Der Giftanschlag auf Nawalnyj kommt den Gegnern wie gerufen – Fünf Gründe, warum ein Aus für die Erdgasleitung als Sanktion gegen Russland untauglich ist – Wer könnte an der Tat sonst noch Interesse gehabt haben – Fragen, wem der Anschlag nützt – Gelegen kommt er den USA und osteuropäischen Staaten – Und Putin? Wenn er für Nord Stream derzeit etwas gar nicht gebrauchen kann, dann ist es ein weiterer Giftmord – Die Vorteile der Leitung, zumal für Deutschland, liegen auf der Hand – Warum Nord Stream 2 auch für die EU von Nutzen ist – Überlegungen, wie sich das Verhindern von Nord Stream 2 rechtlich hinbiegen lässt – Der Widerstand gegen die Gasleitung ist seit dem Giftanschlag zu einem Trommelfeuer geworden – Russland wirtschaftlich schaden zu wollen, ist töricht – Würde das Projekt wirklich verhindert, sind die tatsächlichen Folgen letztlich nicht absehbar
Der Giftanschlag auf den Russen Aleksej Nawalnyj kommt den Gegnern der Erdgasleitung Nord Stream 2 wie gerufen. Da ihn der politische und mediale Mainstream der russischen Regierung und dem Präsidenten Wladimir Putin in die Schuhe schieben, füttern jetzt die Gasleitungsgegner ihren Widerstand zusätzlich mit dem Verlangen, Russland zu bestrafen. Als Sanktion dient ihnen der Stopp des Leitungsbaus und damit des gesamten Vorhabens, das weiteres russisches Erdgas nach Deutschland liefern soll.
Erstens aber ist das Verlangen maßlos überzogen, denn der (obwohl schlimme) Anschlag auf einen einzelnen Menschen steht völlig außer Verhältnis zur großen wirtschaftlichen und politischen Bedeutung der zusätzlichen deutschen und europäischen Energieversorgung.
Zweitens ist der Vorwurf gegen Russland völlig unbewiesen, er ist noch nicht einmal hinreichend plausibel.
Drittens wäre diese Sanktion ein Schuss ins eigene Knie, denn die Erdgasempfänger haben das Geschäft nicht aus reiner Gefälligkeit gegenüber Russland vereinbart, sondern es dient vor allem der deutschen, aber auch europäischen Versorgungssicherheit.
Viertens sind für das Vorhaben Verträge geschlossen, und der Grundsatz pacta sunt servanda sollte für einen Rechtsstaat, als den sich Deutschland und andere EU-Staaten ausgeben, selbstverständlich sein. Auch gilt im deutschen öffentlichen Recht ohnehin der Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Fünftens schließlich wäre es hanebüchener Unfug, die Leitung, die schon nahezu fertig verlegt ist, ungenutzt auf dem Ostseegrund rumliegen zu lassen. Einschließlich der Anschlussleitungen am deutschen Festland sind bereits mehr als zehn Milliarden Euro verbaut.*)