Wenn (links)extreme Gewalt nur „Krawall“ genannt wird

Die Zwangsräumung eines „besetzten“ Hauses in Berlin und die ihr folgende Demo mit schweren Straftaten

Gewalt ist Gewalt. Gewalt ist nicht einfach nur Krawall. Krawall ist Krach, ist Lärm, ist allenfalls noch gewaltloser Tumult. Werden mittels Gewalt fremde Sachen beschädigt oder zerstört, sind das Straftaten, die zu verfolgen und zu ahnden sind. Zu Gewalttaten dieser Art ist es in Berlin am 9. Oktober gekommen. An jenem Freitagabend waren (nach Polizeiangaben) rund 1700 Linksextremisten vom Monbijou-Park aus durch Berlin Mitte gezogen. Sie protestierten abends  an jenem Tag dagegen, dass  die Polizei morgens das Haus Liebigstraße 34 in Berlin-Friedrichshain geräumt hatte. Schon bald nach Beginn der Demo begannen Demonstranten mit Gewalttätigkeiten. Auf einzelne Polizisten warfen sie Feuer­werks­kör­per, Flaschen und Steine. Sie zerschlugen Schaufensterscheiben. Sie zerstörten durch Anzünden zwölf Autos, die in Flammen aufgingen und ausbrannten. Am 15. Oktober berichtete die Berliner Zeitung, es seien nach Auskunft der Polizei 104 Straftaten begangen und 94 Strafverfahren eingeleitet worden. Doch bezeichnet sie diese Gewaltexzesse der Demonstranten nur als „Krawalldemo“ (Seite 10).

„Krawall“ verharmlost, was schwerer Gewaltausbruch war

Damit steht sie nicht allein. Die FAZ vom 12. Oktober (Seite 4) titelte „Krawallnacht in Berlin“, schrieb dann aber wahrheitsgemäß „Schau­fens­ter­schei­ben gingen zu Bruch, Autos brann­ten, Poli­zis­ten wurden verletzt“. Der Berliner Tagesspiegel schrieb, es habe „Krawalle gegeben“ und berichtete dann ebenfalls den Tatsachen entsprechend: „Einige Demonstranten schlugen Scheiben ein und zündeten Autos an.“ Von „Krawallnacht“ schrieb auch der Berliner Kurier (hier).  Die Berliner Morgenpost nannte es „nächtliche Auseinandersetzung“ (hier). Alles nur Krawall oder Auseinandersetzung? Die Berliner Tageszeitung (taz) kommentierte: Wenn Medien einen solchen Gewaltausbruch bloß Krawall nennen und nicht Gewaltausbruch, verharmlosen sie, was schwere Gewalttaten sind.

Wie die rechtswidrige „Hausbesetzung“ vor dreißig Jahren jetzt ihr Ende fand

Der Hintergrund zu diesem neuerlichen Gewaltausbruch: Jenes Haus Liebigstraße 34 war bisher ein von der linksextremen Szene in Berlin okkupiertes Objekt. Vor dreißig Jahren (1990) hatte sie es wider geltendes Eigentumsrecht „besetzt“ und sich dort eingenistet. Für sie war es ein „anarcha-queer-feministisches Hausprojekt“. 2008 einigten sich die Besetzer mit dem Hauseigentümer, einem Berliner Immobilienunternehmer, auf einen zehnjährigen Pachtvertrag. Dieser Vertrag war Ende 2018 ausgelaufen. Doch verlassen wollten diese Mieter das Haus nicht, sondern blieben dort einfach wohnen. Der Eigentümer klagte auf Räumung und erwirkte die Zwangsvollstreckung. Den Antrag der bisherigen Mieter, die Zwangsvollstreckung auszusetzen lehnte das Kammergicht Berlin am 8. Oktober ab. Am Folgetag morgens um sieben rückte die Polizei zur Zwangsräumung an und expedierte die 57 dort Anwesenden an die frische Morgenluft. Gegen sie wird jetzt wegen (des Verdachts auf) Haus­frie­dens­bruch ermit­telt.

Wie werden die Demo-Strafverfahren ausgehen? Verurteilungen wird es wahrscheinlich geben, falls die zunächst nur mutmaßlichen Täter wirklich ihrer Taten überführt werden. Ich bin gespannt, ob und wie besagte Medien über das gerichtliche Ergebnis ihre Leser ebenfalls informieren.

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2 Kommentare zu „Wenn (links)extreme Gewalt nur „Krawall“ genannt wird“

  1. Diese Leute kommen mir eher wie Höhlenmenschen vor, die nicht wirklich Teil unserer Gesellschaft sind. Weibliche Waldschrate im Großstadt-Dschungel.

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