Was dabei so alles zu bedenken ist – Inzwischen dämmert den Befürwortern: Sie steht rechtlich auf tönernen Füßen – Murswiek: 2G- und 3G-Regeln und weiteres mit dem Grundgesetz unvereinbar – Impfpflicht in den USA für Firmen mit über 100 Mitarbeitern vom Obersten Gericht gekippt – Jurist Gebauer: Es ist keine Frage bloß der Freiheitsrechte mehr, sondern eine der Menschenwürde – Eindeutige Lehren aus den Nürnberger Ärzteprozessen – Pfizer-Vorsitzender: Corona-Impfungen gegen die Virenübertragung weitgehend wirkungslos – Ein neuer Impfstoff als eierlegende Wollmilchsau von April an? – 544 Mediziner fordern alle Politiker auf, von der Impfpflicht abzulassen – Karl Lauterbach übt Orwells „1984“: Er verdreht Zwang zur Freiwilligkeit
Die Impfpflicht sei ein Klacks, redet die FAZ ihren Lesern ein. Gemeint ist das Impfen gegen das Coronavirus. Dabei verwies der Redaktionsjurist des Blattes, Reinhard Müller, jüngst vergleichend auf die Wehrpflicht und Schulpflicht als staatliche Verpflichtungen, die sogar massiv in die Grundrechte eingriffen. Dagegen sei eine Impfung ein Klacks und die Impfpflicht ein weithin anerkanntes Instrument, das zum Arsenal auch des Rechtsstaates gehöre. Das betroffene Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit stehe keineswegs per se über anderen Werten von Verfassungsrang und sei im Prinzip relativ leicht einschränkbar. Man brauche dafür nur ein Gesetz mit legitimen Zweck und Verhältnismäßigkeit.*) So einfach ist das also. Die FAZ wirbt wie andere Mainstream-Medien immer wieder für das Impfen und die Impfpflicht. Aber diese Pflicht verbietet sich. Der Vergleich mit Wehr- und Schulpflicht verharmlost sie. Nach dem Rechtsgutachten des Staats- und Völkerrechtswissenschaftler Prof. Dr. Dietrich Murswiek ist bereits der indirekte Covid-19-Impfzwang schon verfassungswidrig (hier). Nein, die Impfpflicht ist überhaupt kein Klacks.