Wenn sich Polizisten rechtsextrem äußern

Eine großangelegte Aktion dagegen – Maßnahmen sind zwar erforderlich, aber welche? – Was vernünftiger gewesen wäre und wie es hätte gehandhabt werden müssen – OLT a. D. Hannes Zimmermann über „Menschenführung bei der Polizei in NRW“

Wieder einmal wird ein rechtsextremes Ereignis politisch und medial gewaltig aufgebauscht: der Meinungsaustausch von nordrhein-westfälischen Poli­zis­ten in WhatsApp-Chat-Grup­pen mit rechts­ex­tre­men Inhal­ten. Nach Angaben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sind dort seit 2012 Bilder mit „menschen­ver­ach­ten­den, rassis­ti­schen, gewalt­ver­herr­li­chen­den Inhal­ten“ ausge­tauscht worden: Foto­gra­fi­en von Adolf Hitler, Bilder von Haken­kreu­zen sowie fikti­ve Darstel­lun­gen eines Flücht­lings in einer Gaskam­mer. Es handle sich, so Reul, um „wider­wär­ti­ge, menschen­ver­ach­ten­de, rassis­ti­sche Bilder“.   Man werde „das aufar­bei­ten, radi­kal und bis ins kleins­te Detail“. Aller­dings habe es sich um priva­te, abge­schlos­se­ne Chat­grup­pen gehan­delt, „bei denen es zu Recht eine grund­ge­setz­lich geschütz­te Eingriffs­schwel­le gibt“.

Eine großangelegte Aktion

Es ist zu einer groß­an­ge­leg­ten Durch­su­chungs­ak­ti­on in Privatwohnungen und 34 Polizeidienststellen gekommen. Sichergestellt wurden unter anderem 43 Mobil­te­le­fo­ne, 21 Spei­cher-Sticks, 20 Fest­plat­ten, 29 Laptops und neun Tablet-Compu­ter. Reul installierte einen ihm unmit­tel­bar unter­stell­ten „Sonder­be­auf­trag­ten rechts­ex­tre­mis­ti­sche Tenden­zen in der nord­rhein-west­fä­li­schen Poli­zei“. Dessen neu geschaf­fe­ne Stab­stel­le soll so rasch wie möglich ein Lage­bild „Rechts­ex­tre­mis­mus in der Poli­zei“ erar­bei­ten. Ermittelt wird gegen dreißig Beam­te. Gegen alle sind Diszi­pli­nar­ver­fah­ren einge­lei­tet. In fünfzehn Fällen zielen sie auf eine dauer­haf­te Entfer­nung aus dem Dienst. Die ande­ren fünfzehn  sollen Bild­da­tei­en mit rechts­ex­tre­mem Inhal­t nicht selbst versandt, sondern empfan­gen, aber ihre Dienst­vor­ge­setz­ten darüber nicht in Kennt­nis gesetzt haben. In zwölf Fällen unter den dreißig laufen Straf­ver­fah­ren wegen Verbrei­tens von Kenn­zei­chen verfas­sungs­wid­ri­ger Orga­ni­sa­tio­nen.*)

Maßnahmen sind zwar erforderlich, aber welche?

Ein derart öffentlich ablaufender hektischer Aktionismus läuft darauf hinaus, die gesamte deutsche Polizei in der Bevölkerung subkutan zu diskreditieren. Daher ist es richtig, dass Nordrhein-Westfalens Innen­mi­nis­ter Herbert Reul (CDU) die rund 50 000 anderen Poli­zisten gegen einen Extremismus-Gene­ral­ver­dacht in Schutz genommen hat: Das Gros der Poli­zis­ten sei „abso­lut inte­ger“, doch Extremisten hätten in der Polizei „gar nichts zu suchen“. Natürlich sollen Staatsdiener keine Extremisten sein, weder rechte noch linke – politisch nicht und auch sonst nicht. Wenn sie das, wie offensichtlich geschehen, zu erkennen geben, sind Maßnahmen dagegen in der Tat erforderlich. Aber welche?

Was vernünftiger gewesen wäre

Es fragt sich nämlich, ob es aus politischen und aus menschlichen Gründen nicht  vernünftiger gewesen wäre anders vorzugehen. Wie in jeder Institution, sei sie privater, oder öffentlich-rechtlicher Art, bedarf es auch in der Polizei einer guten Menschenführung. Der Oberstleutnant a. D. Hannes Zimmermann aus dem Ort Neunkirchen-Seelscheid hat sich aus dem aktuellen Anlass darüber Gedanken gemacht, aber sich von dem extremistischen Treiben jener Polizisten natürlich distanziert. Was er dazu unter seiner Überschrift „Menschenführung bei der Polizei in NRW“ äußert und anregt, gebe ich im Folgenden mit seiner Einwilligung als Gastbeitrag wieder.

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