Räume für die AfD

Wie sich durchsetzen ließe, dass sie sie bekommt – Das Beispiel Saarland von 1935

Für Kurt Schumacher waren die Kommunisten „rotlackierte Faschisten“. Schumacher ist der erste Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag gewesen. Ebenso bekannt ist das häufig kolportierte Wort „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus.“ Zugeschrieben wird es dem Schriftsteller und Sozialisten Ignazio Silone. Beide Zitate sind inhaltlich wohl zeitlos gültig. Wiedergekehrt ist der Faschismus in Gestalt der Linksextremen, die sich „Antifa“ nennen – als Abkürzung von Antifaschisten. Diese Antifa ist vergleichbar mit der „Sturm-Abteilung“ (SA) von Hitlers Nationalsozilisten. Nix von „anti“, denn wie weiland faschistisch gehen sie mit Ausüben und Androhen von Gewalt gegen Andersdenkende vor, darunter gegen die AfD.

Jüngste Opfer die Parteitage der AfD Berlin und AfD Schleswig-Holstein

Unter anderem verhindern sie, dass diese bürgerliche, konservativ-liberale Partei ihre Parteitage und sonstige Veranstalten abhalten kann. Wer ihr Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellt, wird mit Gewalt bedroht. Bleibt er dabei, folgt reale Gewalt. Inzwischen weichen fast alle Eigentümer oder Besitzer der Räume schon der bloßen Androhung. So hat es kürzlich die AfD Berlin erlebt und jüngst die AfD Schleswig-Holstein. Wegen gesetzlicher Vorschriften müssen beide zeitlich dringlichst einen Parteitag absolvieren. Aber es fehlt völlig an politischer Unterstützung durch die anderen demokratischen Parteien. Es fehlt aber vor allem an einer gesetzlichen Grundlage. Die wäre erst zu schaffen. Ein historisches Beispiel dafür gibt es.

Die Volksabstimmung 1935 im Saarland über dessen Rückkehr ins Deutsche Reich

Wie die AfD Räume per Gesetz bekommen könnte, war der Anregung eines Lesers in der FAZ vom 3. Februar (Seite 18) zu entnehmen. Dieser Leser, Carl Her­mann Christ­mann in Heus­wei­ler, schreibt: „Es gibt da­zu ein we­nig be­kann­tes Prä­ju­diz. Durch den Ver­sail­ler Ver­trag war das Saar­ge­biet vom Deut­schen Reich ab­ge­trennt und un­ter ei­ne Re­gie­rungs­kom­mis­si­on des Völ­ker­bun­des ge­stellt wor­den. Nach fünf­zehn Jah­ren, al­so An­fang 1935, soll­ten die Saar­län­der in ei­ner Volks­ab­stim­mung ent­schei­den, ob sie zum Deut­schen Reich zu­rück­keh­ren woll­ten, sich an Frank­reich an­schlie­ßen oder lie­ber wei­ter un­ter Völ­ker­bunds­man­dat le­ben woll­ten. Je nä­her der Ab­stim­mungs­tag kam, des­to hef­ti­ger wur­den die Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Vie­le Gast­wir­te wei­ger­ten sich, den Par­tei­en, die ge­gen die Rück­kehr zum Reich wa­ren, Räu­me zu ver­mie­ten. Die Re­gie­rungs­kom­mis­si­on er­ließ dar­auf am 1. Ok­to­ber 1934 fol­gen­de Ver­ord­nung:

Versammlungsräume mit gesetzlichem Zwang – der Text der Verordnung

„In Fäl­len, in de­nen po­li­ti­sche Par­tei­en glaub­haft dar­tun, dass ih­nen all­ge­mein oder an be­stimm­ten Or­ten die Be­nut­zung ge­eig­ne­ter Ver­samm­lungs­räu­me zwecks Ab­hal­tung von Ver­samm­lun­gen un­mög­lich ge­macht wird, sind die Kreis­in­spek­to­ren der Ab­stim­mungs­kom­mis­si­on er­mäch­tigt an­zu­ord­nen, dass be­stimm­te ge­eig­ne­te Ver­samm­lungs­räu­me oh­ne Rück­sicht auf even­tu­ell be­ste­hen­de Ver­trä­ge vor­über­ge­hend, in­ner­halb ei­ner be­stimm­ten Zeit, an die an­trag­stel­len­de po­li­ti­sche Par­tei zwecks Ab­hal­tung von Ver­samm­lun­gen zu über­las­sen sind. Ge­gen die An­ord­nung ist kein Rechts­mit­tel zu­läs­sig. Wer ei­ner der­art er­las­se­nen An­ord­nung nicht nach­kommt, wird mit Ge­fäng­nis von zwei Wo­chen bis zu drei Mo­na­ten und mit Geld­stra­fe nicht un­ter 1000 Fr. be­straft.“

Schlimm, dass es offenbar einer Zwangsregelung bedarf

Christmann abschließend: „Deut­sche Lan­des­re­gie­run­gen soll­ten sich die Re­gie­rungs­kom­mis­si­on des Saar­ge­biets (1920-1935) zum Bei­spiel neh­men.“ Ja, so ließe es sich regeln – auch wenn zur ohnehin schon übergroßen Gesetzesflut dann noch eine weitere Verordnung hinzukäme. Aber schlimm, dass es offenbar einer Verordnung oder eines Gesetzes bedarf, um die Demokratie vor linksextremistischen Minderheitsgruppen zu sichern, die sich fälschlich Antifaschisten nennen und das Gegenteil davon sind. Schlimm auch, dass der Rechtsstaat nicht so eingreift, wie er es müsste und könnte; das Regelwerk dafür reicht an sich aus. Und ebenfalls schlimm, dass sich die anderen Parteien an der linksextremistischen Gewalt gegen die AfD in offensichtlich stiller Freude geradezu laben – bis solche Gewalt und die Respektlosigkeit vor der Demokratie eines Tages auch sie trifft.

„Ohne Respekt ist die Demokratie in Gefahr“

In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Beitrag von Florian J. Hoffmann mit dem Titel „Ohne Respekt ist die Demokratie in Gefahr“ aufmerksam machen, gerade erschienen im Debatten-Magazin The European (hier). Darin findet sich auch dieser Satz: „Der Respekt vor den Wahlgesetzen und der Verfassungsmäßigen Ordnung, wie sie in der Zusammensetzung des Bundestages sichtbar gemacht ist, sollte es verbieten, mit “Wir-demokratischen-Parteien”, einer dieser Parteien den Dialog zu verweigern, und schon gar nicht, wenn die Dialog-Verweigerten in allen Länderparlamenten vertreten sind, also eine stabile Verankerung in der Bevölkerung vorweisen können.“

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2 Kommentare zu „Räume für die AfD“

  1. Tja, nicht nur das, sollte eine AfD sich selber den Schutz ihrer Versammlungen organisieren, was geht dann ab…. die leibhaftige SS sei auferstanden…. würde es heissen.

    Und ich bin gespannt wie es mit jener Millionen Erbschaft an die AfD weitergeht.
    Werden die sich was einfallen lassen um ihr das zu verwehren ?

    Sollte die AfD wirklich einige Millionen in die Spendenkasse erhalten und der Bund nochmals dieselbe Summe dazugeben müssen, wird das durchgehen….oder wird man ein AfD Gesetz erlassen.

    Nun ja, die AfD könnte dann immerhin mal 2-3 Versammlungsorte kaufen.
    Allerdings, braucht sie dann 365 Tage zu 24 Stunden Schutz dafür ?

    Tja, Deutschland ist krank…….. und bei uns in der Schweiz, ja da wollen die tatsächlich einen EU-Rahmenvertrag unterschreiben….. der uns die Ansteckung mit dieser Krankheit sichert.

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