Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte IV

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verlangt gleiche Bewertung, nicht gleiche Belastung

Die Verfassungsrichter haben an der Vorlage des Bundesfinanzhofes fünf lange Jahre herumgekaut und erst mit ihrem Beschluß vom 7. November 2006, veröffentlicht am 31. Januar 2007, Klarheit geschaffen. Den Gesetzgeber haben sie zu einer Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2008 verpflichtet. Bis zur Änderung sollten die bisherigen Regelungen erst einmal fortgelten. Wegen der ausstehenden Entscheidung der Karlsruher Richter waren seit 2002 die Erbschaftsteuerbescheide nur noch vorläufig ergangen.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte (III)

Mit der Neuregelung droht eine höhere Belastung

Die beiden großen Parteien CDU/CSU und SPD hatten sich in Sachen Erbschaftssteuer schon während der Kanzlerschaft von Gerhard Schröder darauf verständigt, die Familienunternehmen von der Erbschaftssteuer zu verschonen, allerdings unter der Bedingung, daß die Erben die Unternehmen mindestens zehn Jahre lang weiterführen. Bis dahin sollte der Steuerbetrag gestundet und Jahr für Jahr um jeweils 10 Prozent erlassen werden.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte II

Das Problem der Bewertung

Es gibt einige Berufe, die sehr krisenfest sind: Steuerberater, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerrechtswissenschaftler. Das haben sie dem Staat zu verdanken, denn er beglückt sie mit einem chaotischen Steuerrecht, einem Steuer-Labyrinth, und mit ständigen Änderungen desselben. Dafür müssen sie dem Staat unendlich dankbar sein, immerhin darin ist auf den Staat Verlaß. Manches ändert er aber nicht von sich aus, obwohl es änderungsbedürftig ist. Dann hilft ihm die Rechtsprechung auf die Sprünge: der Bundesfinanzhof, das Bundesverfassungsgericht oder gleich beide.

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Was man über die Erbschaftssteuer wissen sollte I

Drei Ziele, aber sie sind schwer unter einen Hut zu kriegen

Den Anstoß hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben, aber die deshalb notwendige Neuregelung der Erbschaftssteuer gestaltet sich schwieriger als gedacht – sachlich und politisch. Drei Ziele werden dabei verfolgt: erstens Entlastung beim Vererben von Familienunternehmen, zweitens Steuerfreiheit für das geerbte Eigenheim, aber drittens kein geringeres Aufkommen als bisher. Alle drei lassen sich nur schwer unter einen Hut bringen, eigentlich gar nicht. So haben sich die Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD im Bundestag festgefahren; die Ansichten sind zu unterschiedlich. Eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Hessens Ministerpräsident Roland Koch hatte sie wieder flottmachen und politische Einigungsmöglichkeiten ausloten sollen. Das ist geschehen.

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Windstrom-Illusionen V

Einst Butterberge, jetzt Windradberge

Strom muss verbrauchsnah produziert werden. Denn beim Transport treten große Verluste auf. Die machen eine Übertragung über mehr als 400 Kilometer unwirtschaftlich. Doch inzwischen werden die Windkraftanlagen nicht mehr in den Hauptverbrauchsgebieten gebaut, sondern vorrangig an der Küste und vor der Küste, weil dort bessere Windverhältnisse herrschen und sich immer mehr Bürger gegen noch mehr Windkraftanlagen im Binnenland immer heftiger wehren. Daher muss das Stromtrassennetz mit hohen Investitionen ausgebaut werden, damit der Windstrom sicher in die Hauptverbrauchsgebiete fließen kann.

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Windstrom-Illusionen IV

Windkraft spart CO2 nicht ein        

Verehrter Blog-Besucher, weil herkömmliche Kraftwerke stets mitlaufen müssen, ohne Strom ins Netz geben zu dürfen, weil der Windkraftstrom gesetzlichen Vorrang genießt, stoßen sie als Kohle- oder Gaskraftwerke weiterhin Kohlendioxid (CO2) aus. Anders also als behauptet, spart Windkraft CO2 nicht ein. Es sei denn, man hielte Kernkraftwerke zum Mitlaufen bereit, um die Ausfälle von Windkraftstrom aufzufangen. Das aber ist absonderlicherweise politisch nicht gewollt. Wollen Sie sich das mit der CO2-Einsparung wirklich weismachen lassen?

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Windstrom-Illusionen III

Wir werden regelrecht ausgeraubt

Jede aufgestellte Windkraftanlage bedeutet, dass sich Herstellerunternehmen und Betreibergesellschaften mit staatlicher Preisstützung eine goldene Nase verdienen und wir Bürger staatlich gezwungen werden, ihnen zu dieser goldenen Nase zu verhelfen. Oder deutlicher: Eine kleine Schicht kassiert ab, die breite Masse muss das bezahlen. Eine staatlich geförderte Abzockerei. Oder noch deutlicher: Wir werden regelrecht ausgeraubt: von den Investoren, die ihr Geld in die subventionierten Anlagen stecken, von den Unternehmen, die die Anlagen herstellen und betreiben, von den Zulieferern der Windradbestandteile, von den Grundeigentümern, die Standflächen für die Windkraftanlagen teuer verpachten und dafür jährlich rund 10 000 Euro einstreichen, aber letztlich vom Staat, der dies mit dem EEG ermöglicht und ausdrücklich will.

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Windstrom-Illusionen II

Wollen Sie sich das wirklich gefallen lassen?

Verehrter Leser dieses Blogs, würden Sie sich für einen Stromlieferanten entscheiden, der Ihnen den Strom nicht jederzeit zu liefern vermag? Und dessen Strom auch noch mehrfach so teuer ist, wie der von anderen Stromlieferanten? Das würden Sie doch sicher nicht. Aber mit einem Gesetz zwingt der Staat Ihren Lieferanten, die Stadtwerke oder Ihren anderweitigen Versorger, ebendies zu tun. Und der gibt diese Mehrkosten an Sie  weiter. Das Gesetz heißt Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG).

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Windstrom-Illusionen I

Warum Windkraftwerke herkömmliche Kraftwerke nie ersetzen können und nie ersetzen werden

Die Windstrombefürworter machen uns weis, wenn immer mehr Windkraftanlagen zur Stromgewinnung eingesetzt würden, könne man auf immer mehr herkömmliche Kraftwerke verzichten. Das ist ein Irrtum. Diese Windkraft-Befürworter mögen doch bitte ein Kraftwerk benennen, das deswegen nicht mehr arbeitet, weil es durch die Windkraftanlagen überflüssig geworden ist. Sie werden keines finden, denn es gibt keines. Warum nicht?

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Gleichbehandlungsgesetz V

Ein „Job-Wunder“ nur für Bürokraten

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kommt es auch zu  unnötigen, kostspieligen Prozessen. Nach wie vor wirft das AGG viele Rechtsfragen auf und bleibt Streitgegenstand (FAZ vom 7. Mai 2008). Die Äußerung von amtlicher Seite, eine Klagewelle sei ausgeblieben (FAZ vom 15. August 2008), ist noch lange nicht beruhigend. Dafür sorgen wird schon das Verbandsklagerecht. Für arbeitslose oder unterbeschäftigte Anwälte ist das ein gefundenes Fressen.

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