Wie sich durchsetzen ließe, dass sie sie bekommt – Das Beispiel Saarland von 1935
Für Kurt Schumacher waren die Kommunisten „rotlackierte Faschisten“. Schumacher ist der erste Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag gewesen. Ebenso bekannt ist das häufig kolportierte Wort „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Nein, er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus.“ Zugeschrieben wird es dem Schriftsteller und Sozialisten Ignazio Silone. Beide Zitate sind inhaltlich wohl zeitlos gültig. Wiedergekehrt ist der Faschismus in Gestalt der Linksextremen, die sich „Antifa“ nennen – als Abkürzung von Antifaschisten. Diese Antifa ist vergleichbar mit der „Sturm-Abteilung“ (SA) von Hitlers Nationalsozilisten. Nix von „anti“, denn wie weiland faschistisch gehen sie mit Ausüben und Androhen von Gewalt gegen Andersdenkende vor, darunter gegen die AfD.
Jüngste Opfer die Parteitage der AfD Berlin und AfD Schleswig-Holstein
Unter anderem verhindern sie, dass diese bürgerliche, konservativ-liberale Partei ihre Parteitage und sonstige Veranstalten abhalten kann. Wer ihr Räumlichkeiten dafür zur Verfügung stellt, wird mit Gewalt bedroht. Bleibt er dabei, folgt reale Gewalt. Inzwischen weichen fast alle Eigentümer oder Besitzer der Räume schon der bloßen Androhung. So hat es kürzlich die AfD Berlin erlebt und jüngst die AfD Schleswig-Holstein. Wegen gesetzlicher Vorschriften müssen beide zeitlich dringlichst einen Parteitag absolvieren. Aber es fehlt völlig an politischer Unterstützung durch die anderen demokratischen Parteien. Es fehlt aber vor allem an einer gesetzlichen Grundlage. Die wäre erst zu schaffen. Ein historisches Beispiel dafür gibt es.
Die Volksabstimmung 1935 im Saarland über dessen Rückkehr ins Deutsche Reich
Wie die AfD Räume per Gesetz bekommen könnte, war der Anregung eines Lesers in der FAZ vom 3. Februar (Seite 18) zu entnehmen. Dieser Leser, Carl Hermann Christmann in Heusweiler, schreibt: „Es gibt dazu ein wenig bekanntes Präjudiz. Durch den Versailler Vertrag war das Saargebiet vom Deutschen Reich abgetrennt und unter eine Regierungskommission des Völkerbundes gestellt worden. Nach fünfzehn Jahren, also Anfang 1935, sollten die Saarländer in einer Volksabstimmung entscheiden, ob sie zum Deutschen Reich zurückkehren wollten, sich an Frankreich anschließen oder lieber weiter unter Völkerbundsmandat leben wollten. Je näher der Abstimmungstag kam, desto heftiger wurden die Auseinandersetzungen. Viele Gastwirte weigerten sich, den Parteien, die gegen die Rückkehr zum Reich waren, Räume zu vermieten. Die Regierungskommission erließ darauf am 1. Oktober 1934 folgende Verordnung:
Versammlungsräume mit gesetzlichem Zwang – der Text der Verordnung
„In Fällen, in denen politische Parteien glaubhaft dartun, dass ihnen allgemein oder an bestimmten Orten die Benutzung geeigneter Versammlungsräume zwecks Abhaltung von Versammlungen unmöglich gemacht wird, sind die Kreisinspektoren der Abstimmungskommission ermächtigt anzuordnen, dass bestimmte geeignete Versammlungsräume ohne Rücksicht auf eventuell bestehende Verträge vorübergehend, innerhalb einer bestimmten Zeit, an die antragstellende politische Partei zwecks Abhaltung von Versammlungen zu überlassen sind. Gegen die Anordnung ist kein Rechtsmittel zulässig. Wer einer derart erlassenen Anordnung nicht nachkommt, wird mit Gefängnis von zwei Wochen bis zu drei Monaten und mit Geldstrafe nicht unter 1000 Fr. bestraft.“
Schlimm, dass es offenbar einer Zwangsregelung bedarf
Christmann abschließend: „Deutsche Landesregierungen sollten sich die Regierungskommission des Saargebiets (1920-1935) zum Beispiel nehmen.“ Ja, so ließe es sich regeln – auch wenn zur ohnehin schon übergroßen Gesetzesflut dann noch eine weitere Verordnung hinzukäme. Aber schlimm, dass es offenbar einer Verordnung oder eines Gesetzes bedarf, um die Demokratie vor linksextremistischen Minderheitsgruppen zu sichern, die sich fälschlich Antifaschisten nennen und das Gegenteil davon sind. Schlimm auch, dass der Rechtsstaat nicht so eingreift, wie er es müsste und könnte; das Regelwerk dafür reicht an sich aus. Und ebenfalls schlimm, dass sich die anderen Parteien an der linksextremistischen Gewalt gegen die AfD in offensichtlich stiller Freude geradezu laben – bis solche Gewalt und die Respektlosigkeit vor der Demokratie eines Tages auch sie trifft.
„Ohne Respekt ist die Demokratie in Gefahr“
In diesem Zusammenhang möchte ich auf einen Beitrag von Florian J. Hoffmann mit dem Titel „Ohne Respekt ist die Demokratie in Gefahr“ aufmerksam machen, gerade erschienen im Debatten-Magazin The European (hier). Darin findet sich auch dieser Satz: „Der Respekt vor den Wahlgesetzen und der Verfassungsmäßigen Ordnung, wie sie in der Zusammensetzung des Bundestages sichtbar gemacht ist, sollte es verbieten, mit “Wir-demokratischen-Parteien”, einer dieser Parteien den Dialog zu verweigern, und schon gar nicht, wenn die Dialog-Verweigerten in allen Länderparlamenten vertreten sind, also eine stabile Verankerung in der Bevölkerung vorweisen können.“
Die Antifa wird finanziert von CDU, SPD und Grünen und von der Lügenpresse Springer, Bertelsmann und Burda. Da diese Organisationen Gewalt und Terror finanzieren ist das Parteivermögen zu beschlagnahmen und die Medienkonzerne komplett zu enteignen auch das Privatvermögen. Wer Terror finanziert, dem muss das Vermögen dazu genommen werden.
https://www.basel-express.ch/redaktion/geopolitik/272-antifa-wird-fuer-demonstrationen-bezahlt
Tja, nicht nur das, sollte eine AfD sich selber den Schutz ihrer Versammlungen organisieren, was geht dann ab…. die leibhaftige SS sei auferstanden…. würde es heissen.
Und ich bin gespannt wie es mit jener Millionen Erbschaft an die AfD weitergeht.
Werden die sich was einfallen lassen um ihr das zu verwehren ?
Sollte die AfD wirklich einige Millionen in die Spendenkasse erhalten und der Bund nochmals dieselbe Summe dazugeben müssen, wird das durchgehen….oder wird man ein AfD Gesetz erlassen.
Nun ja, die AfD könnte dann immerhin mal 2-3 Versammlungsorte kaufen.
Allerdings, braucht sie dann 365 Tage zu 24 Stunden Schutz dafür ?
Tja, Deutschland ist krank…….. und bei uns in der Schweiz, ja da wollen die tatsächlich einen EU-Rahmenvertrag unterschreiben….. der uns die Ansteckung mit dieser Krankheit sichert.