Möglich ist das als Wahlbeobachter – Das Recht dazu hat jeder – Die Stimmenauszählung ist öffentlich – Erscheinen kann man unangemeldet – Ein Merkzettel für Wahlbeobachter sowie das Ergebnis einer inoffiziellen Wahlumfrage
Der jungen Partei AfD schlägt vielfach tiefer Hass entgegen. Der Wahlkampf hat es gezeigt, die AfD-Wahlkämpfer haben ihn erleiden müssen. Auch vor Straftaten schreckte er nicht zurück. Beschmierte Häuser, eingeworfene Fensterscheiben, zerstochene Autoreifen, angezündete Carports und niedergebrannte Autos führender AfD-Mitglieder waren einige seiner schlimmen Auswüchse. Wenn nach groben Schätzungen 90 Prozent der AfD-Wahlplakate verschwunden sind oder zerstört wurden, ist es dann so abwegig zu befürchten, dass am kommenden Sonntag nach dem Schließen der Wahllokale vielleicht auch Stimmzettel mit angekreuzter AfD verschwinden oder ungültig gemacht mit für werden? Die vielerorts gut organisierten nächtlichen Plakatangriffe lassen befürchten, dass sich ebenso gut organisiert auch bei der Stimmenauszählung in Wahllokalen Täter als Wahlhelfer eingeschleust haben, um zuungunsten der AfD das Wahlergebnis zu manipulieren. Sollte die Sorge auch übertrieben sein, so ist es doch verständlich und nötig, mögliche Manipulationen gleich vor Ort zu erkennen und zu verhindern. Vorgesehen dafür ist die Rolle des Wahlbeobachters. Das kann jeder sein, also auch Sie. Wie macht man das?
Die Stimmenauszählung ist öffentlich
Als Wahlbeobachter haben Sie das Recht, sich während und nach der Wahl im Wahlraum aufzuhalten. Nach Paragraph 54 der Bundeswahlordnung hat während der Wahlhandlung sowie beim Ermitteln und Feststellen des Wahlergebnisses jedermann Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Störung des Wahlvorgangs möglich ist.
Erscheinen können Sie unangemeldet
Wollen Sie nur beim Auszählen der Stimmen dabei sein, kommen Sie etwa 10 oder 15 Minuten vor dem Schließen des Wahllokales. Wenn man Sie fragt, sagen Sie: Ich will die Auszählung beobachten. Der Wahlvorstand m u s s Ihnen Zutritt und Anwesenheitsrecht gewähren. Jeder kann Wahlbeobachter werden – eine besondere Qualifikation ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Nicht rausschicken lassen
Sie müssen sich nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben. Auch müssen Sie sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorganges) rausschicken lassen – die Auszählung hat gemäß Paragraph 67 der Bundeswahlordnung ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlvorgang stattzufinden.
Sich ruhig verhalten, nicht stören
Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie sich ruhig verhalten, denn bei der Anwesenheit zu vieler Personen und Lärm von außen kann die Anwesenheit mit Hinweis auf die Behinderung der Auszählung versagt werden.
Aber selbst dann, wenn der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählvorgang betrachten sollte, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da sie selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei.
Der Wahlvorstand besteht aus einem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, zwei Schriftführern und maximal vier Beisitzer. Bei Auszählungsbeginn muss er vollzählig anwesend sein.
Der Wahlvorsteher wird das Wahllokal pünktlich um 18 Uhr schließen. Abgeschlossen wird die Tür jedoch nicht, so dass man auch danach noch rein- und rausgehen kann.
Schauen Sie den einzelnen Auszählern über die Schulter ohne sie zu stören. Achten Sie vor allem darauf, dass gültige Stimmen nicht in ungültige verwandelt werden und dass niemand Stimmzettel verschwinden lässt.
Bei Auffälligkeiten informieren Sie den Wahlvorstand. Wird Ihr Anliegen ignoriert, notieren Sie den Sachverhalt, den Namen des Auszählers und melden Sie alles beim zuständigen Wahlleiter.
Bitte das Ergebnis der Stimmauszählung in ihrem Wahllokal oder Briefwahlbezirk unbedingt aufschreiben und später mit den veröffentlichten Stimmenzahlen vergleichen. Den Leiter des Wahllokals oder des Briefwahlbezirks wenn möglich zum Telefon bzw. zum PC begleiten, wenn er die ausgezählten Stimmen an den Kreiswahlleiter weitermeldet.
Auch dies ist für Sie als Wahlbeobachter wichtig zu wissen
– Beobachten können Sie die Wahl und die Stimmenauszählung in ihrem Wohnort oder in jedem anderen Wahllokal.
– Besonders wichtig ist es die Auszählungen in den großen Briefwahlzentren zu beobachten.
– Es ist keine vorherige Anmeldung nötig.
– Sie müssen sich nicht registrieren.
– Es besteht für Sie keine Ausweispflicht mittels Personalausweis oder Lichtbildausweis.
– Sie brauchen Ihren Namen nicht zu nennen.
– Sie müssen, was sich von selbst versteht, schon gar nicht angeben, welcher Partei sie angehören.
Einen Merkzettel mit ausführlichen Hinweisen, was für Wahlbeobachter zu wissen nützlich ist, finden Sie hier.
Die offiziellen Wahlumfragen im Vergleich mit einer inoffiziellen
Sonntagsumfragen zur Bundestagswahl: Welche Partei werden Sie bei der Bundestagswahl 2017 wählen? Eine, wie es heißt, unabhängige Umfrage mit 47 224 Befragten kommt zu einem ganz anderen Ergebnis als die offiziellen Umfragen von Emnid, Allensbach, Forsa, Forschungsgruppe Wahlen, GMS, Infratest dimap und Insa. Bei diesen Instituten (1000 bis 2000 Befragte) kam die AfD in der Zeit zwischen dem 16. August und 2. September auf 7 bis 11 Prozent der Befragten, im Durchschnitt 8,6 Prozent. Die inoffizielle Umfrage dagegen (hier) weist für die AfD – für das tatsächliche Wahlergebnis sehr, sehr unwahrscheinlich – 51 Prozent aus. Inzwischen sind es (Stand 21. September 20 Uhr) mit 53 291 Befragten sogar 52,8 Prozent (hier). Wahrscheinlich haben an dieser StrawPoll-Unfrage mit starkem Übergewicht AfD-Sympathisanten teilgenommen, so dass es ihr an der nötigen Repräsentativität fehlt. Diese Umfrage ist mit den offiziellen Umfragen also nicht direkt vergleichbar. Aber ein Stimmungsbarometer mag sie wohl sein.
Stalin sel. soll einmal geäußert haben: „Was die Leute wählen ist nicht wichtig. Wer die Stimmen auszählt bestimmt, wer gewonnen hat.“
Gute Idee, ich habe am Sonntag Zeit, und ich werde gegen 17.45 ein Wahllokal aufsuchen und mein Recht auf Wahlbeobachtung wahrnehmen.
Darf die Auszählung unaufdringlich und unauffällig gefilmt werden?
…das mit dem „filmen“ ist Ihre Sache.
Persönlich war ich schon mehrmals als stv. „Wahlauszähler“ bei der Briefwahlauszählung
dabei. Da ging alles nach Anleitung vor sich.
Was mir jetzt im Nachhinein auffällt ist.
Die Briefwahlumschläge werden von den Wahlhelfern geöffnet, der Stimmzettel entnommen und dann den „Häufchen“ der jeweilig gewählten Partei zugeordnet.
Meistens sind es 10er „Häufchen“. Niemand überprüft jedoch, ob in den „Häufchen“
auch nur CDU oder SPD oder Grüne sind. Sondern10 Zettel /Häufchen sind z.b.
10 mal CDU oder SPD. Niemand überprüft nochmal ob von den 10 Stimmzetteln, die
auf dem „Häufchen“ der z.B. CDU liegen, nicht 3 von z.B. der FDP oder der AFD liegen,
die dann tatsächlich völlig untergehen.
Hiermit möchte ich keinen Wahlauszählungshelfer angreifen oder beschuldigen etwas
manipulieren zu wollen, jedoch sind gewisse“Beeinflussungen“, besonders bei der
Briefwahl, nicht ausgeschlossen.
Sind die „Wahlen“ dann ausgezählt und das Ergebnis ermittelt, gibt dieses der Wahlvorstand tel. oder p. Mail an die entsprechende Stelle, ohne weitere Überprüfung
weiter. Die „Wahlauszählungshelfer“ interessiert das auch nicht mehr, weil diese ihren
Job gemacht haben und wirklich „fertig“ sind. Sonntag Nacht 24.Uhr, und in 6-8 Std.
wieder an die Arbeit.
Deshalb für allenWahlbeobachter:
Überprüft die “ Häufchen“, ob überall CDU oder FDP ..etc. drin sind und nicht
2,3,4 Stimmen der AFD der CDU zugeordnet werden.
Und überprüft, was der Wahlleiter an die „übergeordnete“Stelle weiterleitet und was dann
am nächsten odef übernächsten Tag tatsächlich im amtlichen Endergebniss berichtet wird.
wahlmission.de – per app die wahl bundesweit überwachen
@Habnix: Das offene oder versteckte (unaufdringliche, unauffällige) Fotografieren und Filmen beim Auszählen der Stimmzettel ist verboten, ebenso Audio-Aufnahmen. Sie können aber den Wahlvorsteher fragen, ob Sie die Wahlniederschrift fotografieren oder filmen dürfen. Klaus Peter Krause