Eine Sternstunde des Parlaments

Der Aufstand in der CDU gegen eine linke Richterin im Bundesverfassungsgericht – Die Gefahr politischer statt fachlicher Berufung hat es mehrfach schon gegeben – Nicht objektive, sondern politische Gründe der SPD – Ein Versuch von SPD und Grünen, das letzte Bollwerk gegen die linke Meinungsdiktatur zu brechen – Die öffentlichen Institutionen rücksichtslos politisiert

Gastbeitrag von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Nach unserer Verfassung und nach dem Selbstverständnis unseres Rechtssystems und unserer Justiz sollen die Richter und Gerichte unabhängig von der Politik bleiben und nicht – wie die Staatsanwaltschaft – von der politischen Führung politisch bestimmt sein. Diese Unabhängigkeit ist in den Obersten Gerichten besonders kritisch, weil deren Richter von den politischen Parteien ausgesucht und von einer Parlamentsmehrheit gewählt werden müssen. Die Gefahr politischer statt fachlicher Berufung hat es mehrfach schon gegeben und wurde immer wieder kritisiert, vor allem im Falle Limbach, wo eine nur sozialistische Ministerin von ihrer Partei zur Verfassungsrichtern durchgesetzt wurde.

Für das Bundesverfassungsgerichts eine tickende Zeitbombe

Das von den drei neuen Bundesverfassungsrichtervorschlägen nur einer in der politischen Kritik stand, hängt damit zusammen, dass gerade Frauke Brosius-Gersdorf schon immer im Geruch stand, ihre Karriere vor allem ihrer Partei zu verdanken. So besteht dann auch der umgekehrte Verdacht, dass die SPD gerade diese Richterin nicht nur aus fachlichen Gründen – dann könnte sie genügend andere qualifizierte Vorschläge aus ihrer Partei nahestehenden Juristen machen – gemacht hat und durchsetzen will, sondern eben aus besonderen politischen Gründen.

  • Diese Person wollte entgegen ihrer Neutralitätspflicht für ein Verbot der AfD kämpfen, wäre also für die politische Objektivität des Bundesverfassungsgerichts eine tickende Zeitbombe gewesen.
  • Auch die Durchsetzung des Islamismus wird von ihr befürwortet – Kopftuch in den Ämtern und Schulen etc.
  • Auch beim „Recht auf Abtreibung“ steht ihre Position gegen die Mehrheit der Bevölkerung und unserer Kultur, sie wäre also als oberste Richterin negativ voreingenommen gewesen.

Nicht objektive, sondern politische Gründe der SPD

Es waren also nicht objektive, sondern politische Gründe, welche die SPD dazu getrieben haben, das Oberste Gericht nach ihren SPD-Zwecken politisieren zu wollen. Um unser Oberstes Gericht aber nicht politisieren zu lassen, war die Entscheidung der CDU-Abgeordneten gegen die Kandidatin richtig.

Die öffentlichen Institutionen rücksichtslos politisiert

Viel zu sehr hat die rot-grüne Vorregierung eine rücksichtslose Politisierung aller öffentlichen Institutionen betrieben:

  • Sie hat nach ihrer Machtergreifung Ministerien in Berlin „politisch bestimmt“ und mehr als 10.000 neue Mitarbeiter eingestellt, deren Qualität vor allem rot oder grün war und deshalb für die Arbeitsqualität der Ministerien verhängnisvoll.
  • Sie hat den Verfassungsschutz aus seiner objektiven Aufgabe zu einem politischen Instrument ihres „Kampfes gegen Rechts“ gemacht, vor allem im Kampf gegen die immer stärker werdende AfD-Opposition und hat sich nicht gescheut, unqualifizierte Wertungen ihrer rot-grünen Spitzengenossen des Verfassungsschutzes als politische Kampfbewertung „rechtsextrem“ zu verbreiten (Faeser).
  • Die Ampel-Regierung hat auch die führenden Medien in Deutschland, vor allem den Staatsrundfunk, von ihrer kulturellen und Informationsaufgabe in den „Kampf gegen Rechts“ zu Hass- und Hetzorganen durch finanzielle Bestechung umorientiert und damit die „öffentliche Meinung“ extrem rot-grün manipuliert.
  • Tausende von linksextremen Nichtregierungsorganisationen (NGO) sind durch öffentliche Finanzierung zum Instrument der Regierung geworden und haben unter Führung der Antifa wie in früheren dunklen Zeiten jede Veranstaltung der AfD mit Protesten und Krawallen zu stören und zu sprengen versucht, haben Vermieter von Sälen, in denen sich die AfD treffen wollte, systematisch bedroht, zu Kündigungen erpresst, haben Besucher von AfD-Veranstaltungen bedroht, zum Teil angegriffen, haben die Autoreifen von AfD-Abgeordneten zerstochen, Wände ihrer Häuser besprüht und einen systematischen Meinungsterror gegen die Opposition verbreitet, der von der Regierung gesteuert und bezahlt wurde.
  • Unglücklicherweise ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland entgegen europäischem Recht immer noch weisungsgebunden. Davon haben die rot-grünen Justizminister Gebrauch gemacht, die Justiz tausendfach gegen ihre Kritiker eingesetzt, mit Hilfe eines neuen Denunziationsfördergesetzes Kritiker aufgespürt und verfolgen lassen, Strafverfahren wegen des Gebrauchs von durch die Presse diffamierte Worte, wie z. B. „Heimat“, „Volk“, „Remigration“ o.a., eröffnen lassen sowie die Verwaltung immer stärker auch politisch missbraucht (z. B. kein Jagdschein mehr, keine Beamtenposition für AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz u.a.).
  • Sogar in den Schulen wurden die Lehrer verpflichtet, „Kampf gegen Rechts“ zu betreiben und Schüler mit antisozialistischem Hintergrund besonders zu beobachten.

Ein Versuch von SPD und Grünen, das letzte Bollwerk gegen die linke Meinungsdiktatur zu brechen

Unser Staat ist in den vergangenen 20 Jahren systematisch in allen seinen Zweigen politisiert worden. Die Justiz war – wie im Nationalsozialismus – die letzte Bastion einer liberalen und konservativen Position. Wie damals eine unselige Regierung versuchen auch heute SPD und Grüne, dieses letzte Bollwerk gegen ihre Meinungsdiktatur zu brechen. Ein Mittel dazu sind die Berufungen der Bundesrichter.

Kein Skandal, sondern eine Sternstunde

Für die Regierung und für die Medien war es „ein Skandal“, dass eine wachsende Zahl von Abgeordneten der CDU die Politisierung des höchsten deutschen Gerichts nicht auf Kommando der Regierung und des Fraktionsvorsitzenden mitmachen wollte. In Wirklichkeit ist es aber kein Skandal, sondern eine Sternstunde des Parlaments, dass so viele Abgeordnete noch sachlich statt unter Druck bestimmen wollten, die Politisierung des Bundesverfassungsgerichts durch linke Unterwanderung verhindern wollten.

Linke Ideologe gehören nicht in ein zur Neutralität verpflichtetes Bundesverfassungsgericht. Die Ablehnung von Frau Brosius-Gersdorf war um der Neutralität des Bundesverfassungsgerichts und um der Selbstverantwortung der Bundestagsabgeordneten unverzichtbar. Das Verfassungsgericht ist kein Platz für parteigesteuerte Ideologen und Oppositionsbekämpfer.

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Professor Dr. Eberhard Hamer, Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V., ist Autor von mehr als 30 Büchern und rund 1000 Aufsätzen. Er hat Volkswirtschaft, Rechtswissenschaften und Theologie studiert mit dem Abschluss als Dr. rer. pol. Danach ist er mit Zulassung als Rechtsanwalt in einem Unternehmen tätig gewesen. 1975 hat er das Mittelstandsinstitut Niedersachsen e.V. gegründet. Als er einen Ruf an die Fachhochschule Bielefeld erhielt, lehrte er dort als Professor für Wirtschafts- und Finanzpolitik bis zu seinem Ruhestand 1994. Er gilt als führender deutscher Mittelstandsforscher. – Die Zwischenüberschriften in seinem Beitrag sind von mir eingefügt.

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