Wenn Menschen gewaltsam am Auftreten und Reden gehindert werden – Die Blockade gegen Bernd Lucke und Thomas de Maizière – Der unrühmliche Begriff „politische Korrektheit“ – Jemanden am Reden hindern ist Ausüben von Gewalt – Auch noch so lautere Motive erlauben es nicht, die Rechtsordnung zu brechen
„Die Meinungsfreiheit ist nicht in Gefahr.“ So lautet die Überschrift zu einem Kommentar in meiner regionalen Zeitung.*) O, doch, die Meinungsfreiheit ist sehr wohl in Gefahr, sogar in hoher. Der Anlass („Aufhänger“) für den Kommentar sind die jüngsten Gewaltsamkeiten Linksextremer gegen Bernd Lucke und Thomas de Maizière. Den Ökonomie-Professor Lucke (anfänglich AfD) hinderten hunderte Störer, nach seiner Rückkehr aus der Politik, seine Vorlesungen an der Uni Hamburg wieder aufzunehmen. Dem Politiker de Maizière (CDU) verwehrten es Linksextreme, an der Uni Göttingen aus seinem Buch „Regieren“ vorzulesen. Reden an der Uni Hamburg soll auch der Politiker Christian Lindner (FDP) nicht dürfen.
Was Lucke geschah, ist zweifelsohne ein Rechtsverstoß, dem die Uni-Leitung alles andere als energisch genug entgegentrat. Aber wird die Redefreiheit wirklich unterdrückt, wenn Politiker an Universitären reden wollen und – zumal wenn sie dorthin eingeladen sind – reden sollen, aber nicht reden dürfen? Darüber, dass den Politikern de Maizière und Lindner das Rederecht zu politischen Themen verweigert wurde und dass sie es wohl werden hinnehmen müssen, kann man streiten. Eigentlich sind ihre Möglichkeiten, sich öffentlich zu artikulieren, zahlreich genug.