Der Verfassungsschutz will (und soll) die AfD zum „Verdachtsfall“ erklären – Damit soll sie gleichsam als gemeingefährlich und unwählbar hingestellt werden – Die Verdachtsfall-Diffamierung: abwegig, absurd, niederträchtig, politisch-kriminell – Beatrix von Storch im Video: Ein Anschlag politischer Willkür – Meuthen kündigt eine Verfassungsschutzklage an
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will (und soll) die AfD zum „Verdachtsfall“ erklären. Diese Erklärung stehe unmittelbar bevor, hat die FAZ berichtet (Ausgabe vom 20. Januar, Seite 1 und 4 sowie hier und hier). Dann darf diese Behörde die ganze Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, ihre Mitglieder observieren, abhören und Verbindungsleute (V-Leute) in ihren Reihen einsetzen. Mit dieser Maßnahme soll die AfD gleichsam als gemeingefährlich und unwählbar hingestellt werden. Sie soll schreckhaften bürgerlichen Wählern, die mit Merkel, der SPD und FDP unzufrieden sind, Angst einjagen und sie von der AfD abschrecken. Seit die Regierung Merkel (formal: Horst Seehofer als Innenminister) Hans-Georg Maaßen, der seit 2012 als Verfassungsschutzpräsident amtierte, 2018 abservierte und an seine Stelle den politisch willfährigen Thomas Haldenwang setzte, ist dieses Amt umgehend parteipolitisch instrumentalisiert worden.