Versprochen ist versprochen

Getäuschte Bürger – Bei mehr Verstand hätten sie es allerdings besser wissen können – Hat sich Merz beim Versprechen etwa nur versprochen? – Missvergnügtes zum Koalitionsvertrag – Dr. iur. Menno Aden: Welche Rechtsqualität haben Wahlaussagen? Das soll ein Sieg der CDU und von Merz sein? – Das Wählerpotential linker Parteien macht über 40 Prozent aus – Gewonnen hat die Vereinigte Linke, nicht CDU und CSU

Die beiden Wahlverlierer CDU/CSU und SPD wollen Deutschland regieren. Nach dem Papier, das sie Koalitionsvertrag nennen, haben sie das jedenfalls vor. Wohl noch nie ist ein so großer Teil der Wähler so sehr und so schnell brüskiert worden wie nach der Bundestagswahl vom 23. Februar. Diese Bürger fühlen sich massiv getäuscht und belogen. Bei mehr Verstand hätten sie es allerdings besser wissen können. Getäuscht vor allem von Friedrich Merz, den der Bundestag wohl trotzdem zum Bundeskanzler wählen wird.

Versprochen ist versprochen sagt man, wenn man auf Zugesagtes pocht. Versprechen sind einzuhalten, das ist Ehrensache. Versprechen – das Wort betont auf der zweiten Silbe – bedeutet im Deutschen etwas zusagen. Eine andere Bedeutung bekommt Versprechen, wenn man die erste Silbe betont und sich versprochen hat. Vor der Bundestagswahl, als Friedrich Merz mit der CDU gewählt werden wollte, hat er etliches versprochen. Wir erinnern uns gut. Nach der Wahl wollte er davon nichts mehr wissen.

Hat sich Merz beim Versprechen etwa nur versprochen?

Hat sich Merz also nur   v e r sprochen? Also versehentlich getan, was er versprach? Nein, ganz bestimmt nicht. Oder leidet er unter partiellem Gedächtnisverlust? Unwahrscheinlich. Oder will er sich an das Versprochene nicht erinnern und als unangenehm verdrängen? Wäre verständlich. Oder hat er etwas ganz Anderes gewollt als gesagt? Also absichtlich falsche Versprechen abgegeben? Man pflegt es lügen zu nennen. Dass man ihm ebendas zutraut, muss er sich gefallen lassen.*) Die dafür nötige Intelligenz ist ihm nicht abzusprechen, und medizinisch als geistesgestört ist er bisher nicht aufgefallen. Die witzige Überschrift zu einem Beitrag von Roland Tichy neulich (hier) lautete „Friedrich Merz oder die Kunst, selbst beim Versagen zu scheitern“.   

Missvergnügtes zum Koalitionsvertrag

Der Sturm der Entrüstung, der nach der Wahl über Merz hereinbrach und ihn noch länger heimsuchen wird, ist wohlverdient, aber alles andere als verdienstvoll. Für viele Kommentatoren außerhalb des links-grünen Medienkartells ist Merz der nach einer Wahl schnellste Umfaller aller bundesdeutschen Zeiten. Bei ihnen ist Merz schmählich unten durch. Den Koalitionsvertrag zerpflücken sie. Kartellmedien klauben aus ihm heraus, was sich an spärlichen Bekömmlichkeiten finden lässt, stellen missvergnügt aber auch fest: Die Stimmung nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags in Berlin ist alles andere als überschwänglich. CDU, CSU und SPD geben sich Mühe, ihren Koalitionsvertrag zu verteidigen. An der SPD-Basis wird gegrummelt, die Opposition schimpft, und Angela Merkel erkennt eine Fortsetzung ihrer Politik. Nur begeistern will sich niemand so recht. Wichtige Reformen aber schieben Union und SPD auf die lange Bank oder lagern sie an mehr als ein Dutzend Kommissionen aus. (FAZ vom 11. April, Seite 2 und vom 12. April, Seite 19).

Für Wählertäuschung rechtliche Konsequenzen?

Kurz nach der Bundestagswahl schrieb mir der Jurist Menno Aden**) am 25. Februar: „In der bundesdeutschen Geschichte hat sich wohl noch kein Politiker dermaßen schnell entblättert wie Friedrich Merz, der nun nackt ohne Programm und ohne Glaubwürdigkeit vor uns steht. Wer  der CDU seine Stimme gegeben hat, wollte einen Politikwechsel, den die CDU versprochen hatte. Wer aber derartig schnell von fundamentalen Wahlaussagen abdrückt, hat das Vertrauen verspielt, und es stellt sich die Frage nach rechtlichen Konsequenzen. Hierzu verweise ich noch einmal auf meinen kleinen Artikel, den ich eine Woche vor der Wahl verfasst habe. Dieser war eigentlich als eine Art juristische Satire gemeint. Ich konnte nicht ahnen, dass die Frage so schnell aktuell werden würde.“ Hier sein damaliger Beitrag:

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Welche Rechtsqualität haben Wahlaussagen?

Von Dr. iur. Menno Aden

Die Titelfrage wird zumeist Kopfschütteln hervorrufen. Natürlich haben Wahlaussagen keine Rechtsqualität. Was sind sie aber dann? Sprechblasen von der Art „Pack den Tiger in den Tank“? Mephisto spottet im „Faust“ über das sinnlose Gefeixe der Hexe: „Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört, es müsse sich dabei doch auch was denken lassen.“ Mit anderen Worten: Wer sich mit sinnlosem Gerede zufriedengibt, verfällt den Verführungskünsten des Teufels oder dem betäubenden Gebräu der Hexe. Nur wenige Bürger machen sich aber die Mühe, die Parteiprogramme zur Kenntnis zu nehmen. Die Aussagen zur Wahl, so kurz und plakativ sie auch sein mögen, sind daher oft die einzigen Hinweise für den Bürger auf das, was von einer Partei, die er wählen soll, zu erwarten ist.

Was das Grundgesetz sagt

Daher sind Wahlaussagen für den demokratischen Prozess eigentlich von zentraler Bedeutung. Die Frage nach ihrer Rechtsqualität, dürfte mithin nicht so sinnlos sein, wie es auf den ersten Blick scheint. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 21 Absatz 1: Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das wird in Paragraph 1 des Parteiengesetzes konkretisiert. Beide Normen haben zweifellos Rechtsqualität ebenso wie Paragraph 18 des Parteiengesetzes, wonach Parteien als Teilfinanzierung der allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit staatliche Mittel erhalten. Parteien sind also verpflichtet, den Bürgern zu helfen, ihre staatsbürgerlichen Pflichten verantwortlich wahrzunehmen. Das geschieht aber nicht durch sinnlose Worthülsen und bunte Bilder auf Plakaten.

Wenn sinnlose Sprechblasen die konkreten Sachaussagen überwiegen

Eine reine Gefühlswerbung etwa mit dem Konterfei des Kandidaten nebst Unterschrift ZUVERSICHT erfüllt diese Mitwirkungspflicht also nicht. Eine Partei verletzt ihre Pflichten aus Artikel 21 Grundgesetz, wenn sie zur Wahl außer gefühligen Sprüchen nicht auch konkrete Sachaussagen trifft. Die Sanktion dafür sollte sein, dass die ihr gemäß Paragraph 18 Parteiengesetz an sich zugesagten Mittel in dem Maße gekürzt werden, wie sinnlose Sprechblasen die konkreten Sachaussagen überwiegen. Wenn also gefordert wird, dass Wahlaussagen der Parteien zumindest auch konkrete Sachaussagen enthalten müssen, entsteht die Frage nach den Rechtsfolgen, wenn das zwar der Fall ist, die Partei sich aber nach der Wahl nicht daran hält. Die naheliegende Antwort ist natürlich: Das nächste Mal eine andere Partei wählen!

Das Beispiel George Bush sen. in den USA 1988

So widerfuhr es George Bush sen. 1988 mit seinem Versprechen, die Steuern nicht zu erhöhen: Read my lips: no new taxes- Lies meine Lippen! Keine neuen Steuern! Das war der Ruf, der ihm entscheidend zur Präsidentschaft verhalf. Nach der Wahl sah er sich aber dann doch gezwungen, an der Steuerschraube zu drehen, und vier Jahre später unterlag er dann Bill Clinton. So billig sollte eine Partei mit dem Bruch ihres Wahlversprechens aber ohnehin nicht davonkommen. Wenn Käufer K von Verkäufer V betrogen wurde, wird ein Gericht den K nicht mit dem Rat nach Hause schicken, demnächst anderswo zu kaufen. Das zwar auch. Aber Unrecht muss eine korrespondierende Sanktion nach sich ziehen, sonst verliert das Recht seine Kraft.

Was geschehen sollte, wenn ein wahlentscheidendes Versprechen ohne zwingenden Grund gebrochen wird

In den hier betrachteten Fällen wird Demokratie unglaubwürdig, wenn konkrete Wahlaussagen ohne zwingenden Grund später nicht eingehalten werden. Es wird hier zur Diskussion gestellt, dass das Grundgesetz hier entsprechende Sanktionen zulässt. Die Aufgaben des Bundespräsidenten ergeben sich im Wesentlichen aus seinem Amtseid: „Ich schwöre, … das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes (zu) wahren und verteidigen ….“ Die Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der Demokratie ist eines der höchsten staatlichen Rechtsgüter. Der Bundespräsident kann daher gemäß Artikel 63 Grundgesetz den Bundestag auflösen, wenn diese Funktionsfähigkeit und Glaubwürdigkeit gefährdet sind. Ein solcher Fall dürfte vorliegen, wenn das Vertrauen des Volkes in die Demokratie und die aufrichtige Gesinnung der Volksvertreter und der Parteien gefährdet ist, weil eine (Regierungs-)Partei ein wahlentscheidendes Versprechen ohne zwingenden Grund bricht. Dann sollte der Bundespräsident das Recht haben, entweder den Bundestag aufzulösen oder Gesetze, die einem solchen Wahlversprechen widersprechen, nicht auszufertigen.

Gebrochene Wahlversprechen dürfen nicht ohne Sanktion bleiben

Soweit wird es zwar in der Praxis selten kommen, vielleicht niemals. Aber allein die Tatsache, dass diese Möglichkeit im Raum besteht, würde wohl den einen oder anderen Wahlkämpfer veranlassen, seine Wahlaussagen sorgfältig zu formulieren. Ergebnis: Wahlaussagen der Parteien sind nicht Schall und Rauch. Jedenfalls sollten Sie es nicht sein. Gebrochene Wahlversprechen dürfen nicht ohne Sanktion bleiben.

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Soweit Adens Beitrag zur Rechtsqualität von Wahlaussagen. Kurz nach der Bundestagswahl hatte er am 25. Februar Überlegungen zum möglichen Fortgang des politischen Geschehens angestellt, die ich hier ebenfalls wiedergebe:

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Das soll ein Sieg der CDU und von Merz sein?

Von Dr. iur. Menno Aden

„In diesen Tagen haben wir eine Bundestagswahl. Was die Demoskopen seit Wochen vorausgesagt haben, was wir eigentlich auch ohne diese schon lange wussten, ist wieder einmal bestätigt worden: die Hälfte der Bevölkerung wählt links, die andere Hälfte wählt – nun was eigentlich? Gemäßigt bürgerlich, z.B. CDU, die aber wie die SPD auch nicht mehr so recht weiß, was ihr „Markenkern“ ist, seitdem Bundeskanzler Kohl sie zu einer stilisierten sozialdemokratischen Partei verwandelt hat. Diese CDU behauptet nun, die Wahl gewonnen zu haben. Die Wirtschaftsvereinigung der CDU, die sich als Stimme der sozialen Marktwirtschaft bezeichnet, jubelt „Wir gratulieren Friedrich Merz zum Wahlsieg“. Die Union habe mit Abstand die meisten Stimmen gewonnen. Der kritische Bürger stutzt: Wie das? Das soll ein Sieg der CDU und ihres Vorsitzenden Merz sein?

Die unbeliebteste und schlechteste Regierung seit Jahrzehnten

1. Als am 7. November 2024 die sogenannte Ampel-Koalition zerbrach, war die unbeliebteste und schlechteste Regierung, die wir seit Jahrzehnten hatten, zur allgemeinen Freude an ihr Ende gekommen. Für diese SPD und die Grünen gab niemand mehr einen Groschen. Nur die FDP tat einem leid. Diese hatte sich in eine toxische Koalition gewagt, mit der sie nun völlig untergegangen ist. Diese Regierung wegzufegen, war keine Kunst. Niemals seit Gründung der Bundesrepublik war es für die Opposition leichter, eine Wahl zu gewinnen als jetzt. Und was ist daraus geworden? Jämmerliche 22 Prozent für die CDU und zusammen mit den 37 Prozent der CSU schmähliche 28,5 Prozent! Das soll ein Wahlsieg sein?

Nicht alles auf Merz & Co schieben

2. Gewiss spielte die Person des Kanzlerkandidaten eine Rolle. Wofür standen er und die CDU eigentlich? Sprüche auf Wahlplakaten wie „Fleiß muss sich wieder lohnen“ waren genauso inspirierend wie das Wort ZUVERSICHT mit dem Bild des grünen Vorsitzenden Habeck. Es reicht ja nicht, zum Mut aufzurufen, man muss ihn auch selbst haben. Den Wähler ernst nehmen und ihm auch Unangenehmes sagen: Das und das steht euch bevor, wenn ihr mich wählt. Damit hat die englische Labour Partei ihre letzte Wahl gewonnen. Aber was wir von Merz gehört haben, war eher von der Art „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“. Deutschland braucht aber, um im Bilde zu bleiben, eine gründliche Wäsche. Diese zu fordern, fehlte dem Vorsitzenden und der CDU offenbar der Mut. Aber wir machen es uns zu leicht, alles auf Merz & Co zu schieben. Das blöde Heizungsgesetz war weg, und wenn erst die Schuldenbremse auch weg ist, was die unsoziale FDP verhindert hat, dann wird alles viel, viel besser, und der Frühling kann kommen. So oder ähnlich scheint die Befindlichkeit des deutschen Volkes zu sein. Dagegen kann auch der kompetenteste Kandidat kaum ankommen.

Das Wählerpotential linker Parteien macht über 40 Prozent aus

3. Unser Volk wählt links. Die CDU-Sieger schauen auf die zusammengebrochene SPD und übersehen dabei, dass der eigentliche Sieger dieser Bundestagswahl Die Linke ist, welche es gleichsam aus dem Stand auf fast 10 Prozent gebracht hat. Die Vereinigte Linke, aus SPD (16 Prozent) und Die Linke kommt dann auf 25 Prozent. Mit der Partei Die Grüne (12 Prozent), denn linker als diese geht es ja eigentlich nicht, haben also 37 Prozent der Wähler links gewählt. Das Bündnis Sarah Wagenknecht, BSW, mit fast 5 Prozent hat zwar sehr knapp den Einzug in den Bundestag verfehlt, aber fast 5 Prozent haben sie gewählt. Das an der Wahlurne zertifizierte Wählerpotential der Linken beläuft sich also auf über 40 Prozent. Das ist eine Größe, von welcher die CDU sich sehr weit entfernt hat. Die Ziele dieser drei linken Bundestagsparteien sind zwar nicht identisch, aber im Bereich realistischer Politik (soziale Wohltaten, tendenzielle Wirtschaftsfeindlichkeit, Kampf gegen Rechts) stimmen sie wesentlich überein. Im neuen Bundestag werden daher die Wähler, die 80 Prozent des deutschen Steueraufkommens erwirtschaften, gegen Links eigentlich keine Stimme mehr haben. Sie können zwar lange reden, werden aber überstimmt. Das ist doch kein Sieg der CDU/CSU.

Die Intensität, mit welcher der CDU-Kanzlerkandidat Merz bereits am Tage nach der Wahl um eine Koalition mit der SPD buhlte, zeigte, dass er weiß, dass er die Wahl in Wahrheit verloren hat.

Wie geht es weiter? Folgende Varianten sind nun denkbar:

Erstens: Die SPD treibt den Preis hoch. Merz, der sich unklugerweise selbst unter Zeitdruck gesetzt hat, rasch eine Regierung zu bilden, knickt ein bis zum völligen Profilverlust der CDU. Bei der nächsten Bundestagswahl wird sich dann vermutlich verwirklichen, was die AfD-Vorsitzende voraussagt: Die AfD wird die CDU überholen. In den östlichen Bundesländern ist das schon geschehen.

oder

Zweitens: Die SPD verweigert sich der CDU. Eine Begründung von der Art, sie müsse sich neu sortieren und sei noch nicht wieder fähig zu regieren, wäre völlig verständlich. Damit stünde Merz wie ein düpierter Liebhaber ohne Schirm im Regen. Politisch kann nichts geschehen. Merz wäre bald „verbrannt“. Der machtbewusste Vorsitzende der SPD wird sich wohl für diese Möglichkeit entscheiden. Er ist mit 47 Jahren jung genug , um sich bei der nächsten oder übernächsten Bundestagswahl mit einer regenerierten SPD gegen eine ramponierte CDU anzutreten.

oder

Drittens: Merz stellt sich ohne Koalition zur Wahl. Es wäre taktisch klug, wenn die AfD mit ihren 20 Prozent Merz zum Kanzler wählte. Dann hätte zwar die CDU die Kanzlerschaft zurückerobert, aber nach seinen Gehässigkeiten gegenüber der AfD würde Merz nichts mehr bewegen können. Dann aber, etwa sechs Monate ohne Koalition, besteht die Möglichkeit, dass Friedrich Merz verbrannt ist und die CDU /CSU Söder zum Kanzler kürt. Dieser hat sich – politisch viel klüger als Merz – nicht so verbohrt gegen die AfD festgelegt und könnte für diese akzeptablen sein.

Gewonnen hat die Vereinigte Linke, nicht CDU und CSU

Ergebnis: Wie immer man es dreht, es ist leider ein Selbstbetrug, wenn CDU und CSU von ihrem Wahlsieg sprechen. Gewonnen hat die Vereinigte Linke. Die lenkt nach dem bewährten „Haltet-den-Dieb-Verfahren“ mit dem unentwegten Kampf gegen Rechts die Augen des Volkes in die falsche Richtung. Es wird ihm eine Gefahr von rechts vorgegaukelt, die von links wirklich droht. Mit Antifa-Parolen, Beschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie durch Beherrschung der staatlichen Medien bringt sie etwas in Gang, das eben nicht rechts (= werteorientiert und gesetzestreu) sondern links ist und, wenn man die Zeichen richtig deutet an 1933 erinnert. Einstweilen werden SPD und Grünen weiterregieren, denn Kanzler Scholz bleibt im Amt, bis ein neuer gewählt ist. Ob und wann das geschieht, ist unsicher.“

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Als ich den damaligen Text von Menno Aden auf diese Blog-Seite stellte (13. April), war es noch immer unsicher, wann und ob Merz als Bundeskanzler gewählt werden würde. Anfang Mai, so hieß es. Aber sein mit Lars Klingbeil und Saskia Esken (SPD) ausgehandeltes Koalitionspapier liegt vor. Was davon zu halten ist, hat Markus Langemann auf seiner Online-Informationsplattform Club der klaren Worte in zwei Beiträgen veröffentlicht. Den einen Beitrag („Wer entscheidet, was Wahrheit ist? Von der Stasi zur Stawa – Meinungsfreiheit unter Vorbehalt“) hat Diana-Maria Stocker verfasst (hier), den anderen („Deutschland am Scheideweg: Koalitionsvertrag oder staatliche Machtausweitung?“) Peter Löcke (hier). Beide sehr empfehlenswert.

Zum Abschluss fürs Schmunzeln (Achtung! Satire!) noch dies: „Neue Mitglieder-Werbekampagne der CDU. Wer ein Mitglied wirbt, darf austreten. Wer drei Mitlieder wirbt, bekommt eine Bescheinigung, dass er nie dabei war.“ (Aufgelesen bei Telegram)

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*) „Die Gründe liegen auf der Hand. Friedrich Merz hat seine Wähler betrogen; und die Mitglieder seiner Partei auch. Er wollte die AfD halbieren, und hat sie verdoppelt. Vielleicht hat er ja im kleinen Kreis von Vertrauten die Aufgabe der Schuldenbremse vorbereitet, Deutschlands Grenzen abgeschafft, Windräder zur guten Sache erklärt und die Sinnhaftigkeit solider Haushaltsführung bezweifelt. Aus Sicht der Mitglieder und Wähler hat er schlicht gelogen, ein mäßiges Wahlergebnis eingefahren und den Rest seiner Positionen an SPD und Grüne verhökert, um dann auch noch der Linken den roten Teppich auszurollen. Es gibt also gute Gründe zu erwarten, dass ihn seine Partei zum Teufel jagt.“ Tichys Einblick vom 6. April 2025: „Mitglieder sind bedeutungslos wie Wähler. Friedrich Merz oder die Kunst, selbst beim Versagen zu scheitern“ (hier).

**) Prof. Dr. iur. Menno Aden (Jahrgang 1942, Abitur 1962) hat Rechtswissenschaften in Tübingen und Bonn studiert (1963 bis 1967), wurde 1972 in Bonn promoviert, war in den Jahren 1971/72 Senior Research Officer am Institut für Rechtsvergleichung der Universität von Südafrika, war beruflich tätig in der Energie- und Kreditwirtschaft und von 1994 bis 1996  Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskirchenamtes in Schwerin, dann bis 2007 Professor an der FH für Ökonomie und Management in Essen. Verheiratet, fünf Kinder. Er hat neben seiner Lehrtätigkeit zahlreiche Schriften im Bereich Bank-, Wirtschafts- und internationales Recht verfasst, auch theologische Schriften und Bücher zu anderen Themen. Weiteres über Aden siehe hier. Die Zwischenüberschriften in seinen beiden Texten sind von mir eingefügt.

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