Naturschutzgelaber vom Umweltminister

Seine Mitteilung zur „neuen Lust auf Natur“ – Statt Einsatz gegen tiertötende Windkraftanlagen Ermahnungen an die Untertanen – Für Tiere nur stören Bußgeld,  für Tiere töten Straflosigkeit: Was für ein Missverhältnis

Neulich in Schleswig-Holstein. Auch da gibt es einen Umweltminister. Er heißt Jan Philipp Albrecht. Ihm liegt, wie es sich für einen solchen Minister gehört, der Naturschutz am Herzen. In einer Pressemitteilung der Landesregierung hat er ebendies gegenüber den Bürgern des nördlichsten Bundeslandes bekräftigt: „Den Frühling in Wald und Wiesen zu erleben, dabei Tiere zu beobachten und bei schönem Wetter aktiv die Tage draußen zu genießen, ist etwas Wunderbares. Das Naturerleben gehört zu den erklärten Zielen des Naturschutzes. Allerdings sollte sich dies nicht zum Leidwesen der Tiere und Pflanzen auswirken.“ Er freue sich über das wachsende Interesse an der Natur, bitte Naturliebhaber allerdings, sich rücksichtsvoll zu verhalten.

Naturschutzgebiete in der Corona-Zeit als „wahre Besuchermagneten“

Das versteht sich eigentlich von selbst. Aber: Die Corona-Krise habe, so liest man in der Mitteilung weiter, bei vielen Menschen eine neue Lust auf Natur geweckt. Zu wahren Besuchermagneten hätten sich in den vergangenen Wochen etliche Naturschutzgebiete entwickelt: „Weil während der Covid-19-Pandemie viele der üblichen Freizeitaktivitäten derzeit unmöglich sind, ist auch in Schleswig-Holstein eine große ‚Entdeckerlust‘ der Bürgerinnen und Bürger auszumachen. Dass dabei Aspekte des Natur- und Umweltschutzes bisweilen zu kurz kommen, beobachten Naturschützer jedoch mit Sorge.“ Diese Sorge teilt auch Minister Albrecht. Doch wo bleibt seine Sorge um die überaus vielen Vögel, Fledermäuse und Insekten, die von den Windkraftanlagen im Land immer wieder erschlagen werden?

Statt Einsatz gegen tiertötende Windkraftanlagen Ermahnungen an die Untertanen

Hierzu hat man vom Natur- und also auch Tierschützer Albrecht öffentlich bisher nichts vernommen. Stattdessen folgen in der Pressemitteilung*) Ermahnungen an die Untertanen: „Dass in vielen Schutzgebieten, Wäldern und Küstenregionen im Norden momentan derart viele Menschen unterwegs sind, führt zu Stress bei scheuen Tieren, die zumeist damit beschäftigt sind, sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. So sind beispielsweise Rehe oder Vögel sehr lärmempfindlich; sie reagieren auf Menschen und Hunde mit Stress – insbesondere, wenn diese die Wege verlassen. Welche Regeln es zu beachten gilt?

  • In Naturschutzgebieten dürfen Wege nicht verlassen werden, Hunde sind anzuleinen, Tiere dürfen nicht gestört und Pflanzen nicht gepflückt werden, da viele von ihnen unter Naturschutz stehen. Zu beachten sind die Schilder und Tafeln, die oftmals am Eingang der Naturschutzgebiete aufgestellt sind.
  • In Wäldern sind die Hunde zum Schutz des Wildes anzuleinen und dürfen nur auf den Wegen mitgeführt werden.
  • An den Stränden mit regem Badebetrieb sind bis zum 31. Oktober das Reiten und das Mitführen von Hunden verboten; für Hundebesitzer gibt es vielerorts ausgewiesene Hundestrände.

Ein Abweichen von diesen Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.“

Bußgeld für Tiere nur stören, Straflosigkeit für Tiere töten: Was für ein Missverhältnis

Verehrter Herr Minister, wenn Sie den Bürgern ans Herz legen, sich gegenüber der Natur „rücksichtsvoll zu verhalten“, warum tun Sie selbst es dann nicht? Warum lehnen Sie sich gegen das Zerschlagen von Vögeln, Fledermäusen und Insekten nicht öffentlich auf? Warum lassen Sie es weiterhin zu? Der mögliche Schaden, den Spaziergänger und Wanderer in der Natur anrichten, ist bei weitem geringer und nahezu harmlos als der tatsächliche Schaden durch die Windkraftanlagen. Diese töten tausende Tiere, die Wanderer nicht, durch sie werden die Tiere allenfalls gestört. Was für ein schlimmes Missverhältnis: Bußgeld, wenn einer im Naturschutzgebiet den Weg verlässt, Straflosigkeit für das Töten des fliegenden Getiers.**) Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit? Völlig auf der Strecke. Albrechts Mahnungen haben ganz andere verdient als die Bürger. Diese Pressemitteilung ist daher nichts weiter als – Gelaber.

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*) Pressemitteilung vom 22. Mai 2020. Ihr Text hier.

**) Über den Mord an allem fliegendem Getier durch Windkraftanlagen habe ich auf dieser Web-Seite zuletzt am 13. April 2017 (hier) und am 4. April 2018 (hier) geschrieben. Die Schlagworte dazu lauten: 30 000 Windkraftanlagen in Deutschland zerschlagen Vögel und Fledermäuse zu Hunderttausenden – Töten aus niedrigen Motiven, das bisher ungeahndet bleibt – Die Naturschutzverbände ducken sich weg – Julia Klöckner (CDU): Tie­re sind Mit­ge­schöp­fe, kei­ne Weg­werf­wa­re – Aber Vögel und Fledermäuse sind es – Warum schweigen die Naturschutzverbände? – Die deutschen Intellektuellen: Wieder einmal versagen sie – Bienen sind „systemrelevant“, Vögel und Fledermäuse offenkundig nicht – Ein überfahrener Wolf erfährt mehr Mitleiden als die erschlagenen Vögel

Meinen Beitrag zu einem Gerichtsurteil gegen den Vogeltod durch Windkraftanlagen finden Sie hier

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