Der Reste-Soli vor Gericht

Ein Verfahren mit zwei Kuriositäten – Ein Finanzminister, der die Klage gegen den Soli nicht gewinnen will – Warum sich Lindner entspannt zurücklehnen kann

Zugegeben: Die Bezeichnung Wiedervereinigungskostenbeteiligungssteuer“ ist zwar formal korrekt,  aber reichlich sperrig und auch als Abkürzung WKBS nicht gerade prickelnd. Ohnehin wirkt das Wort „Steuer“ auf die Bürger zuverlässig abschreckend. Da kommt „Solidaritätszuschlag“ mit seinem sozialen Wohlklang sehr viel schmucker daher. Schon immer sind Politiker mit verbalen Schönfärbereien weit erfindungsreicher gewesen als mit wirklich guter und verlässlicher Politik. Das Volk jedoch hat aus dieser Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer längst den fast schon zärtlich klingenden „Soli“ gemacht. Und so heißt diese Abgabe nun allerorten.

Allerdings, die meisten Steuerzahler in deutschen Landen müssen ihn nicht mehr abliefern. Nur für rund 10 Prozent von ihnen war er bisher nicht totzukriegen. Doch nun können auch sie auf die Entlastung hoffen. Ein Ehepaar hat geklagt, zwar vorm Finanzgericht Aschaffenburg verloren, aber  der Fall liegt nun zur Revision beim Bundesfinanzhof – mit für die Kläger guten Aussichten. Am 17. Januar war dort Verhandlung. Der restliche Soli sei, so der Rechtsbeistand der Eheleute, verfassungswidrig, was er umfänglich ausgeführt hatte. Am 30. Januar wollen die Finanzrichter ihre Entscheidung bekanntgeben. Doch hat der Fall auch eine kuriose Seite.

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