Der Dauerkonflikt, der nicht enden soll

Israel, Palästina, Hamas – Für den Völkerrechtsexperten Prof. Dr. Alfred de Zayas muss eine Lösung völkerrechtskonform und für beide Seiten tragfähig sein – Aber die USA, Großbritannien, die EU und Israel verweigern sich einer solchen Lösung offenbar – Der Westen hat als moralische Instanz versagt – Was die Hamas jetzt tat, ist ein Kriegsverbrechen und durch nichts zu rechtfertigen – Aber auch Israel handelt massiv rechtswidrig – Trotz Hamas-Terrorismus: Israels Gegenreaktion muss sich gleichwohl ans Völkerrecht halten – Hunderte Resolutionen sind ohne Folgen geblieben – Gaza ist wie ein riesiges Gefängnis – Palästina noch immer ohne eigenen Staat, und Israel setzt den Landraub fort

Der terroristische Anschlag der palästinensischen Widerstandsorganisation Hamas auf Israel und dessen Zivilbevölkerung am 7. Oktober ist ein zu verurteilendes grausames Verbrechen. Der Rachegegenschlag Israels auf die im Gaza-Streifen zusammengepferchten Palästinenser droht, nichts anderes zu werden, oder er ist es schon.  Beides verurteilt der amerikanische Jurist und Historiker Prof. Dr. Alfred Maurice de Zayas als einer der führenden Experten für Menschenrechte und Völkerrecht.  Seine Stellungnahme veröffentlicht hat er auf seiner Blog-Seite Human Rights Corner*). Er gibt dort wieder, was er zu dem Konflikt auf Befragen der Schweizer Zeitung „Zeitgeschehen im Fokus“ geäußert hat.**)

Einer beidseitig tragfähigen Lösung verweigern sich USA, Großbritannien, EU und Israel

Für de Zayas gibt es nur dann eine Lösung des jahrzehntelangen Konflikts, wenn sie für beide Seiten tragfähig ist und das Völkerrecht zur Grundlage hat. Man müsse die Uno-Resolutionen über Palästina umsetzen. Dies wollten aber die USA, Großbritannien, die EU und Israel offensichtlich nicht, sonst gingen die Bemühungen in eine andere Richtung. Es sei ein Skandal, dass die USA, das Vereinigte Königreich, Frankreich und Japan am 16. Oktober 2023 gegen die Resolution des Sicherheitsrates gestimmt hätten, die sonst einen Waffenstillstand beschlossen haben würde.

Wer könnte im Konflikt die Vermittler-Rolle übernehmen?

Als Vermittler im Konflikt würde de Zayas einen Staat aus der Region vorschlagen, etwa Ägypten, Jordanien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Tunesien, vielleicht sogar Algerien. Eventuell könne ein nicht-beteiligter asiatischer Staat wie Indien oder China neue Ideen und Perspektiven einbringen.

Und die Schweiz? Schon lange kein „honest broker“ mehr

Nicht mehr infrage kommt für de Zayas die Schweiz Sie habe durch ihr Verhalten ihre Glaubwürdigkeit als Vermittler verloren und sich weitestgehend mit den Interessen Washingtons und Brüssels identifiziert. Sie sei schon lange nicht mehr ein „honest Broker“. Man habe die Neutralität der Schweiz dem billigen Opportunismus geopfert – schändlich und dumm zugleich.

Der Westen hat als moralische Instanz versagt

Auch Europa und die USA könnten nicht als Vermittler fungieren, denn sie stünden vollkommen auf der israelischen Seite und trügen die Mitverantwortung für die massiven Menschenrechtsverletzungen Israels gegen die Palästinenser. „Der Westen hat als moralische Instanz versagt. Anstatt Israel zur Mäßigung zu bewegen, hat man sein Vorgehen gegen die Palästinenser unterstützt oder schweigend hingenommen.“

Weiterlesen …Der Dauerkonflikt, der nicht enden soll

Die UN-Charta Verpflichtungen einhalten

Russlands Außenminister Lawrow in seiner Rede vor dem UN-Sicherheitsrat: Die USA haben sich willkürlich zum obersten Richter über die Geschicke der Menschheit aufgeschwungen – Sie und ihre Verbündeten verletzen die UN-Charta systematisch und haben sich unverfroren eingemischt in die inneren Angelegenheiten der Ukraine – „Besser zehn Jahre Verhandlungen als einen Tag Krieg“ – Der mangelnde Willen des Westens, die tiefste Krise zu überwinden – Die Notwendigkeit einer polyzentrischen Weltordnung als Garantie

Jetzt im UN-Sicherheitsrat in New York hat Russlands Außenminister Sergej Lawrow dringend angemahnt, die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht einzuhalten statt immer wieder dagegen zu verstoßen, wie durch den von den USA dominierten Westen geschehe.  Leider habe sich der „kollektive Westen“, angeführt von den USA, so begann Lawrow seine Rede, nach dem Ende des Kalten Krieges willkürlich zum obersten Richter über die Geschicke der Menschheit aufgeschwungen und ignoriere, getrieben von einem Exzeptionalismuskomplex*), das Vermächtnis der UN-Gründerväter immer häufiger. „Heute“, fuhr Lawrow fort, „beruft sich der Westen selektiv auf die Normen und Grundsätze der Charta, von Fall zu Fall, ausschließlich nach seinen egoistischen geopolitischen Bedürfnissen. Das führt unweigerlich dazu, dass die globale Stabilität untergraben wird, bestehende Spannungsherde verschärft und neue angeheizt werden.“

Eine systematische Verletzung der UN-Charta durch die USA und ihre Verbündeten

Auch die Risiken eines globalen Konflikts nähmen zu. Gerade um sie einzudämmen und die Ereignisse in eine friedliche Richtung zu lenken, habe Russland darauf bestanden und bestehe darauf, dass alle Bestimmungen der UN-Charta nicht selektiv, sondern in ihrer Gesamtheit und in ihrer Wechselbeziehung beachtet und angewandt würden, einschließlich der Grundsätze der souveränen Gleichheit der Staaten, der Nichteinmischung in ihre inneren Angelegenheiten, der Achtung der territorialen Integrität und des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung. „Das Vorgehen der USA und ihrer Verbündeten stellt eine systematische Verletzung des in der Charta verankerten Gleichgewichts der Anforderungen dar.“

Die UN-Charta: das Schlüsselelement des modernen Völkerrechts

Die bestehende internationale Ordnung sei auf den Trümmern und den Ergebnissen der kolossalen Tragödie des Zweiten Weltkriegs errichtet worden. Ihr Fundament sei die UN-Charta gewesen, das Schlüsselelement des modernen Völkerrechts. Es sei vor allem den Vereinten Nationen, der UNO, zu verdanken, dass ein neuer Weltkrieg mit einer nuklearen Katastrophe habe abgewendet werden können.

Weiterlesen …Die UN-Charta Verpflichtungen einhalten

Der Staat und die Menschenrechte seines Volkes

Kann die Ukraine völkerrechtlich verpflichtet sein, im Krieg mit Russland eine Verhandlungslösung zu suchen? Besteht gegenüber der eigenen und  mitbetroffenen Bevölkerung anderer Staaten eine Leidensminderungspflicht?

Von Prof. Dr. iur. Menno Aden

In diesen Tagen gab es eine Diskussion in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über die Frage,  ob die Ukraine  ethisch oder völkerrechtlich verpflichtet sein könnte, eine Verhandlungslösung zu suchen. Darum geht es in meinem folgenden Beitrag. Im Anschluss an eine Veröffentlichung  im Recht der internationalen Wirtschaft Anfang 2022 unter dem Titel Wirtschaftssanktionen und  Menschenrechte trage ich vor, dass auch das nach Artikel 51 der UN-Charta bestehende Recht zur Selbstverteidigung unter dem Vorbehalt der Menschenrechte steht und zu einer völkerrechtlichen Leidensminderungspflicht gegenüber der eigenen und  mitbetroffenen Bevölkerung anderer Staaten führen kann. Ich nehme an, dass dieser  rechtswissenschaftlich gemeinte Beitrag auch für Nichtjuristen verständlich ist.

Weiterlesen …Der Staat und die Menschenrechte seines Volkes