Eigentum und Freiheit (I)

Wie wir schleichend enteignet werden

Wer sich mit dem Eigentum und dessen Bedeutung befaßt, stößt unweigerlich auf das, was Eigentum schaffen und sichern hilft: auf die Freiheit. Und Freiheit abzusichern und zu bewahren, geht nicht ohne Recht. Daher stehen die drei großen Begriffe „Eigentum, Freiheit und Recht“ miteinander in einem festen inneren Zusammenhang. Aber alle drei sind – so sicher und gefestigt sie scheinen, wenn sie errungen wurden – stets Unterhöhlungen und Angriffen ausgesetzt, alle drei müssen stets gegen sie verteidigt werden.

Unterhöhlungen sind für die meisten Bürger (anders als offene Angriffe) schwer zu erkennen – zum Beispiel dann, wenn staatliche Politik die volkswirtschaftliche Substanz des Landes verwirtschaftet. Geschieht dies – und ebendas findet in Deutschland statt – dann sind alle davon betroffen, dann verwirtschaftet die staatliche Politik das Eigentum aller. Wenn sie die staatliche Verschuldung, in astronomische Höhen treibt, belastet sie damit aller Eigentum, denn für den Schuldendienst (also Tilgung und Zinsen) müssen die Bürger aufkommen. Denen wird das Geld dafür abgenommen – entweder in Form von Steuern und Abgaben sowie in Form von Inflation, also laufender Geld- und Kaufkraftentwertung, oder aber dann, wenn es zu einem großen Zusammenbruch kommt, wenn der Staat die bisherige Währung wegwirft und zu einer neuen greift. Dann vernichtet er damit Geldvermögen, wie es Deutschland in den vergangenen achtzig Jahren immerhin schon zweimal erlebt hat, also innerhalb von nur drei Generationen.

Angriffe auf das Eigentum müssen nicht mit einem großen Paukenschlag daherkommen und nicht auf linke oder rechte Diktaturen beschränkt sein. Es gibt auch schleichende Enteignungen, und sie finden auch in liberalen, demokratisch verfaßten Rechtsstaaten statt: durch eine zu hohe Besteuerung, durch eine staatliche zwangsweise Einheitsversicherung für die Altersversorgung, für Krankheit, für den Pflegefall, durch die schon erwähnte Geldentwertung, die ihre Ursachen in verfehlter staatlicher Politik hat, durch aufweichenden Rechtsschutz für das Eigentum, durch ein Vordringen des Staates in zu viele Lebensbereiche, die Privatsache der Bürger sein müssen.

Solche schleichenden Enteignungen führen überdies dazu, daß es den Bürgern immer mehr erschwert wird, neues oder zusätzliches Eigentum zu bilden und sich mit ihm ihre Unabhängigkeit und Freiheit zu sichern. Damit findet zweierlei statt: Bestehendes Eigentum wird ausgehöhlt, und das Entstehen künftigen Eigentums behindert oder unmöglich gemacht. Ein Staat, der enteignet, treibt die Bürger in die Verarmung, und wenn die Bürger verarmen, werden sie abhängig und unfrei.

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