Gesetze müssen ein Verfalldatum bekommen

Die EU-Kommission macht einen Anfang – Überfällig ist das seit langem- Bei neuen Vorhaben auf die Bremse treten – Endlich das Subsidiaritätsprinzip beachten – Wenn ein Gesetzentwurf „Kosten keine“ verspricht

Gelegentlich gibt es auch einmal gefällige Nachrichten. Eine von ihnen war jüngst zu vernehmen: Die Europäische Kommission in Brüssel will sämtliche wichtigen europäischen Regeln und Vorhaben künftig alle fünf Jahre überprüfen oder von vornherein mit einem Verfalldatum versehen. Ein Entwurf dazu stammt von Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans. Darin geht es um eine neue „interinstitutionelle Vereinbarung zur besseren Rechtsetzung“. Mit ihm reagiert die EU-Kommission nach einem Bericht der FAZ vom 15. Mai*) auf die ständige öffentliche Kritik an der Regelungswut der Behörde. Nicht zuletzt habe sich die Kritik an Vorstößen entzündet wie zum Beispiel, Ölkännchen zu verbieten und den Energieverbrauch von Staubsaugern und Kaffeemaschinen vorzugeben. Hoffen wir, dass wir das, was der Entwurf vorsieht, dann auch wirklich erleben. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

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