Die Finanzkrise ist Menschenwerk. Die Finanzkrise ist Menschenversagen. Menschen haben die Geldmenge mittels Kreditvergabe (Buchgeld) und Notendruck unheilvoll aufgeblasen, Menschen den Globus vor allem mit Dollarmengen überschüttet, Menschen die Leitzinsen nach unten manipuliert. Menschen haben mit billigem Geld Kredite unter Leute gebracht, die sich damit zu stark verschuldet haben. Menschen haben riskante Geldanlagen entwickelt und andere in sie hineingelockt. Menschen haben langfristige Verpflichtungen mit kurzfristigem Geld finanziert.

Menschen haben faule Forderungen in besser klingende Wertpapiere verpackt. Menschen gaben die Losung von der 25-Prozent-Rendite als Regelsatz aus. Menschen haben damit Banken und andere in Finanzprodukte mit hohen Risiken getrieben. Menschen haben drohende Verluste als Giftmüll aus den Bilanzen entfernt und in eigens dafür gegründete Zweckgesellschaften gesteckt. Menschen sind dem Drang nach irrwitzig hohen Gehältern und Boni wie Lemminge gefolgt. Menschen wollten ihre Banken und Unternehmen durch Übernahmen immer noch größer machen. Und sich selbst.

Menschen wollten ganz schnell reich werden – auf Kosten der anderen. Menschen haben Unternehmenskäufe allein mit Kredit finanziert, die gekauften Unternehmen mit diesen Krediten belastet, sie ausgesogen, fallen lassen und Arbeitsplätze vernichtet. Menschen haben leichtfertige Bonitätsnoten (Ratings) vergeben. Menschen sind mit dem Geld ihrer Kunden und dem aller Bürger leichtfertig umgegangen. Menschen haben die Insolvenzen und deren Folgen auf dem Gewissen. Menschen haben das Finanzsystem an den Rand des Zusammenbruchs gebracht, und es ist noch immer nicht sicher, ob der große allgemeine Zusammenbruch nicht doch noch kommt. Menschen habe ihre Aufsichtspflichten nicht ernst genug genommen und sie daher verletzt. Menschen haben das Vertrauen in das Geld, in die Bankenwelt und in die freie Marktwirtschaft erschüttert.

Haben sie denn das alles gedurft? War es nicht verbrecherisch, was sie getan haben? Haben sie sich nicht strafbar gemacht? Müssen sie nicht persönlich für den angerichteten Schaden haften? Aber wer zieht sie zur Rechenschaft? Und wann?

Über die Haftung nicht länger schweigen

Erst allmählich erheben sich Stimmen, die diese Fragen aufwerfen und beantwortet wissen wollen. Eine erste von ihnen ist die des Bonner Rechtswissenschaftlers Marcus Lutter. „Die Finanzkrise ist nicht vom Himmel gefallen, sondern das Werk von Menschen,“ sagte er. Über deren Verantwortung und Haftung dürfe nicht länger geschwiegen werden (FAZ vom 21. Januar 2009).

Unter namhaften Politikern hat sich dazu wohl als erster Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff zu Wort gemeldet: Solches Zockertum ist kein bloßes ökonomisches Versagen, sondern wirf die Frage nach Verantwortung und Haftung auf,“ sagte er. Und: „Eine pflichtwidrige Vernichtung von Kapital ist eine Straftat.“ Staatsanwaltschaften und Gerichte müssten dafür sorgen, dass privates Vermögen von Bankvorständen gesichert werde, um ein Durchsetzen von Schadensersatzansprüchen zu erleichtern (Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 2. März 2009).

Die zu ahnenden Delikte heißen zum Beispiel Sorgfaltspflichtverletzung, Untreue, Bilanzfälschung, Insolvenzverschleppung oder Marktmanipulation, die Gesetze dafür zum Beispiel Strafgesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Wertpapierhandelsgesetz oder «Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts» (UMAG). Juristen und andere Gesetzeskundige werden das erweitern und konkretisieren können. Wenn Vorstände, Manager, Aufsichtsräte solche Verfehlungen begangen haben, müssen sie dafür einstehen, müssen sie sich dafür verantworten, dafür haften und, wenn sie eine Strafvorschrift verletzt haben, bestraft werden.

Mitschuldig sind auch Kontrolleure und Politiker

Verantwortlich sind auch viele Kontrolleure darunter Politiker und Verbandsfunktionäre in Verwaltungsräten, Sparkassenpräsidenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Für die sogenannten Asset Backed Securities (ABS) haben sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und sein heutiger Staatssekretär Jörg Asmussen, damals als Leiter der Abteilung „Geld und Kredit“, 2006 sogar selbst ins Zeug gelegt. Dahinter steckte das Ziel der großen Koalition Deutschland als Finanzplatz international wettbewerbsfähig zu halten, nachzulesen im Koalitionsvertrag. ABS sind Finanzpakete, in die Kredite zusammengefasst und dann weiterverkauft werden. Auch die inzwischen berüchtigten Subprime-Kredite in den USA sind solche Pakete gewesen.
In der FAZ vom 28. Februar 2009 war dazu zu lesen: „Die Koalitionäre wollten auch den Verbriefungsmarkt ausbauen, also jenen Bereich päppeln, in dem Asset Backed Securities zum Entstehen der Immobilienblase in Amerika beigetragen haben – die nun die Bilanzen so vieler Banken in extreme Schieflage gebracht haben. Das, was heute so oft mit dem Beiwort ‚toxisch’ versehen wird, hat das sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium aktiv befördert.“ In der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ hatte Asmussen damals geschrieben, es müsse seitens des Finanzministeriums darauf geachtet werden, „dass den Instituten keine unnötigen Prüf- und Dokumentationspflichten entstehen werden, wenn sie in ‚gängige‘ ABS-Produkte mit gutem Rating investieren“. Und ferner: Es „war uns stets wichtig, dass sich auch der Markt für Asset Backed Securities in Deutschland stärker als bislang entwickelt“. Der gleiche Asmussen ist aber auch prompt Mitglied in der von Angela Merkel berufenen Kommission zur Reform der internationalen Finanzmärkte.

Mitschuldige schweigen über ihr Mittun hinweg

Dass Investoren (Münteferings „Heuschrecken“) deutsche Unternehmen auf Kredit kaufen und anschließend ausplündern konnten, ist seit 1. Januar 2002 steuerlich sogar begünstigt worden. Zu erinnern ist auch daran, dass anstelle der bewährten deutschen HGB-Bilanzvorschriften der internationale Bilanzierungsstandard IFRS eingeführt und als Vereinheitlichung in der EU gefeiert wurde. Inzwischen wurde gemerkt: Jetzt in der Krise wirkt der IFRS als Brandbeschleuniger. Aber alle solche Mitverantwortlichen versuchen, über das eigene Mittun hinwegzuschweigen, davon abzulenken, allein den anderen Akteuren die Schuld zuzuschieben und von „Marktversagen“ zu faseln. Aber Märkte versagen nie, nur Menschen auf den Märkten

Albrecht Müller, ehemals Leiter der Planungsabteilung im Bundeskanzleramt unter Willy Brandt und Helmut Schmidt, schreibt unter der Überschrift „Wir werden subtil belogen“ unter anderem: „Die politisch Verantwortlichen quer durch alle etablierten Parteien haben dabei mitgemacht. Heute erzählen sie uns, wir bräuchten mehr Transparenz und mehr Regulierung.“ Oder dies: „Spitzenbanker haben uns erzählt, 25 Prozent Kapitalrendite seien normal. Sie haben damit den Wettlauf um riskante Operationen angeheizt. Und sind immer noch im Amt. Und sie sind immer noch die Berater unserer Bundeskanzlerin.“ (Beide Zitate aus dem Südkurier vom 18. Februar 2009). Müller ist Volkswirt und arbeitet heute als freier Autor.

Ob Christian Wulff mit seinem Verlangen nach Haftung und Staatsanwaltschaft auch mitschuldige Politiker oder hohe Staatsbeamte als Mitglieder in Verwaltungsräten öffentlich-rechtlicher Banken im Visier hat? Mag sein, und wenn wirklich, werden Staatsanwaltschaften gegen sie kaum tätig werden. Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden, und die regierenden Politiker werden sie nicht gegen ihresgleichen in Bewegung setzen. Strafverfahren allerdings gegen Vorstände von KfW, IKB, WestLB und SachsenLB sind immerhin im Gange.

Ein deutscher Unternehmer, der eine deutsche Firma und eine amerikanische Tochtergesellschaft führt und der für sein Verhalten und das seiner Mitarbeiter mit seinem Privatvermögen haftet, schrieb mir: „Ich habe mehrere Abgeordnete des deutschen Bundestages zur Sichtweise der jeweiligen Partei in Sachen „Haftung“ befragt. Keiner hat mir geantwortet. Der Präsident des deutschen Bundestages hat mir erklärt, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen sind.“ Dabei ist bei Landesbanken der angerichtete Schaden doch ebenfalls enorm. Aber ihre Aufsichts- oder Verwaltungsräte sind besetzt mit Politikern und hohen Staatsbeamten.

Kaum Bereitschaft, Haftungsansprüche durchzusetzen

Kein Wunder, dass unter Politikern die Bereitschaft minimal oder gleich Null ist, von sich aus die Verantwortlichen in die persönliche Haftung zu nehmen, zum Beispiel im Fall der BayernLB auch einen Erwin Huber. Man beschränkt sich auf Versuche, den Flächenbrand mit Hunderten von Milliarden Staatsgeld zu bekämpfen und damit die Staatsverschuldung in weitere astronomische Höhen zu treiben, für die letztlich aber die Unschuldigen bluten müssen, nämlich alle Bürger.

Auch Aufsichtsräte von privaten Unternehmen kann man als mögliche Ahnder vergessen. Sie pflegen ihre Vorstände, selbst wenn diese dem Unternehmen, den Anteilseignern und Mitarbeitern fahrlässig höchste Schäden zugefügt haben, so gut wie nie dafür in Haftung zu nehmen und sie zum Schadensersatz heranzuziehen. Schlimmstenfalls werden sie des Postens enthoben (meist mit schönen Floskeln wie „im gegenseitigen Einvernehmen …“), bekommen dann aber noch viel Geld mit auf den Weg, den sogenannten goldenen Handschlag. Gemessen am angerichteten Schaden ist das geradezu grotesk.

Die Scheu von Aufsichtsräten, Vorstände auf Schadensersatz zu verklagen, hat verschiedene Gründe. Es kann sein, dass dabei herauskommt, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Oder sie waren zuvor selbst Vorstand und an den Fehlentscheidungen beteiligt. Auch stehen Aufsichtsrat und Vorstand in einer Gesamtverantwortung und haften nach dem Gesetz gemeinsam. Oder die Aufsichtsräte sehen sich zusammen mit den Vorständen gleichsam als Kaste und handeln nach der Devise „Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus“. Oder sie wollen die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens mit kritischen Berichten in den Medien vermeiden. Allerdings machen sie sich auch selbst schadensersatzpflichtig, wenn sie darauf verzichten, berechtigte Ansprüche gegen den Vorstand durchzusetzen. Tut der Aufsichtsrat trotzdem nichts, können mit Hilfe des UMAG auch Aktionäre den Haftungsanspruch durchsetzen.

Ohne Sanktionen geschieht nicht Recht

Die Finanz- und Bankenkrise mit ihren Folgen ist das verantwortungslose Werk von Menschen. Zwar lassen sich diese Folgen nicht ungeschehen machen. Aber wenn man die Schuldigen in die Haftung nimmt und sie – auch mit Gefängnis – fühlbar bestraft, geschieht Recht. Ohne Sanktionen geschieht kein Recht. Auch stellt man damit klar, dass die Tat auch für die Schuldigen selbst schwerwiegende Folgen hat. Wohl mögen Haftung und Sanktionen vergleichbare Straffälle und Krisen in fernerer Zukunft nicht verhindern, lässt man jedoch die Täter ungestraft davonkommen, wird das Spiel „Gewinne privatisieren, wenn’s gutgeht, Verluste sozialisieren, wenn’s schiefgegangen ist“ um so ungenierter weiterbetrieben.

Wer falsch parkt, mit dem Auto zu schnell fährt, mit Alkohol am Steuer sitzt, wird mit Bußgeldern, Strafpunkten, Führerscheinentzug gnadenlos verfolgt. Wer andere Leute beklaut, wird wegen Diebstahls selbstverständlich bestraft. Wer einen schweren Raub begeht, landet vor Gericht und hinter Gittern. Mit wieviel mehr Recht und staatlicher Verpflichtung müssen dann jene Verbrechen geahndet werden, die Banken und Unternehmen in den Abgrund gerissen, die die Wirtschaft global in die Rezession getrieben, die Staaten an den Rand des Staatsbankrotts gebracht, die Arbeitsplätze vernichtet haben, die damit im Ergebnis die Existenzen sehr vieler unschuldiger Menschen ruinieren und diese der Armut aussetzen.

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